1. #1
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    Standard Ausländische Botschaft hält jemanden gefangen, welche Möglichkeiten gibt es?

    Heute habe ich eine interessante Nachricht im Radio gehört. Ein saudischer Bürger wurde in der saudischen Botschaft in Istanbul (Türkei) inhaftiert,und die türkischen Behörden ermitteln in dieser Angelegenheit, nachdem seine Frau eine Anfrage gestellt hatte.

    Die Frage ist: Wenn die türkischen Behörden bestätigt haben, dass er drinnen eingesperrt war, welche Möglichkeiten gibt es? Hat das Gastland die Befugnis, ihn gewaltsam herauszuholen? Oder gibt es ein Gericht für solche Vorfälle?

    Was wäre, wenn der Bürger, der darin gefangen gehalten wird, nicht saudisch, sondern türkisch wäre?

    Der Name des saudischen Bürgers ist Jamal Khashoggi. Er ist ein prominenter saudischer Schriftsteller, nachdem der Prinz Mohammed bin Salman an die Macht kam, floh er in die Türkei.

  2. #2

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    Standard Ausländische Botschaft hält jemanden gefangen, welche Möglichkeiten gibt es?

    In der Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen steht in Artikel 22:
    Die Räumlichkeiten der Mission müssen unantastbar sein.
    Daher sind alle Versuche, jemanden durch Kräfte des Gastgeberstaates aus der Botschaft zu holen, ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Im gleichen Artikel wird festgestellt:
    Empfangsstaat ist besonders verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jeglichem Eindringen zu schützen
    Was bedeutet, dass der Gastgeberstaat die Botschaft vor allen Versuchen schützen muss, jemanden zu entführen. Die meisten Probleme, die sich aus dieser Frage ergeben, wurden im diplomatischen Asyl mehrfach diskutiert.

    Aber da in diesem Fall davon ausgegangen wird, dass die Person in der Botschaft diese verlassen will, gibt es zumindest den Punkt, dass der Gastgeberstaat jedes Mitglied der diplomatischen Mission zu einer "Persona non grata" erklären könnte. Jemand könnten die inhaftierte Person in ihrem Gepäck verstecken, und ihn aus der Botschaft schmuggeln. Es ist durch Artikel 27 aber illegal, aber es gibt rechtlich keine Möglichkeit, dies aufzudecken, ohne das Gepäck zu öffnen, das geschützt ist, bis nachgewiesen ist, dass es etwas enthält, das nicht unter Artikel 27 fällt.

    Ein weiterer Punkt ist, dass die Mitglieder der Mission das Recht des Gastlandes respektieren müssen, auch wenn sie dagegen immun sind. Wenn also ein Gericht des Gastlandes verlangt, dass der Gefangene die Freiheit hat, die Inhaftierung fortzusetzen, kann er die diplomatische Mission allein das Völkerrecht verletzen lassen.

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