rulez (03.01.2019)
Thema: Recht zur Steuerklärung
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03.01.2019, 00:38 #1
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- Beiträge
- 106
Thanked 24 Times in 18 PostsRecht zur Steuerklärung
Guten Abend Community,
es geht um folgendes, da ich mittlerweile seit mehreren Jahren berufstätigen bin, würde ich gerne meine erste Steuerklärung beim Finanzamt einreichen.
Dazu war mein erster Gedanke dies über ein Lohnsteuerhilfeverein -büro zu erledigen, doch hat sich nach genauer Sicht herausgestellt das ich nicht viel ansetzen kann da ich mit der Familie lebe und keine dauerhaften Fixkosten habe und mir eventuell bei dem Ertrag die Kosten beim LHV sparen kann.
- Bruttoeinkommen/ Urlaubsauszahlungen
- pauschaler Fahrtweg 10-15km
Heute bin ich auf die Homepage https://www.steuer-web.de/ aufmerksam geworden, sehr strukturiert, einfach auszufüllen was ich sofort erledigte. Doch haben sich hier zwei Fragen ergeben. Beispielsweise mein Beschäftigungszeitraum vom 01.01.07 - 31.01.07 (1. Lohnsteuerbescheinigung), vom 01.08.07 - 31.12.07 (2. Lohnsteuerbescheinigung), wenn ich beide einzeln angebe erhalte ich einen deutlich wenigeren Ertrag als wie wenn ich nur die 1. Lohnsteuerbescheinigung angebe, darf ich das und woran liegt das? Dazu habe ich beispielsweise nur noch eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2018 bis zum 31.07.2018, da ich ab dann mit einem Vollzeit Studium begonnen habe.
Gibt es in unserer Community eventuell erfahrene die selbst Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen und hätten hierzu hilfreiche Tipps wie ich am besten an das ganze angehe?
PS: Falls es nicht hier reingehört bitte ich um Verschiebung, durch die SuFu konnte ich leider nichts hilfreiches finden.
VG rulez
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03.01.2019, 07:06 #2
AW: Recht zur Steuerklärung
Mach die Steuererklärung lieber mit einer darauf spezialisierten Software, wie z.B. mit WISO oder Taxman!
Die arbeiten mit einem Fragenkatalog und erstellen so die für Dich beste Lösung.
Und wenn Dir das alles zu kompliziert ist, dann geh zu einem Steuerberater - der nimmt allerdings ca. 80-150€ dafür (die man bei der Steuererklärung dann als Werbungskosten ansetzen kann).Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
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The Following User Says Thank You to Darkfield For This Useful Post:
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03.01.2019, 14:26 #3
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Thanked 24 Times in 18 PostsAW: Recht zur Steuerklärung
Vielen Dank für deinen Tipp, doch ist mir ein Steuerbüro laut Preisauskunft, doch viel teurer als Gedacht bei dem ungefähr erwartetem Ertrag, da währen pro angesetztes Jahr 89€ fällig.
Dazu wurde mir die WiSo Software bereits empfohlen, doch die genannte Homepage basiert laut deren Aussage auf "WiSo" und "Elster", daher habe ich eventuell gedacht das es hier jemanden gibt der dies auf diesem Wege einreicht.
Mfg
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04.01.2019, 06:56 #4
AW: Recht zur Steuerklärung
Ach so, ich verstehe, wenn jemand sich die Software für 29,95€ (?!?) kauft könnte er Dir die Erklärung für Umsonst mit machen!
Und jetzt sag mir kurz wo in meiner obigen Aufzählung der Fehler ist.
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
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