Kostenloser ÖPNV zur Lufverbesserung in den Städten -Wie kann das finanziert werden?

Kostenloser ÖPNV zur Lufverbesserung in den Städten -Wie kann das finanziert werden?

Die Bundesregierung plant in in 5 Städten, Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim den öffentlichen Nahverkehr kostenlos anzubieten. Mit der Maßnahme möchte die Bundesregierung die Stickoxidemission in den Städten reduzieren. Auf diese Weise sollen drohende Fahrverbote in den Städten vermieden werden.  Quelle: Bundesregierung

So sehr auch die Freude über kostenlosen ÖPNV (Öffentlicher Personen Nahverkehr) in den Städten ist, muss man sich dessen bewusst sein, dass der Betrieb der Busse und Bahnen Geld kostet. Diese Betriebe finanzieren sich über den Fahrscheinverkauf. Bleiben die Einnahmen aus Fahrscheinverkäufen aus, muss jemand anders für den Betrieb der Busse und Bahnen bezahlen um den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Bei der Gegenfinanzierung gab es verschiedene Vorschläge.

Steuergeld des Bundes. Die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr in den Städten wird auf die gesamte Steuerzahlende Bevölkerung Deutschlands verteilt. Studenten und Empfänger von Sozialleistungen werden einem solchen Vorschlag zustimmen, da sie keine Steuern bezahlen. Die Steuerzahlende Bevölkerung wird eine zusätzliche Steuerbelastung ablehnen.

Die Gewerbesteuer in den Städten sollte erhöht werden, um den kostenlosen ÖPNV zu finanzieren. Ein jedes Unternehmen legt die Kosten auf seine Waren und Dienstleistungen um. Steigen die Kosten, steigt der Preis. Teurere Waren und Dienstleistungen belasten das Einkommen der Stadtbewohner. Das würde bedeuten, dass die Stadtbewohner durch die gestiegenen Preise, den ÖPNV selbst bezahlen würden.

Die Grundsteuer soll zur Finanzierung des ÖPNV herangezogen werden. Die Hausbesitzer legen gestiegene Kosten auf die Mieter um. So würde mit den erhöhten Mieten der kostenlose ÖPNV finanziert werden. Die Stadtbewohner würden durch die erhöhten Mieten den kostenlosen ÖPNV bezahlen. Die Mieter, die eine Miterhöhung nicht bezahlen können und Mietzuschuss beantragen, verteilen die Mieterhöhung über den Mietzuschuss auf die Steuerzahler.

Bei den Diskussionen um die Finanzierung des kostenlosen ÖPNV in den Städten fehlt das Verursacherprinzip.

„Leitlinie in der Umweltpolitik, nach der diejenigen die Kosten der Umweltbelastung und Umweltverschmutzung zu tragen haben, von denen sie herbeigeführt bzw. verursacht wurde. Die direkte Kostenbelastung des Verursachers von Umweltschäden schafft dabei für diesen den Anreiz, schädigende Verhaltensweisen zu verringern oder einzustellen.“ Quelle: bpb

Würde man die Umwelt Leitlinie umsetzen, würde das bedeuten dass wer die Luft verschmutzt, für die Reinigung aufkommen muss. Dabei darf nicht vergessen werden, das nicht die Fahrzeuge allen für die Luftverschmutzung in den Städten verantwortlich sind. Die Abgasemmisssionen der Heizungen in Gebäuden und Wohnungen die mit Heizöl betrieben werden tragen zur Luftverschmutzung bei.

Eigentümer von Heizanlagen und Fahrzeugbesitzer die die Luft in den Innenstädten verschmutzen, sollen für die Reinigung der Luft aufkommen.  Mit der Erhöhung der Kosten für Pkw wie z.B. Anwohnerausweis, Parkplatzgebühr oder Umweltabgabe für hubraumstarke SUV oder Pkw könnte der kostenlose ÖPNV finanziert werden. Gleichzeitig würde über die gestiegenen Kosten für Pkw der öffentliche Nahverkehr attraktiv werden. Hubraumstarke SUV oder PKW belasten durch den hohen Kraftstoffverbrauch unnötig die Umwelt. Diese Kraftfahrzeuge könnte man mit einer Umweltprämie belegen, die zur finanzierung des ÖPNV herangezogen werden könnte.

Heizungsanlagen in Gebäuden die mit Heizöl betrieben werden, könnten mit einer höheren Besteuerung von Heizöl zur Finanzierung des kostenlosen ÖPNV herangezogen werden.

 

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