Thema: Azubi Bürokaufmann - Tarif?
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15.12.2014, 11:53 #11
AW: Azubi Bürokaufmann - Tarif?
@Sky
Das bezog sich auf @Phiiil, und das mit der Innung ist dann ein Handwerksbetrieb!
Eine Innung ist auch NUR ein Interessenverband, so wie die IHK auch.
Und auch die Innung hat nix mit den Tarifverträgen am Hütchen, das machen i.d.R. die Gewerkschaften mit den
Arbeitgeberverbände im stillen Kämmerlein aus.Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
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15.12.2014, 12:11 #12
AW: Azubi Bürokaufmann - Tarif?
Was hat das jetzt mit der Tatsache zu tun, dass Phiiill's Aussage korrekt war?
Betrieb in der Innung = Lohn/Gehalt nach Tarif Pflicht
Betrieb nicht in der Innung = Lohn/Gehalt nach Fantasie der Geschäftsführung
Nichts Anderes hat er gesagt... woher die Tarife kommen, wer die wie gestaltet, und wieso und wem die gezahlt werden ist nie ein Thema gewesen, genauso wenig was IHK und Innung unterscheidet oder ausmacht.Java:
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Lustige Quotes:
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16.12.2014, 18:06 #13
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16.12.2014, 19:52 #14
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Thanked 7 Times in 7 PostsAW: Azubi Bürokaufmann - Tarif?
Du wirst den Mindestlohn in Höhe von 8,50€ erhalten.
Und das Jugendschutzgesetz fällt weg da du volljährig bist. Das hat beispielsweise Auswirkungen auf deine Arbeitzeit und Überstunden.
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16.12.2014, 19:54 #15
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Thanked 12 Times in 7 PostsAW: Azubi Bürokaufmann - Tarif´?
Hallo ColdRemedy,
was Sky.NET vorhin geschrieben hat, ist Unfug. Er hat sozusagen richtig zitiert, jedoch falsch interpretiert. Wie dort auch zu lesen war, gilt der Mindestlohn weder für Auszubildende noch für Jugendliche unter 18. Sprich, befindest du dich im Praktikum, 450€-Job o.Ä., gilt der Mindestlohn erst ab 18 Jahren. In der Ausbildung hast du auf den Mindestlohn weder unter noch über 18 Jahren Anspruch. All das wird im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Viele Grüße
FirebirdGeändert von Firebird (16.12.2014 um 20:06 Uhr)
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