1. #1
    Avatar von Pizzabäcker
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    Standard Berufsschule: Neue Klassenarbeit vor Rückgabe der Alten schreiben erlaubt?

    Hallo,

    ein Berufsschullehrer möchte die zweite Klassenarbeit schreiben. Die erste hat er aber immer noch nicht zurückgegeben. Bis zum Termin der 2. Arbeit haben wir keinen Unterricht mehr, sodass die Rückgabe nicht erfolgen wird. Ist das erlaubt?

  2. #2

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    Standard AW: Berufsschule: Neue Klassenarbeit vor Rückgabe der Alten schreiben erlaubt?

    Weshalb sollte das nicht erlaubt sein ?
    Ich kenne das sogar so das die arbeiten zwar Korrigiert und benotet werden man sie aber überhaupt nicht zurück bekommt

  3. #3
    Avatar von Published
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    Standard AW: Berufsschule: Neue Klassenarbeit vor Rückgabe der Alten schreiben erlaubt?

    Selbstverständlich ist das erlaubt
    Du hast sicherlich Materiallien zuhause um sich selbstständig auf die nächste Arbeit vorzubereiten oder?

  4. #4

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    Standard AW: Berufsschule: Neue Klassenarbeit vor Rückgabe der Alten schreiben erlaubt?

    Ich würde mich einfach drauf vorbereiten , sich mit Lehrern anzulegen bringt es eh nicht.
    Die haben die längerere Hand und während du dir Gedanken über das Recht der Klausur machst,kannst du ja auch für diese lernen.

  5. #5

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    Standard AW: Berufsschule: Neue Klassenarbeit vor Rückgabe der Alten schreiben erlaubt?

    Hallo Pizzabäcker,

    Grundsätzlich ist dein Berufsschullehrer gesetzlich an keine Terminierung zur Kontrolle und Rückgabe von Klassenarbeiten oder Tests gebunden.

    Es gibt Bildungseinrichtungen (Bsp: IHK Berufsbildungszentren) die mit Ihren Lehrkräften einen gemeinsamen Leitfaden zum Zeitmanagement erarbeiten. Dort wird dann festgelegt, dass bspw. eine Klassenarbeit "zeitnah und ohne durch den Lehrer zu verantwortende Verzögerungen" kontrolliert und zurückgegeben werden muss. Anhand der schwammigen Formulierung siehst du schon, dass selbst in diesem Fall kein verbindlicher Rückgabetermin für den Lehrer besteht.

    Problematisch wird es erst wenn sich die Zwischenzeugnisse oder Jahresendzeugnisse nähern: Sollte die erst sehr spät bekannt gegebene Benotung deine Endnote in einer signifikanten Weise beeinflussen (durch die Klausur bist du plötzlich, von einer sicher geglaubten 2 auf eine 3 gerutscht) und dein Lehrer hat dich nicht rechtzeitig auf die Veränderung in deinem Gesamtnotenspiegel hingewiesen, könntest du anführen dass du bei einem rechtzeitigen Hinweis durch den Lehrer noch hättest Einfluss auf deine Endnote nehmen können (bspw. durch eine freiwillig abzugebende Hausarbeit).
    Das bedeutet aber nicht, dass ein Schüler der das ganze Jahr über nur mit "ausreichend" durch gelaufen ist, plötzlich mit einem weiteren Test vor dem Abschlusszeugnis seine Gesamtnote noch ändern können muss, da in diesem Fall auch eine zeitigere Bekanntgabe der Klausurnoten keinen Einfluss mehr auf die Endnote gehabt hätte.


    Chrissy muss ich an dieser Stelle leider widersprechen:
    Der Lehrer ist dazu verpflichtet, die Benotung für seine Schüler transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Entweder er gibt die Arbeiten zurück, damit der Schüler die Benotung zu Hause kontrollieren kann (auch Lehrer machen mal Fehler - hab ich mir sagen lassen - ) oder er muss dem Schüler die Möglichkeit einer gemeinsamen Klausurbesprechung unter vier Augen in der Berufsschule einräumen. Es gibt Lehrer die Ihren Schülern die Klausuren absichtlich nicht zurückgeben, weil Sie keine Lust auf nachträgliche Diskussionen haben. Ich kann Kursen unter einem solchen Lehrer nur empfehlen, in solchen Situationen immer eine Klausurbesprechung unter vier Augen zu verlangen. Sobald der Lehrer einmal 20 Einzelgespräche zu einer Klassenarbeit führen musste, wird er sehr schnell dazu übergehen die Arbeiten zukünftig zurückzugeben.

    Also zusammenfassend:
    1. Der Lehrer ist an keinen Zeitrahmen zur Kontrolle und Rückgabe der Arbeiten gebunden, sofern er dir nicht nachweislich Informationen zu deinem Gesamtnotenspiegel vorenthält.
    2. Der Lehrer muss dir die Arbeiten entweder zur Kontrolle aushändigen, oder dir vor Ort Einblick in die Klausurunterlagen geben, damit du die Benotung nachvollziehen und kontrollieren kannst.
    3. Zwischen Rückgabe der letzen Klausur und dem Endzeugnis sollte der Schüler die Möglichkeit haben, nochmals Einfluss auf seine Note zu nehmen, sofern die letzte Klausur zu einer Gesamtnotenveränderung geführt hat.

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    Weedstar (02.05.2016)

  7. #6

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    Standard AW: Berufsschule: Neue Klassenarbeit vor Rückgabe der Alten schreiben erlaubt?

    Also bei uns an der Schule gibt es da eine interne Regel. Wenn du deine vorherige Arbeit noch nicht zurück hast kannst du die nächste Arbeit schreiben, musst es aber nicht, da du deine Fehler nicht kennst die du gemacht hast und dich so nicht verbessern kannst.

  8. #7

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    Standard AW: Berufsschule: Neue Klassenarbeit vor Rückgabe der Alten schreiben erlaubt?

    Das ist erlaubt. Kein Gesetz kann das verhindern, Lehrer sind auch nur Menschen und können nicht alle Arbeiten gleichzeitig korrigieren.

  9. #8

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    Standard AW: Berufsschule: Neue Klassenarbeit vor Rückgabe der Alten schreiben erlaubt?

    Ich denke auch das das erlaubt ist, das liegt doch im Ermessen des Lehrers wie er das handhabt. Ein Verbot ist mir jedenfalls noch nicht diesbezüglich zu Ohren gekommen. Vielleicht hat der Direktor eventuell da noch das letzte Worte, da sollten sich die Schüler vielleicht mal an die Schulleitung wenden.
    Aber ich erinnere mich, das wir auch öfters manche Arbeiten noch nicht wiederbekommen hatten und schon die nächste Leistungskotrolle anstand. Lehrer sind auch nur Menschen und manchmal fehlt halt die Zeit alles durchzugehen. Bis zu den Zeugnissen sollte aber alles korrigiert sein, denn dort fließen ja alle Noten mit hinein. Von daher kommt es dann halt auf geballt auf einen Haufen. Ziel sollte es sowieso sein sich auf jede Arbeit gut vorzubereiten, dann kann einem das auch relativ egal sein.
    Die Lehrer sind halt bißchen überlastet mit den immer mehr Schülern und wollen ja auch noch Freizeit zu Hause dann genießen nach Feierabend. Man muß das immer von zwei Seiten sehen und nicht nur die Eine.

  10. #9
    Avatar von Master32
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    Standard AW: Berufsschule: Neue Klassenarbeit vor Rückgabe der Alten schreiben erlaubt?

    Einfach immer ja und armen sagen und schon ist alles in bester Ordnung, und ich denke das nix dagegen spricht zwecks deiner Frage.
    Erst wenn
    der letzte FTP Server kostenpflichtig,
    der letzte GNU-Sourcecode verkauft,
    der letzte Algorithmus patentiert,
    der letzte Netzknoten kommerzialisiert,
    die letzte Newsgroup moderiert wird,
    werdet Ihr merken,
    dass man mit Geld allein nicht programmieren kann.

  11. #10

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    Standard AW: Berufsschule: Neue Klassenarbeit vor Rückgabe der Alten schreiben erlaubt?

    Ob es erlaubt ist, kann ich dir nicht sagen.
    Ich kann dir nur sagen, dass es bei mir an der Berufsschule so gemacht wurde.

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