Thema: Hilfe Berichtsheft
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19.04.2012, 20:05 #1
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Thanked 5 Times in 5 PostsHilfe Berichtsheft
Hallo und zwar bräuche ich Hilfe mit meinem Berichtsheft, ich meine eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik und habe eben mal eine Interessante Sache raus gesucht: Der Text im Bericht muss mind. 200 Zeichen haben und darf nicht sehr abgeschrieben klingen:
Der Gabel Stapler
Um Gabelstapler fahren zu dürfen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Mindestens 18 Jahre alt
erfolgreich abgelegte Fahrprüfung
vom Betrieb mit der Führung des Staplers schriftlich beauftragt
Täglich vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer den Gabelstapler durch Sicht- und Funktionsprüfung überprüfen. Erst wenn er keine Mängel erkannt hat, darf er den Stapler in Bewegung setzen.
Sichtprüfungen*sind erfüllt, wenn beispielsweise
die Gabelzinken keine erkennbaren Schäden haben, wenn sie nicht verbogen oder stark abgeschliffen sind, keine Risse aufweisen,
die Reifen nicht schadhaft sind und den erforderlichen Luftdruck haben,
die Pedale griffig sind,
das Fahrerschutzdach sicher befestigt und ohne erkennbare Schäden ist,
das Lastschutzgitter (wo erforderlich) vorhanden und sicher befestigt ist,
die Hydraulik keine Leckverluste aufweist.
Funktionsprüfungen*sind erfüllt, wenn beispielsweise
die Betriebs- und die Feststellbremse funktionieren (das im Stand betätigte Pedal muss nach ca. 1/3 Weglänge einen spürbaren Widerstand aufweisen),
die Sicherung gegen unbefugtes Benutzen in Ordnung ist,
die Sicherung der Gabelzinken gegen Herausheben und Verschieben keine Mängel hat,
die Ketten ausreichend und gleichmäßig gespannt sind,
die Warneinrichtung funktioniert,
die Beleuchtung und das Bremslicht in Ordnung sind,
das Lenkungsspiel höchstens*zwei*Finger breit ist,
die Sicherungseinrichtung der Anhängerkupplung wirksam ist,
die Hydraulik für das Ausfahren des Hubgerüstes, Senken, Neigen sowie für Anbaugeräte in Ordnung ist.
Festgestellte Mängel sind sofort dem Vorgesetzten zu melden. Der Gabelstapler darf nicht in Betreib gesetzt werden. Die Mängel darf nur ein Fachmann beheben.
Für die Bedienung eines Gabelstaplers ist der Fahrer verantwortlich! Er hat eine qualifizierte Ausbildung, die Fachkenntnisse und eine Unterweisung zum Führen eines Flurförderzeuges erhalten.
Solange die Last hochgefahren ist, darf der Stapler nicht verlassen werden.
Der Stapler muss gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert werden durch Betätigung der Feststellbremse und auf geneigten Flächen zusätzlich durch Unterlegkeile.
Der Gabelstapler ist beim Verlassen gegen unbefugtes Benutzen zu sichern (Motor stillsetzen und Zündschlüssel abziehen). Der Fahrer haftet bei unbefugter Benutzung, wenn er den Schlüssel stecken lässt.
Bei kurzzeitigem Verlassen des Gabelstaplers, sofern sich der Fahrer unmittelbar in der Nähe des Staplers aufhält, kann der Schlüssel im Schalt- oder Anlass-Schloss stecken bleiben (z. B. Kuppeln von Anhänger oder Kommissioniertätigkeit).
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