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  1. #1
    Avatar von Devon
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    Standard Ausbilder will Lohn streichen

    Hallo,

    meine Mitazubis und ich haben folgende Situation: Unsere Firma wurde letztens privatisiert und gehört nun nicht mehr einer Handelskette an, allerdings wurden die alten Verträge übernommen und gelten weiterhin. Der neue Chef möchte das die Ausbildungsberichte in einem Berichtsheft geschrieben werden. Das Problem dabei ist nun das die Mehrheit die Berichte auf Blätter geschrieben hat und unser neuer Chef damit nicht einverstanden ist, weil er das gerne in dem besagten Heft möchte. Dieses Heft soll nun bis Ende des Monats abgegeben werden (ich selber hab aber fast 2 Jahre nachzutragen, wie soll das funktionieren?)

    Mein Hauptproblem und meine schlussendliche Frage ist somit folgende: Darf der Ausbilder den Lohn streichen, wenn der Azubi den Pflichten nicht nachkommt und das Berichtsheft nicht bis Ende des Monats übertragen bekommt und wenn ja, wie kann ich als Auszubildender darauf reagieren? Es gibt meines Wissens nach ein Ausbildungsgesetz, wäre toll wenn man mir dazu auch den passenden Paragraphen raussuchen kann.

    Grüße
    Geändert von Devon (26.09.2012 um 23:05 Uhr)

  2. #2
    Avatar von AmJano
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    Standard AW: Ausbilder will Lohn streichen

    Also wo ich noch in der Ausbildung war, musste ich auch ca.1Jahr nach schreiben (Berichtsheft) und das wusste auch mein Chef..

    Naja auf jedenfall DARF er nicht dein Gehalt kürzen das Stimmt überhaupt nicht, ich glaube der will dich euch nur unter druck setzen..

    Also mach dir kein Kopf


    Mfg

  3. #3
    Avatar von Devon
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    Standard AW: Ausbilder will Lohn streichen

    Zitat Zitat von AmJano Beitrag anzeigen
    Also wo ich noch in der Ausbildung war, musste ich auch ca.1Jahr nach schreiben (Berichtsheft) und das wusste auch mein Chef..

    Naja auf jedenfall DARF er nicht dein Gehalt kürzen das Stimmt überhaupt nicht, ich glaube der will dich euch nur unter druck setzen..

    Also mach dir kein Kopf


    Mfg
    Wie soll ich aber reagieren, wenn er sein "Versprechen" wahr macht und das Gehalt nicht auszahlt? Ich hatte die Idee, in eine Gewerkschaft einzutreten um bei solchen Fällen dann dementsprechend geschützt zu sein - ist da was möglich?

  4. #4

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    Standard AW: Ausbilder will Lohn streichen

    An deiner Stelle würde ich schnell der Gewerkschaft 'Verdi' beitreten. Du bezahlst lediglich einen Prozent deines Gehaltes an die Gewerkschaft und genießt sehr viele Vorteile.
    Die Gewerkschaft stellt dir einen kostenlosen Anwalt zur Verfügung und er klagt für dich. Vor kurzem haben mehrere Kik-Mitarbeiter eine Summe von 5.000€ - 12.000€ nachträglich ausgezahlt bekommen, dank 'Verdi'. Deinen Lohn darf er dir nicht streichen/kürzen.

  5. The Following User Says Thank You to Cherry For This Useful Post:

    Devon (26.09.2012)

  6. #5
    Avatar von Devon
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    Standard AW: Ausbilder will Lohn streichen

    Zitat Zitat von Cherry Beitrag anzeigen
    An deiner Stelle würde ich schnell der Gewerkschaft 'Verdi' beitreten. Du bezahlst lediglich einen Prozent deines Gehaltes an die Gewerkschaft und genießt sehr viele Vorteile.
    Die Gewerkschaft stellt dir einen kostenlosen Anwalt zur Verfügung und er klagt für dich. Vor kurzem haben mehrere Kik-Mitarbeiter eine Summe von 5.000€ - 12.000€ nachträglich ausgezahlt bekommen, dank 'Verdi'. Deinen Lohn darf er dir nicht streichen/kürzen.

    Danke, somit hat sich das erstmal geklärt. Ich hab mir eben noch auf der Seite der Arbeitsagentur einige Paragraphen gezogen. Mir ist allerdings vorhin ein weiteres Problem aufgefallen, mein Berichtsheft muss wohl erst bestellt werden und wäre somit in 2 Tagen erst da, wäre zuspät - da Sonntag schon der 30. ist. Naja, ich warte ab was mein Chef morgen sagen wird.

  7. #6
    Avatar von Mentos
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    Standard AW: Ausbilder will Lohn streichen

    Noch ein Tipp:
    Auch wenn du ihn nicht magst: Begegne ihm freundlich - sowohl im Ton als auch in der Wortwahl. Schilder ihm dein Problem und die daraus folgende Konsequenz. Sag ihm, dass du das Thema gerne geklärt haben willst, damit du weißt, wie du in Zukunft dein Heft führen musst. Dann wird er sich wohl nicht querstellen. Ich persönlich finde es nur z.B. traurig, dass du ihm im Internet als Hurensohn beleidigst. Wenn du dich im echten Leben auch so aufführst und ihn gleich ein paar Paragraphen um die Ohren haut, er aber eine handvoll Anwälte hat, finde ich das sehr provokant. Also bennim dich und halte dich nicht für den Oberanwalt.
    Das ist nicht direkt persönlich gemeint, aber ich kenne tausend Leute, die sich so provokant aufführen und es meiner Meinung nach dann auch nicht besser verdient haben.
    Viel Erfolg!
    „Es sind nicht unsere Fähigkeiten, die zeigen, wer wir wirklich sind, es sind unsere Entscheidungen.“
    - Albus Dumbledore, Harry Potter 2


    /guestchat registerGuest

  8. The Following User Says Thank You to Mentos For This Useful Post:

    Devon (26.09.2012)

  9. #7
    Avatar von Devon
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    Standard AW: Ausbilder will Lohn streichen

    Zitat Zitat von Mentos Beitrag anzeigen
    [...]
    Entschuldige meine Wortwahl. Hab es mal korrigiert. Im wirklichen Leben begegne ich ihm gegenüber stets freundlich (Ton - und Wortwahl) und hab ihm ja versucht zu erklären, worin das Problem liegt. Er ist aber einer der Chefs, denn das nicht interessiert und er keine Ausreden oder sonstiges ab kann, für ihn sind quasi alles irgendwelche Leute, die nur sein Geld reinbringen sollen und das tun sollen, was er für richtig hält (was ja eigentlich bei mir bisher immer der Fall war, ich verhalte mich stets loyal und arbeite meine Aufgaben mit Gewissen ab.)

  10. #8
    Avatar von Waterpolo
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    Standard AW: Ausbilder will Lohn streichen

    Spontan würde ich dir sagen, dass du versuchen solltest, ein Kompromiss mit deinem Chef einzugehen, beispielsweise das du ihm vorschlägst, dass du das Heft am jeweiligen Tag so abginst, wie du es bis jetzt geführt hast und ab dem vereinbarten Tag es so führst, wie von ihm gesagt. Hierbei kannst du auch herausfinden, was für ein Typ von Chef er ist und wie du es vielleicht in einigen Situationen vorteilhaft ausnutzen könntest. Teile mir/uns bitte mit, was dein Chef dir gesagt hat, damit ich beispielsweise schauen kann, ob das rechtens ist oder nicht. Sollte aber alles gut laufen.

    Viel Glück! (:

    Zitat Zitat von GerMaN-DeLuXe
    Vorurteile ohne Ende und macht Einzelfälle zur pauschalen Allgemeingültigkeit

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    Devon (26.09.2012)

  12. #9

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    Standard AW: Ausbilder will Lohn streichen

    Also,
    ich betreue derzeit Azubis. Ausbildungsberichte sind laut IHK Pflicht. Der Chef ist dazu verpflichtet zu kontrollieren ob du die regelmäßig machst und auch in der richtigen Form. Eine Fristsetzung ist bei nicht ordentlichen Ausbildungsberichten so eine Sache. Als Richtwert heißt es das du für 2 Jahre mindestens 14 Tage Zeit haben musst. Wobei nun noch ankommt ob du überhaupt Zeit von deiner Ausbildungstelle bekommen hast für diese Berichte. Den das musst du nicht in der Freizeit machen! (Außer das Nachschreiben!)

  13. #10
    Avatar von Sky.NET
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    Standard AW: Ausbilder will Lohn streichen

    zeig deinem ausbilder ausbildungsbericht.net, wenn du glück hast findet er das noch besser als die scheiss hefte und du kannst es am pc abtippen xDDDDD

    wenn dein ausbilder die berichte der 2 jahre bereits abgezeichnet hat, musst du garnichts übertragen, denn du hast deine pflicht voll erfüllt.
    zumal man nicht vergessen darf, das diese berichte nur einem einzigen zweck dienen: der zulassung zur abschlussprüfung und mehr NICHT.
    ich würde ihm ganz klar sagen das das zu viel arbeit ist, wenn er darauf nicht eingeht würde ich die von einem vorposter schon erwähnten 2 wochen zeit dafür einfordern die dir zustehn, ALLERDINGS, nicht in der freizeit, sondern schön 2 wochen im betrieb sitzen und die sachen abschreiben (auch das ist dein recht).

    du darfst bei der ganzen situation nicht vergessen das die situation nicht durch einen fehler deinerseits herbeigeführt wurde, sondern durch die willkür deines ausbilders.
    geld streichen darf er nicht, sowie auch keine anderen konsequenzen, wenn doch was kommt: sofort an die ihk und die berufsschule wenden.

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    Devon (27.09.2012)

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