xOneDirectionx (12.08.2015)
Thema: Auto unbemerkt angefahren
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12.08.2015, 11:02 #1
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Thanked 264 Times in 168 PostsAuto unbemerkt angefahren
Hallo
Jemand hat eben einen Anruf von der Polizei gekommen. Der Polizist sagte, er habe am 06.11. des vergangenen Jahres auf einem öffentlichen Parkplatz (Bahnhof) beim Ausparken ein Auto angefahren. Eine Zeugin soll dies beobachtet haben, eine Kolission der Fahrzeuge habe er aber nicht bemerkt. Nun wurde für morgen zu einer Vernehmung bestellt.
Jedoch stellen sich nun folgende Fragen:
- Soll jemand dem Polizisten sagen, dass davon nichts bemerkt wurde? Wie soll das ganze geschildert werden?
- Kann es zu einer Verhandlung vor Gericht kommen?
- Verlängert sich die Probezeit durch diesen vorfall?
- Lässt sich das Ganze noch mit dem Geschädigten klären, obwohl er die Polizei schon eingeschaltet hat?
Man hofft auf Antworten, über Google wurde nichts wirklich hilfreiches gefunden. Hat vielleicht schonmal jemand eine ähnliche Situation erlebt?Geändert von Fritz (12.08.2015 um 21:12 Uhr) Grund: neutral geschrieben
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12.08.2015, 15:12 #2
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Thanked 5 Times in 4 PostsAW: Auto unbemerkt angefahren
Hatte mein Kollege die gleiche Situation, er hatte jedoch noch behauptet dass er ein Zettel geschrieben und am Windschutzscheibe des Geschädigten rangemacht hat.
Dies hatte er natürlich nicht gemacht.
Da ich gerade MPU machen muss, kann ich dir da genauer weiterhelfen. Wenn du keine gute Ausrede hast, wird dir Fahrerflucht vorgeworfen und verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
Deine Versicherung zahlt den Schaden.
Probezeit auf 4 Jahre + Aufbauseminar.
Verhandlung vor Gericht, nicht immer wenn es für Staatsanwalt klar ist, und du keinen Widerspruch einlegst.
Also quasi wenn du direkt gestehst.
Am besten Anwalt fragen wie er dich da gut rausholen kann.
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12.08.2015, 15:53 #3
AW: Auto unbemerkt angefahren
[HIDE=15]Mach dir mal keine Sorgen, bloß weil jemand da irgendetwas sieht heißt es noch lange nicht das du etwas damit zu tun hast.
Wenn du tatsächlich nichts mitbekommen hast, würde ich nochmal das Fahrzeug auf Lackschäden/Beulen untersuchen, welche möglicherweise aus dem Unfall resultieren könnten und mir dann nochmal Gedanken machen.
Solltest du auch hier nichts mitbekommen, sag ganz klar das du dir keiner Schuld bewusst bist.
Ein Kollege soll vor kurzem auch angeblich ein Auto beim Ausparken angefahren haben. Er wurde ebenfalls vorgeladen, ist aber nicht persönlich erschienen.
- Habe ich moch dem Tatbestand der Fahrerflucht schuldig gemacht? Ich habe es ja nicht bemerkt.
Meines Wissens nach ist dir höchstens "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" gegeben, dieser Tatbestand tritt jedoch erst bei Vorsatz in Kraft. Somit müsste dir nachgewiesen werden, das du etwas von dem Unfall mitbekommen hast.
- Soll ich dem Polizisten sagen, dass ich davon nichts bemerkt habe? Wie soll ich ihm das Ganze schildern?
Garnicht, wenn dann hast du das mit deiner Versicherung zu klären. Und denen erzählst du es genauso, wie du es erlebt hast: du hast nichts bemerkt.
- Muss ich mit einer Verhandlung vor Gericht rechnen?
Wenn du dir nichts zu schulden kommen lassen hast, eigentlich nicht. Solltest du dir jedoch etwas nachgewiesen werden kann, ist es durchaus möglich.
- Da ich noch in der Probezeit bin, muss ich mit Verlängerung dieser rechnen?
Habe mich hier mal etwas bei Google schlau gemacht: Wenn du schuldig bist, dürften es 2 Punkte(Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre) + ASF werden
- Lässt sich das Ganze noch mit dem Geschädigten klären, obwohl er die Polizei schon eingeschaltet hat?
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Offizialdelikt, wenn Behörden davon Wind bekommen, müssen sie es auch verfolgen. Zumal die Versicherungen sowieso verlangen das man Anzeige erstattet.
Noch ein Tipp von mir: geh nicht zu den Vorladungen. Nimm dir einen Anwalt der Akteneinsicht anfordert. Dieser kann dich ausserdem besser beraten als jeder andere hier im Forum.
Viel Glück![/HIDE]Geändert von rVs14 (12.08.2015 um 20:41 Uhr)
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Fritz (12.08.2015), xOneDirectionx (12.08.2015)
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12.08.2015, 16:32 #4
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Warum soll man nicht zu den Vorladungen gehen? Dadurch macht man sich doch nur verdächtig, oder nicht.
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12.08.2015, 17:10 #5
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Fritz (12.08.2015)
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12.08.2015, 17:10 #6
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Ähm... schau mal deinen Wagen an... Wenn nix an deinem Wagen ist kannst du das auch nochmal als Gegenbeweis nehmen. Es müssten ja Lackrückstände und Co. vorhanden sein.
Sowas kann wirklich nicht unbemerkt passiert sein.
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12.08.2015, 17:37 #7
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Ich habe mir damals ein Auto mit Dullen und Schrammen gekauft, da ich knapp bei Kasse war. Diese habe ich vor etwa 5 Monaten entfernen lassen, während der Vorfall nun schon 9 Monate her ist. Ob irgendwelche neuen Spuren dran waren, kann ich bei bestem Willen nicht sagen. Und natürlich kann so etwas unbemerkt passieren, wenn man es nur leicht streift.
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12.08.2015, 19:03 #8
AW: Auto unbemerkt angefahren
[HIDE=15]
Und natürlich kann so etwas unbemerkt passieren, wenn man es nur leicht streift.Geändert von rVs14 (12.08.2015 um 20:41 Uhr)
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12.08.2015, 21:02 #9
AW: Auto unbemerkt angefahren
Was ich komisch finde, die rufen an??? Mich halt mal ne Alte angezeigt, weil ich überholt habe...der Witz war, es gab 2 Spuren, eben die eine zum überholen. Sie tuckerte hinterm LKW, ich überholte sie und den LKW, mir wurde ebenfalls empfohlen NICHT zur Vorladung zu gehen, da kann man sich selbst noch in die scheisse reiten. Hab es so schriftlich eingereicht, ebenso der Hinweis, die können gerne bei Google Earth schauen das dort zwei Spuren vorhanden sind, kurz darauf: Verfahren eingestellt. Hätte am liebsten Gegenanzeige gestellt aber, das war es mir dann doch nicht wert.
Und 6.11 ist auch schon etwas her. Warum erst jetzt? Bei jemanden ging das ruck zuck: Zeuge hat es beobachtet, Kennzeichen gemerkt, Polizei war am Abend noch bei ihm zu hause.
Könnte es sein das dich jemand veralbern will??Geändert von GERDexter (12.08.2015 um 21:03 Uhr)
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12.08.2015, 21:34 #10
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Thanked 1.500 Times in 962 PostsAW: Auto unbemerkt angefahren
Es erweckt den anschein, das jemand versucht über die Anzeige kontakt zum TE zu nehmen um sich "gütlich zu einigen" und im gegenzug die Anzeige zurückzuziehen. Wenn das so wäre würde man das als Betrug bezeichnen können.
Zum Rechtsanwalt gehn, um Akteneinsicht zu bekommen. Rechtsanwalt soll Aussagetermin bei der Polizei absagen. So hast du vermieden, dich aus versehen selbst zu belasten.
Stellt sich die Anzeige als haltlos heraus, Anzeigeersteller über Rechtsanwalt wegen Betrug Anzeigen und die entstandenen Kosten beim Anzeigeersteller einklagen.
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Sido (12.08.2015)
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