1. #1
    Avatar von DiscoDieter
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    Standard Illegale Paypal AGB/Datenschutzerklärung tritt ab 01.07.2015 in Kraft!

    Zu Werbezwecken erlaubt sich Paypal, seine Kunden auf Sozialen Plattformen wie Facebook oder Twitter zu identifizieren. Paypal behauptet zwar, Daten nur "sehr eingeschränkt" weiterzugeben, besitzt aber eine 46 Seiten lange Auflistung wer was darf. Außerdem wird ausdrücklich erlaubt, Daten an Behörden weiterzugeben. Ein Harz4 Portal berichtet, dass die Daten auch an das Jobcenter weitergegeben werden sollen. Paypal dementiert das, aber angesichts der Fakten nicht sehr überzeugend.

    Mit den Änderungen verstößt Paypal gegen Europäisches Datenschutzrecht: Der Nutzer muss den neuen AGB ausdrücklich zustimmen. Paypal fragt ihn aber nicht, sondern die AGB gelten automatisch wenn man die Seite nach dem 1. Juni nutzt. Das ist laut europäischem Datenschutzrecht illegal. Außerdem ist die AGB von Paypal für normale Menschen nicht verständlich geschweigedenn vor Anmeldung lesbar: Rund 200 Seiten umfassen die derzeit zusammen! Alleine die Änderungen zum 1. Juli sind 42 Seiten. Natürlich alles von erfahrenen Juristen geschrieben.

    Quellen
    ~> Paypal ändert seine AGB: Daten für alle - Steuern + Recht - Finanzen - Handelsblatt
    ~> PayPal: Bald Datenweitergabe an Jobcenter?

    Zum kotzen diese Firma!
    Wenn Paypal nicht so verbreitet wäre dass man leider nicht herum kommt hätte ich mein Konto dort vorgestern schon gekündigt.

  2. The Following 2 Users Say Thank You to DiscoDieter For This Useful Post:

    Darkfield (07.05.2015), Fritz (06.05.2015)

  3. #2

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    Standard AW: Illegale Paypal AGB/Datenschutzerklärung tritt ab 01.07.2015 in Kraft!

    Bye PayPal. Mich nerven eh die Gebühren ^-^ Gibt es gute Alternativen außer Kreditkarten ?

    Außerdem was ein scheiß ich muss meinen Paypal-Account nicht dem amt melden !!!

    ,,Zitat" Dazu reicht es, dass das Jobcenter darlegt, dass der Kunde das Konto verschwiegen hat

    Paypal ist ein Bezahl dienst und keine Bank und nur weil ich diesen nutze oder dort Geld bekomme ist noch lange nicht bewiesen das es mein Geld ist USW


    /e bitte auch den Nachtrag verlinken http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...r-90016540.php
    Geändert von Chrissy (06.05.2015 um 22:06 Uhr)

  4. #3
    Avatar von GERDexter
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    Standard AW: Illegale Paypal AGB/Datenschutzerklärung tritt ab 01.07.2015 in Kraft!

    Ich habe nie irgendeinem Amt was vorlegen müssen wegen Paypal, Einzahlungen finden gar nicht statt. Das ist ein Bezahldienst und keine Bank. Und ja, Ich würde auch weg von PP wenn es eine Alternative gebe. Habe zwar eine Prepaid-Kreditkarte, aber ob das auch so gut funktioniert?!

    Paypal hat mir immerhin schon 2x sehr gut geholfen bei Problemen mit Verkäufern, einmal leider Probleme beschwert und das nicht zu knapp.

    Muss mich da wirklich mal informieren wie es mit Kreditkarte ist und schauen ob das auch Verkäufer anbieten die ich brauche.

  5. #4
    Avatar von Nuebel
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    Standard AW: Illegale Paypal AGB/Datenschutzerklärung tritt ab 01.07.2015 in Kraft!

    Was unterscheidet PayPal denn von einer Bank?

    PayPal arbeitet, wie jede andere Bank auch, mit Giralgeld. Also Geld, das nicht existiert, wovon wir aber glauben, dass es existiert. Nebenbei bemerkt ist Giralgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel. Das sind ausschließlich Banknoten und Münzen, wobei nur letzteres, also die Münzen, unter staatlicher Hand liegen. Giralgeld wird auch Buchgeld genannt, weil es eben nur in den Büchern der Finanzinstitutionen auftaucht. Und das Tolle an der Sache ist nicht das "bequeme bargeldlose Bezahlen", sondern der einfache Schöpfungsprozess. Mit einfachsten Bilanzierungstricks wird Giralgeld "aus dem Nichts" erschaffen.

    Wenn ich etwas über PayPal bezahle, sagt PayPal zum Verkäufer: "Hey, pass auf, wir haben hier Herrn Nuebel, der dein Produkt kaufen will. Verschick die Waren.". Zu diesem Zeitpunkt ist noch kein Geld geflossen.
    Wenn ich den herkömmlichen Weg gehe, fülle ich den Überweisungsträger aus (oder meinetwegen Online-Banking), bringe ihn zur Bank und in etwa drei Tagen hat der Verkäufer sein Geld und verschickt die Waren.

    Wenn ich etwas verkaufen bzw. Zahlungen erhalten möchte, dann kommt PayPal her: "Du hast eine Zahlung erhalten. Wir speichern es dir als PayPal-Guthaben. Leider mussten wir eine Gebühr von x% und eine Fixgebühr von x€ einbehalten, damit unser "toller" Service weiterhin bestehen bleiben kann.". Was wir hier haben ist ein stinknormales Bankkonto mit hohen Kontoführungsgebühren. Nichts anderes.

    Im Normalfall hält man sich kein PayPal-Guthaben, sondern lässt es "schön bequem per Lastschriftverfahren" von seinem Girokonto abbuchen. Der einzige Vorteil hierbei liegt bei PayPal als man-in-the-middle. Die Verkomplizierung von Geldflüssen lässt einige perfide Tricks zu, um an noch mehr Geld zu kommen.
    Code:
    Verkäufer <-> Bank <-> PayPal <-> Bank <-> Käufer. 
         |___________________||__________________|
    Wird jetzt klar, wieso PayPal Datenweitergabe als lukratives Geschäftsmodell einführt?

  6. #5

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    Standard AW: Illegale Paypal AGB/Datenschutzerklärung tritt ab 01.07.2015 in Kraft!

    @Nuebel, zwei Vorteile sollten noch erwähnt werden, weil die in Deinem Beitrag nicht vorkommen... 1. hat bei Bezahlung vom PayPal-Konto der Verkäufer nicht, wie bei Banküberweisungen üblich, nach drei Tagen sein Geld, sondern SOFORT. Das ist schon ein gewisser Vorteil, wenn ich drei Tage weniger auf die Leiferung warten muß. Und 2. besteht bei Lastschriftverfahren immer auch die Möglichkeit, diese kriminell auszunutzen. Rückbuchungen sind zwar immer möglich, aber es gibt einen erheblichen Prozentsatz von Menschen, die ihre Kontobewegungen nicht so zeitnah verfolgen, daß ein krimineller Schaden noch nachträglich rückgängig gemacht werden kann. Wenn die Auffüllung eines Paypal-Kontos nicht wiederum über Lastschriftverfahren konfiguriert wird, dann kann der Besitzer allein über die Höhe des dort abgelegten Betrages mögliche kriminelle Schäden begrenzen. Dieser Vorteil von Paypal einer gewissen Sicherheit besteht aber nur im Vergleich zum Lastschriftverfahren, natürlich nicht bei Überweisungen.#

    Was die neuen AGBs angeht:

    Der Datenabgleich mit Facebook oder Twitter kann relativ einfach vom User verhindert werden, der dies möchte... er findet nämlich über die E-Mail-Adresse statt. Man muß also nur für PayPal eine andere eMail-Adresse haben wie für Facebook oder Twitter, und schon gibt es keinen Datenbagleich mehr.

    Was die Einwände der Website "Gegen-Hartz IV" angeht... dort wird geschrieben:

    "Zunächst möchten wir klarstellen, dass wir zu keiner Zeit behauptet haben, dass PayPal auf eine entsprechende Anfrage eines Jobcenters tatsächlich Daten an dieses weitergeben wird. Das werden wir auch in Zukunft nicht tun. Wir haben lediglich darauf hingewiesen, dass nach unserer Sicht die neuen PayPal-Datenschutzgrundsätze eine solche Datenweitergabe ermöglichen."

    Nun, möglich ist vieles. Praktisch alles, was nicht verboten ist, ist möglich. Gerüchtehalber sollen sogar Dinge möglich sein, die verboten sind.

    Das eigentlich zugrundeliegende Problem (das jenseits aller Fragen liegt wie "Was rückt PayPal an wen heraus, was fordern die Jobcenter von wem für Informationen an") scheint hier zu sein, daß es gerade im Bereich "Hartz IV" keinen Konsens in der Bevölkerung darüber gibt, was kriminell ist und was nicht. Ein Teil der Bevölkerung, und auch die Webseite "Gegen Hartz IV", scheint der Meinung zu sein, daß das Bankgeheimnis schwerer wiegt als die Verfolgungsmöglichkeit von etwa Hartz IV-Betrug. Hartz IV-Betrug, also Hartz IV-Bezug, obwohl man finanziell gar nicht in einer Notlage ist, scheint irgendwie für ein "Kavaliersdelikt" gehalten zu werden. Amüsant ist dabei, daß diejenigen, für die das Bankgeheimnis schwerer wiegt als die Verfolgungsmöglichkeit von Hartz IV-Betrug, oft der umgekehrten Meinung sind, wenn es sich um Steuerhinterziehung handelt. Die Verfolgungsmöglichkeit von Steuerhinterziehung wiegt dann auf einmal schwerer als das Bankgeheimnis, und das Bankgeheimnis muß daher auf einmal dann doch durchlöchert werden, um Steuerhinterziehung zu verhindern.

    Der Gesetzgeber hat, weil letzteres ein weithin unwidersprochener Konsens in der Bevölkerung ist, das Bankgeheimnis entsprechend ausgehöhlt, und das Gesetz dafür heißt: "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit". Da man hier nicht nur Steuerehrlichkeit fördern wollte, sondern Ehrlichkeit auch in anderen Bereichen, in denen es um finanzielle Transfers vom und zum Staat geht, hat man die Aushöhlung des Steuergeheimnisses gleich gründlich gemacht, und ebenso wie die Kontoeinsicht bei Steuerzahlern auch die Kontoeinsicht bei Beziehern von staatlichen Leistungen gesetzlich festgeklopft. Natürlich ist es Kritikern dieser Gesetzgebung dann ganz angenehm, wenn es bestimmte Arten von Konten gibt, wie etwa PayPal-Konten, auf die hohe Geldsummen transferiert sein können, von denen der Staat nichts weiß, die er also nicht zur Berechnung der Höhen von Unterstützungszahlungen heranziehen kann. Aber bei Licht betrachtet handelt es sich hier um Betrug. Das Gejammer über eine mögliche Zusammenarbeit von PayPal mit staatlichen Behörden ist also eigentlich ein Gejammer darüber, daß man eine Betrugsmöglichkeit verliert.

    Daß dieses Gejammer so ungeniert stattfinden kann, im Gegensatz etwa zu einem Gejammer, daß sich darüber beschwert, daß einem die Gesetze auch noch die letzten Möglichkeiten nehmen wollen, Steuern zu hinterziehen, hängt wohl daran, daß in der Hartz IV-Frage bei bestimmten Personen eine völlig einseitige Haltung vorhanden ist. Hartz IV wird überhaupt nicht gesehen als auch der Schaden, der er nun mal ist, nämlich der all jenen zugemutet wird, die die Hartz IV-Töpfe über Steuern befüllen, sondern man stellt sich scheinbar vor, daß das Geld "irgendwie" da ist, und die Aufgabe des Staates nur die ist, die Menschen zu schikanieren, indem er sich bei der Auszahlung dadurch ganz besonders kleinlich anstellt, daß er dabei verhindern will, betrogen zu werden.

    In dieser Sache die Haltung PayPals zu kritisieren, zur Verhinderung von kriminellem (= nicht gesetzeskonformem) Verhalten auch mit Behörden zusammenzuarbeiten, und dabei eben nicht auch mal irgendwie ständig Ausnahmen zu machen, halte ich für falsch... Wer hier in diesem Punkt unbedingt kritisieren will, müsste eigentlich das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in seiner jetzigen Form kritisieren.

    Wer es nicht kennt, hier mehr Infos:

    Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit – Wikipedia

    Daß es die Banken oder PayPal sind, die das Bankgeheimnis aushöhlen, sollte nach Lektüre des Wikipediaartikels als der Quatsch erkennbar sein, der es nun mal ist. Es sei denn, man ist nicht der Meinung, daß der Gesetzgeber die Banken steuert, sondern die Banken den Gesetgeber. Dann bliebe nur noch die Kleinigkeit, zu erklären, wieso die Banken Gesetze "in Auftrag geben", die sie mit einer Menge Bürokratie belasten und vor allem die ihnen in großem Umfang die Geschäfte verderben... nämlich jene Geschäfte, bei denen das Bankengeheimnis zur Steuerhinterziehung o.ä. Betrug genutzt wird.
    Geändert von freulein (07.05.2015 um 13:46 Uhr)

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    Nuebel (07.05.2015)

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