1. #1

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    Standard Arbeitgeber mobbt meine Freundin

    Hallo Leute,

    seit 1-2 Monaten arbeitet meine Freundin schon bei einer Zeitarbeitsfirma (IPERDI) und als meine Freundin erkrankte, meinten die meine Freundin fertig zu machen wo sie dann eine Beruhigungsspritze erhalten musste und seitdem muss sie jetzt Beruhigungs Tabletten nehmen.

    Durch den ganzen scheiß ist sie auch komplett erkrankt und hat fast sowas ähnliches wie das pfeifische Drüsenfieber, als sie dann am Tag der Erkrankung die Krankmeldung absendete (leider ohne Einschreiben dennoch mit mir als Zeugen), kam am 17.1. eine Abmahnung von Iperdi die nicht gerechtfertigt ist.

    Nun meine Frage:

    Was kann ich gegen diesen drecksladen machen?

    Wie können wir da vor gehen?

    Für alles haben wir Zeugen, als sie fertig gemacht wurde, war ihre Mutter dabei und als sie die Krankmeldung abschickte, war ich auch die ganze Zeit da und sah es, sprich bin Zeuge das sie es absendete.

  2. #2
    Avatar von Waterpolo
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    Standard AW: Arbeitgeber mobbt meine Freundin

    Erstmal war es völlig falsch von ihr sich der Opferrolle zu fügen und somit ihrem Chef und deren Mitarbeitern keinen Widerstand zu leisten, denn genau das bestärkt die Mobber weiterhin sie zu mobben und weitere Dinge für sie einfallen zu lassen, die sie nur mehr und mehr schädigen.

    Zitat Zitat von Bazs
    Was kann ich dagegen machen?
    Vieles.


    Beschwerderecht

    Richtet sich gegen: den Arbeitgeber - Grundlage: § 13 Abs. 1 AGG

    Spoiler:
    Wenn der Betroffene nachweist, dass der Arbeitgeber von den Mobbingvorfällen wusste, haftet dieser und ist eventuell zu Schadensersatz oder Schmerzensgeld verpflichtet. In der schriftlichen Beschwerde müssen die Mobbinghandlungen mit Zeit und Ort genau geschildert und Beweise angegeben werden, etwa Mails oder Zeugen. Hält der Betriebs- oder Personalrat die Beschwerde für berechtigt, kann er beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinwirken. Dem Betroffenen dürfen wegen der Beschwerde keine Nachteile entstehen.


    Anspruch auf Durchführung geeigneter Maßnahmen

    Richtet sich gegen: den Arbeitgeber - Grundlage: § 12 Abs. 3 AGG

    Spoiler:
    Der Betroffene kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser das Mobbing durch geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen unterbindet - zum Beispiel durch Ermahnung, Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung des Mobbers. Der Betroffene kann seinem Arbeitgeber aber nicht vorschreiben, welche dieser Maßnahmen die richtige ist.


    Anspruch auf Zurückbehaltung der Arbeitsleistung

    Richtet sich gegen: den Arbeitgeber - Grundlage: § 14 AGG analog; § 273 BGB

    Spoiler:
    Der Betroffene darf seine Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einstellen, soweit dies zu seinem Schutz erforderlich ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keine oder offensichtlich nur ungeeignete Maßnahmen trifft, um Belästigung oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu unterbinden.



    Anspruch auf Schadensersatz

    Richtet sich gegen: den Arbeitgeber, den Mobber - Grundlage: §§ 241 Abs. 2, 278, 280 BGB; § 253 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 280 Abs. 1, 278 BGB.
    Spoiler:

    Wenn der Arbeitgeber nachweislich nichts gegen Mobbing unternimmt, kann wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und/oder eines Organisationsverschuldens ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Es geht etwa um Arztkosten, Bewerbungskosten, Verdienstausfall wegen Verlust des Arbeitsplatzes oder um die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Brutto-Gehalt.

    Ein solcher Schadensersatzanspruch kann auch gegenüber dem Mobber bestehen, sofern er vorsätzlich gehandelt hat und mindestens fahrlässig damit rechnen musste, dass sein Mobbingverhalten die entsprechenden Schäden verursachen konnte. Außerdem kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch dem Mobber bestehen. Der Arbeitgeber haftet nicht nur für eigenes Mobbing, sondern auch für Mobbing durch Mitarbeiter, wenn er dieses kennt und nicht unterbindet.


    Anspruch auf Widerruf/Unterlassung

    Richtet sich gegen: den Mobber - Grundlage: §§ 1004 i. V. m. 823 BGB


    Spoiler:
    Gegen rufschädigende oder beleidigende Äußerungen können Betroffene vorgehen, indem sie außergerichtlich einen Widerruf und/oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Mobber verlangen. Weigert er sich, kann auch die Unterlassungs- und Widerrufsklage in Frage kommen.

    Strafanzeige und Strafantrag

    Richtet sich gegen: den Mobber - Grundlage: §§ 185 ff. StGB; §§ 223 ff. StGB; §§ 177, 178 StGB

    Spoiler:
    In vielen Fällen verletzen Mobbingtaten auch strafrechtliche Vorschriften. Hier ist an Beleidigungsdelikte, an Körperverletzungsdelikte, besonders auch an Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu denken. Betroffene müssen mit Gegenanzeigen wegen übler Nachrede oder Verleumdung oder falscher Verdächtigung rechnen. Trotzdem können in vielen Fällen nur Strafanzeige und Strafantrag helfen, einen Mobber in die Schranken zu weisen.
    Bitte die jeweiligen Punkte genau durchlesen und dementsprechend handeln. WIchtig sind hierbei vor allem die Beweise. Falls ihr keine aussagekräftigen Beweise habt, dass am Arbeitsplatz gemobbt wurde, dann helfen euch Anzeigen oder sonstige Anträge nicht weiter.

    Zitat Zitat von GerMaN-DeLuXe
    Vorurteile ohne Ende und macht Einzelfälle zur pauschalen Allgemeingültigkeit

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    Bazs (19.01.2014)

  4. #3
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    Standard AW: Arbeitgeber mobbt meine Freundin

    Kündigen, neue Stelle suchen. Nicht aufregen, in DE gibt es keinen Arbeitsstellenmangel.
    Kleiner Tipp für die Zukunft deiner Freundin: Niemals denken man wäre abhängig von einem Job, niemals! Man kann jederzeit wechseln.

    Andere, aber teure und sehr anstrengende Möglichkeit: Anzeige wegen Mobbing machen.

    Demnächst einfach ab einem gewissen Punkt eine Kosten-Nutzen-Rechnung machen:
    Wie viel Energie kostet mich die Arbeit? ~~> Was habe ich davon?
    Das muss immer im Gleichgewicht bleiben.
    Wird es zu viel ~~> 3 Wochen Krank melden ~~> 30 Bewerbungen schreiben ~~> Kündigung einschicken ~~> In der neuen Firma einen Neuanfang machen.
    Java:
    Spoiler:

    Lustige Quotes:
    Spoiler:
    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was der Sinn dahinter steckt es heißt immer "security reasons".

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  6. #4
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    Standard AW: Arbeitgeber mobbt meine Freundin

    Ich unterstütze vollkommen den Beitrag von Sky.NET. In Deutschland gibt es Stellen en masse und man sollte sich nie auf eine Berufsrichtung beschränken lassen, wenn weitere Türen offen stehen.

    Meine Antwort ist hierbei natürlich nur rechtlich gesehen und sehr komplex aufgebaut. Falls du also wirklich gegen den Vorgesetzten deiner Freundin vorgehen willst, rate ich dir, diese Punkte genau durchzulesen und demgemäß die jeweilige Anzeige aufzubauen.

    Zitat Zitat von GerMaN-DeLuXe
    Vorurteile ohne Ende und macht Einzelfälle zur pauschalen Allgemeingültigkeit

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    Bazs (19.01.2014), Sky.NET (19.01.2014)

  8. #5
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    Standard AW: Arbeitgeber mobbt meine Freundin

    Es geht hier gleich ums doppelte, da es sich um eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma handelt, das wollte ich nochmal zusätzlich erwähnen.
    Diese Arbeitgeber sind bekannt für schlechte Arbeitsbedingungen und man muss schon Glück haben, eine Vernünftige Firma zu finden.
    Ich kenne beides, Mobbing und Himmel auf Erden, aber mich für eine ZEITARBEITSFIRMA verbiegen, fertig machen lassen und klein beizugeben?
    Never.

    Was anderes wäre es mit einer unbefristeten, gut bezahlten Stelle bei einem guten Arbeitgeber und langjähriger Firmenzugehörigkeit, hier wäre der Klageweg der einzig richtige um das Arbeitsverhältnis wieder angemessen herzustellen.
    Java:
    Spoiler:

    Lustige Quotes:
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    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
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    Bazs (19.01.2014)

  10. #6

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    Standard AW: Arbeitgeber mobbt meine Freundin

    Ich würde auch zu Sky.NETs Vorschlag raten.
    Da Deine Freundin eh schon nervlich angeschlagen ist, würde ich auch von der Anzeige abraten. Der Schaden ist sehr wahrscheinlich größer als der (mögliche) Nutzen.

  11. #7

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    Standard AW: Arbeitgeber mobbt meine Freundin

    Zeitarbeitsfirmen sind doch bekannt dafür, dass sie schnell jemanden rausekeln wollen, wenn man mal erkrankt ist. Ein anderer neuer Sklave(narbeiter) wartet schließlich schon auf diese Stelle.
    Was hat denn deine Freundin gelernt? Wieso ist sie überhaupt bei einer ZAF?
    Man sollte sich immer die Bewertungen der jeweiligen Firma anschauen. Wie schon erwähnt wurde, gibt es schwarze Schafe und 'gute'.
    Wenn sie nichts zu bieten hat, kann sie auch schnell neue Arbeit bekommen zB. als Küchenhilfe. (Gemüse schnibbeln, Spülen etc) und dafür ist keine Ausbildung nötig.
    Lohn ca. 9 € die Stunde - ist ja schonmal mehr als die 8,50 die sie bestimmt bekommt.

    Richtige Arbeit zu finden ist nicht so leicht. Klar, in Deutschland gibts viel Arbeit aber da muss man erstmal das Geld dafür haben um dort hinzukommen, wenn es im eigenen Ort nicht die passende Arbeit gibt, die man verrichten kann. Was sie machen kann ist die Zeitarbeitsfirma zu wechseln wenn es gar nicht geht.
    Droh mit rechtlichen Konsequenzen wenn der Terror nicht aufhört.

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