1. #1
    Avatar von Sido
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    Standard Einzelunternehmer Steuern wiederbekommen mit Einnahmen-Überschussrechnung?

    Hey,

    wenn man als Selbstständiger die Einnahmen-Überschussrechnung macht und die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 UStG in Anspruch nimmt, kann man dann in irgendeiner Form bezahlte Steuern wieder zurück bekommen, z.B. für Einkäufe, Rechnungen etc.?

  2. #2

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    Standard AW: Einzelunternehmer Steuern wiederbekommen mit Einnahmen-Überschussrechnung?

    Japp.
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  3. #3

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    Standard AW: Einzelunternehmer Steuern wiederbekommen mit Einnahmen-Überschussrechnung?

    Kann das ein Steuerprogramm oder brauche ich einen Steuerberater dafür?

  4. #4

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    Standard AW: Einzelunternehmer Steuern wiederbekommen mit Einnahmen-Überschussrechnung?

    Für eine Einnahmen-Überschussrechnung brauchst du nicht unbedingt einen Steuerberater. Du schreibst auf was du eingenommen hast, ziehst davon deine Kosten ab und was übrig bleibt ist dein Gewinn ("Überschuss").

    Zitat Zitat von Blizzard Beitrag anzeigen
    Alles was du zur Ausübung deines Gewerbes benötigt hast plus eventuelle Fahrtkosten etc.
    Also das heißt ich kaufe z.B. etwas für 20€ inklusive Mehrwertsteuer und das kann man in die EÜR als Steuerschuld aufnehmen, sprich ich bekomme in dem Fall 3,20€ Steuern vom Finanzamt wieder zurück? Mich interessiert das da ich selbst plane ein Einzelunternehmen zu eröffnen. In der Kleinunternehmerregelung steht aber soweit ich weiß, dass man keine Mehrwertsteuer ausweisen darf. Daher möchte ich sicher gehen ob man die wirklich wieder vom Finanzamt zurück bekommt wenn man die Kleinunternehmerregelung nutzt.
    Geändert von gille5 (17.02.2014 um 21:14 Uhr)

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