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03.09.2015, 12:48 #1
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Thanked 3 Times in 3 PostsBilliger.de Einnahmen korrekt in Einkommenssteuererklärung angeben
Hallo,
ich habe schon öfter an den Bewertungsaktionen von Billiger.de teilgenommen und damit bereits Summen im 4-Stelligen Bereich verdient. Auch bei dieser Aktion erwarte ich wieder mindestens 300 Euro. Um keinen Ärger zu bekommen, möchte ich alles korrekt in meiner Einkommenssteuererklärung angeben, zumal mein Vater bis vor kurzem noch ALG bekommen hat und ich daher wohl ohnehin unter verstärkter Beobachtung stehe.
Nur wo gebe ich das in meiner Einkommenssteuererklärung an? Gibt es Probleme mit der Nachweisbarkeit, weil ich ja keine Rechnung von Billiger.de erhalten habe?
Am liebsten wäre es mir wenn jemand die Zeilennummer oder Anlage nennen könnte wo das aufzulisten ist. Ist für mich alles noch großes Neuland weil ich als Lehrling bisher noch nichts mit den Steuersachen zutun hatte...
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10.09.2015, 21:46 #2
AW: Billiger.de Einnahmen korrekt in Einkommenssteuererklärung angeben
Also ich habe das damals auch gefragt und mir wurde gesagt, "Das Finanzamt schaut nicht in dein Paypalkonto". Bist jetzt habe ich nichts bekommen wegen irgendetwas.
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11.09.2015, 06:30 #3
AW: Billiger.de Einnahmen korrekt in Einkommenssteuererklärung angeben
Warum sich das Finanzamt einen Dreck um die Einnahmen, unter Anderem, von Billiger.de schert?
Geldwäschegesetz: Meldepflicht
https://de.wikipedia.org/wiki/Geldw%C3%A4sche
Ihr werdet kaum Summen >15K€ als Einmalzahlung erhalten, oder stete Einnahmen, übers Jahr verteilt, von denen bekommen.
Von daher ist eine Angabe, in der Steuererklärung, als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit kaum erforderlich.
Das Finanzamt interessiert sich auch nicht sonderlich für Euch wenn Ihr hin und wieder auf einschlägigen Flohmärkten was verkauft,
handelt es sich, bei echter Flohmarktware, ja um Sachen für die schon früher Steuern entrichtet wurden.
Nur wer das "Gewerbsmäßig" betreibt rückt in den Fokus der Behörde.
Nachtrag:
Einzig Billiger.de, mit einer Geschäftsadresse in DE, gegenüber der Finanzbehörde Rechenschaftspflichtig,
und das werden die über ihre Einkommens-Steuererklärung und einer ordentlichen Bilanz, dazu sind die nach dem HGB und gem. GmbHG verpflichtet.Geändert von Darkfield (11.09.2015 um 06:35 Uhr)
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