Thema: Geldanlage
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07.02.2025, 10:49 #1
Geldanlage
Klauseln für Minuszins gekippt. Negativzinsen: Kunden können nach BGH-Urteil Geld zurückfordern. Banken und Sparkassen kassierten zu Unrecht für Guthaben, das entschied der Bundesgerichtshof. Viele Kunden können jetzt Geld zurückfordern. Die Banken nannten es „Verwahrentgelt“, für Kundinnen und Kunden waren es schlicht „Strafzinsen“: Jahrelang kassierten Kreditinstitute Gebühren, wenn größere Summen auf Girokonten geparkt wurden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das in vielen Fällen rechtswidrig war. Die klagenden Verbraucherzentralen feiern das zwar als Erfolg, automatische Rückzahlungen wird es aber nicht geben. www.rnd.de
BGH entscheidet: Negativzinsen in vielen Fällen rechtswidrig. Normalerweise winken Zinsen auf Guthaben - eine Zeit lang mussten Verbraucher*innen aber Negativzinsen dafür zahlen, wenn sie ihr Geld zur Bank brachten. Die Erhebung von Negativzinsen aufgrund einer intransparenten Vereinbarung ist unzulässig. Das urteilt der BGH heute in Karlsruhe und folgt damit der Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherschützer*innen hatten vor diesem Hintergrund bereits 2020 gegen die Sparkasse Vogtland geklagt. Das Urteil schafft für kommende Niedrigzinsphasen Rechtssicherheit und stärkt die Rechte von Verbraucher*innen – ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz.
Damit die Rückzahlungen der Negativzinsen auf den Konten der Verbraucher*innen ankommen, müssen diese aktiv ihre Gebühren zurückfordern. Die Verbraucherzentrale Sachsen berät umfassend zu Optionen, die sich aus dem Urteil ergeben. Dazu gehört vor allem die Ermittlung des konkreten Rückzahlungsanspruchs und die Unterstützung bei der Durchsetzung. Wir prüfen aber auch, ob zum Beispiel ein Kontowechsel wirtschaftlich ist.
Die Terminbuchung erfolgt online oder telefonisch unter 0341-696 29 29. Verbraucherzentrale-Sachsen.de
Der Bundesgerichtshof hat vielen Sparern eine gute Nachricht gebracht und die Rechte der Sparer gestärkt. Sparer die zu Unrecht negativ Zinsen bezahlt haben können nun diese bei ihren Banken zurückfordern. Allerdings gibt es keinen Automatismus sondern Sparer müssen aktiv das Geld bei ihrer Bank zurückfordern. Sicherlich werden die Banken die Kosten für die Rückzahlung nicht selbst tragen sondern auf ihre Kunden umlegen.
Hat der Bundesgerichtshof richtig entschieden oder wird das Urteil für Bankkunden Konsequenzen haben wie z.B. dass Gebühren steigen werden?
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