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  1. #11
    Avatar von Dieter
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    Genau das verstehe ich nicht. Ich dachte bisher immer, ein Händler legt einen Preis von z.B. 10€ für ein Produkt fest. Diesen Betrag möchte er erhalten, um seine Kosten zu decken und Gewinn zu erwirtschaften. Für*den endgültigen Verkaufspreis schlägt er die Mehrwertsteuer auf, also vor der Regelung 19%. Somit kostet dieses Produkt für den Endkunden 11,90€. 10€ landen beim Händler, während er 1,90€ an das Finanzamt abführen muss.

    Wenn nun also ab 01.07. der reduzierte Satz von 16% gilt, müsste dieses Produkt für 11,60€ verkauft und nur noch 1,60€ an das Finanzamt abgeführt werden. Laut dem von dir geposteten Auszug darf der Händler also in diesem Beispiel weiterhin 19% ausweisen (Produktpreis 11,90€) aber nur 16% an das Finanzamt abführen, sodass die Differenz von 30 Cent in der Tasche des Händlers landet?

  2. #12

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    Standard AW: Konjunkturpaket senkt u.a. die Mehrwertsteuer ab Juli 2020

    Jain. Der Händler ändert den Preis nicht (er ist schließlich dazu nicht verpflichtet) und führt einfach weniger an das Finanzamt ab (16% statt 19% bzw. ermäßigter Steuersatz: 5% statt 7%) -> mehr Gewinn.

    Bei sehr kleinen Beträgen (z.B. das Video über den Bäcker) rentiert es sich meistens nicht.

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