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27.11.2016, 12:39 #1
Wann kann man Spenden von der Steuer absetzen?
Guten Morgen! Ich spende gelegentlich kleinere Beträge an diverse Organisationen, deren Arbeit ich gut finde und die ich damit unterstützen will. Meist im Rahmen von 5 bis 10 Euro. Nun ist es ja so, dass man Spenden von den Steuern absetzen kann. Also ließen sich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Ich kann gute Organisationen unterstützen, und habe als positiven Nebeneffekt den Vorteil, etwas weniger Steuern bezahlen zu müssen.
Mir stellt sich nun nur die Frage, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Spende von der Steuer abgesetzt werden kann?
Für sogennante "Kleinstspenden" unter 100 Euro scheint keine Quittung nötig zu sein. Hier reicht dann wohl ein Kontoauszug.
Aber was muss die Spendenorganisation erfüllen? Beispielsweise RiseUp, denen spende ich öfter mal was, kann ich die absetzen?
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11.12.2016, 20:49 #2
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Soweit ich weiß hängt das von der Organisation / dem Verein ab, am besten dort direkt nachfragen wie das gehandhabt wird, die müssten es am besten wissen. Generell ist die Überlegung "Spenden um weniger Steuern zu zahlen" möglich und auch sinnvoll (mMn)
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28.12.2016, 18:34 #3
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Thanked 120 Times in 91 PostsAW: Wann kann man Spenden von der Steuer absetzen?
Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke kannst Du anhand der „Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster“ nachweisen, vormals Spendenbescheinigung. Die Bestätigung bekommst Du vom Empfänger der Spende, dieser kann die Bescheinigung auch direkt elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ab 2017 soll das der Standard sein. Vorteil für den Spender: Er muss die Zuwendungsbestätigung nur aufbewahren und erst auf Verlangen des Finanzamts einreichen – also Aufbewahrungspflicht statt Vorlagepflicht. Auf der Website des Bundesfinanzministeriums gibt es die amtlichen Vordrucke für Spendenempfänger.
Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 200 Euro je Zahlung ist ein vereinfachter Nachweis möglich: Ist der Empfänger eine sogenannte juristische Person des öffentlichen Rechts, beispielsweise eine Universität oder eine „öffentliche Dienststelle“ wie Schulen, reicht als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg. Auch die Buchungsbestätigung genügt: Du kannst die Spende an den Förderverein der Schule einfach mit einem Kontoauszug oder dem Barzahlungsbeleg nachweisen.
Diese vereinfachte Regelung bis 200 Euro gilt neben den Spenden an staatliche Behörden und gemeinnützige Organisationen auch für Katastrophenfälle und Spenden an politische Parteien.
Hast Du an gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine und Stiftungen gespendet, brauchst Du zusätzlich einen Beleg, aus dem unter anderem hervorgeht, dass diese Einrichtung von der Körperschaftsteuer befreit ist und wie sie die Mittel verwendet.
Quelle: FinanztipGeändert von Fritz (28.12.2016 um 19:06 Uhr)
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