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  1. #11
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    Standard AW: YouTube: Verstößt die Blockierung von Werbeblockern gegen die DSGVO?

    Gibt es einen, der den grundsätzlich kostenlosen Anspruch von Webseiten beinhaltet? Wäre mir ebenfalls neu. Die DSGVO regelt nicht, was wie viel kostet. Sondern was Unternehmen mit personenbezogenen Daten unter welchen Umständen (nicht) tun dürfen. Beispielsweise, dass Cookies, die nicht für die Funktion der Seite zwingend erforderlich sind, eine Zustimmung vom Besucher erfordern. Und die Zustimmung freiwillig sein muss.

    Wie das bei solchen "Entweder mit Daten & Zeit oder Geld bezahlen" Dialogen ist, wird seit einiger Zeit diskutiert. Gerade weil das seit einiger Zeit auch zunehmend Medien aus dem deutschsprachigen Raum so handhaben. Das wurde in Teilen als rechtswidrig erklärt. Allerdings nicht, weil sie das als grundsätzlich illegal erachten, weil der Nutzer keine kostenlose Alternative hat. Die ausdrückliche Feststellung war, dass das legal ist, sofern es eine Alternative ohne Tracking gibt. Die kann auch kostenpflichtig sein, allerdings gibt es ein paar Einschränkungen. Vor allem die Gleichwertigkeit, bei der auch der Preis eine Rolle spielt. Und das Tracking muss abgeschaltet sein, wenn man ein Abo abschließt. Außer es wird zusätzlich eingewilligt.

    Die konkrete Umsetzung könnte bei Google angreifbar sein: Bei YT Premium ist ja beispielsweise noch Music dabei. Die Light-Alternative ist wiederum nicht komplett werbefrei. Hier wäre es möglich zu argumentieren, dass man für eine gleichwertige Alternative das volle Abo benötigt. Dies wiederum ist unverhältnismäßig teuer. Berechnungen zufolge macht YT mit einem durchschnittlichen Nutzer zur Werbevermarktung nur 30€/Jahr Umsatz, das wären 2,50€ im Monat. Selbst wenn man da noch etwas Luft nach oben lässt, um z.B. Zahlungsgebühren abzudecken, ist das weit weg von beiden Abopreisen. Schlussendlich könnte man damit argumentieren, es müsste ein komplett werbefreies Abo angeboten werden, das noch mal etwas günstiger ist, als Premium Light.


  2. #12
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    Standard Kommentar von @BrightDarkness

    Kommentar von @BrightDarkness:
    Lass mal solche Wörter wie "Illegal" aus den Thumbnails raus. Selbst das Bundesamt für Informationstechnik empfiehlt den Einsatz von Werbeblockern. Würde wohl kaum passieren, wenn ein Werbeblocker "Illegal wären".

  3. #13
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    Standard AW: YouTube: Verstößt die Blockierung von Werbeblockern gegen die DSGVO?

    Schau dir erst mal die Thumbnails vernünftig an, bevor du sie kritisierst. Dann würde dir auffallen, dass da "Werbeblocker blockieren = illegal?" steht, nicht "Werbeblocker = illegal". Ich habe auch im Video und Beitrag nie behauptet, dass Werbeblocker verboten seien xD


  4. #14
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    Standard Kommentar von @kunstimhaus

    Kommentar von @kunstimhaus:
    Demnächst kommen die Zettelverteiler vom Supermarkt und wollen dass du einen Monatsbeitrag leistest, damit dein Briefkasten nicht weiter voll gestopft wird, - außerdem will der Supermarkt erst mal deine Gesundheitsdaten, sexuellen Vorlieben und beruflichen Status erfahren, bevor du berechtigt bist, bei ihnen nach Schnürsenkeln zu suchen .....
    Was soll man dann davon halten? ... Briefkasten abschaffen und Selbstversorger werden?

  5. #15
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    Standard AW: YouTube: Verstößt die Blockierung von Werbeblockern gegen die DSGVO?

    Nicht viel: Vom Supermarkt beziehst du keine Gegenleistung, der will einseitig werben. YT bietet an, mit Zeit & Daten zu bezahlen. Dafür kann man die Plattform nutzen und die Inhalte konsumieren. Der Vergleich hinkt somit komplett. Was noch am ehesten ähnlich ist, sind die Smartphone-Apps diverser Supermärkte. Da wird ein ähnlicher Deal gemacht: Installiere dir die App und lass uns deine Daten sammeln sowie vermarkten, dafür bekommst du hier und da mal ein paar Euro Rabatt auf den Einkauf. Kann man schlecht finden, dafür gibt es gute Gründe. Jedoch ist das eine freiwillige Alternative. Ich kann weiterhin ohne Apps und Tracking in den Laden gehen, kaufen was ich will und bar bezahlen.


  6. #16
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    Standard AW: YouTube: Verstößt die Blockierung von Werbeblockern gegen die DSGVO?

    Kommentar von Bright Darkness:
    U-Labs Mir gehts mehr um die Dreistheit, was man sich alles einfallen lässt, für nur "ein paar Klicks"

  7. #17
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    Standard AW: YouTube: Verstößt die Blockierung von Werbeblockern gegen die DSGVO?

    Ahja: Erst kritisieren wir das angeblich falsche Thumbnail, das wir nicht richtig gelesen haben. Nun kritisieren wir angebliche abstrakte "Dreistheit", weil wir offensichtlich das Video nicht angeschaut oder verstanden haben. Ist ja nicht so, als ging es darin genau darum. Das einzige was hier dreist ist, sind deine aus der Luft gegriffenen Vorwürfe. Wenn du dir nicht die Mühe machst, dich wenigstens grundlegend mit meinen Inhalten auseinander zu setzen, dann spare ich mir ab sofort die Mühe, auf solchen Unsinn einzugehen. Wir sind hier nicht bei der BILD.


  8. #18
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    Standard Kommentar von @klauslaus2535

    Kommentar von @klauslaus2535:
    Das muss man sich Mal durch den Kopf gehen lassen: "Du sollst dafür bezahlen, um der Werbung zu entfliehen", in was für ein kaputtes System leben wir!?
    Wenn Du zahlst, bekommst zwar keine Werbung von YouTube, aber im Video vom ersteller.

  9. #19
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    Standard AW: YouTube: Verstößt die Blockierung von Werbeblockern gegen die DSGVO?

    Nennt sich Kapitalismus und überrascht weit weniger, wenn man sich fragt, warum für viele Webdienste bisher kein Geld bezahlt werden musste. Obwohl die Wenigsten davon gemeinnützig sind. Die Antwortet lautet Werbefinanzierung. Man bezahlt nicht direkt mit Geld, sondern mit Zeit und Daten: https://u-labs.de/forum/internet-tec...l=1#post448979

    Wenn ein Kanalbetreiber Werbung eines Sponsors ins Video einbettet, bleibt die, das ist richtig. YouTube Premium bezieht sich nur auf die Werbung der Plattform. Will man das Vollzeit machen und davon leben, bleiben ggf. wenige Alternativen zur Suche von Sponsoren. Die von YT ausgespielte Werbung alleine wirft oft zu wenig Geld ab - außer, man hat entweder eine sehr hohe Reichweite, womit sich auch geringe Werbetreibende relativieren. Oder man macht Videos zu einem Themengebiet, bei dem Werbetreibende überdurchschnittlich viel bezahlen (z.B. Finanzen). Muss natürlich nicht bei jedem zwingend notwendig sein - mehr ist schließlich besser, lautet die Devise unseres Wirtschaftssystems. Folglich bauen das auch sehr große Kanäle ein, um ihren Umsatz weiter zu steigern.

    Aus den gleichen Gründen enthalten viele Zeitschriften und Zeitungen ebenfalls Werbeanzeigen, obwohl man für die Zeitung einen Kaufpreis bezahlt hat.


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