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  1. #31
    Avatar von Minecraft
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    Standard AW: Facebook-Chef Mark Zuckerberg wegen Beihilfe zur Volksverhetzung angezeigt

    Natürlich stimmt es. Welchen Einfluss haben wir denn, wenn deine Vorstellung zu geltendem Recht werden würde? Schlicht und einfach gar keinen, weil wir nicht mal mehr nach unserem Recht gegen dieses Land vorgehen könnten. Dann ist es Glückssache, ob im US-Gesetz zufällig das gleiche drin steht wie in unserem - wenn nicht, haben wir Pech. In deinem Beispiel bzgl. Mohamed stimme ich dir ausnahmsweise zu, das ist tatsächlich absurd. Aber das ist auch wieder was ganz anderes als die Thematik hier. Schließlich geht es nicht darum Tatsachenaussagen wie "Hitler hat massenhaft Juden ermordet" zu löschen, sondern um reine Beleidigungen oder gar erfundene Behauptungen. Das macht einen großen Unterschied. Tatsachen sollte man selbstverständlich jederzeit aussprechen dürfen sofern sie der Wahrheit entsprechen, egal ob der andere diese gerne hört oder nicht.

    Deine Einstellung, das als "hysterie" zu bewerten und am besten jeglichen Einfluss auf ausländische Dienste abzuschaffen, halte ich aus den schon genannten Gründen für unvernünftig. Auch wenn ich das Motiv einer 100%tigen Meinungsfreiheit ehrenwert finde, kann es in einer so großen Gemeinschaft nicht funktionieren. Denn das würde voraussetzen, dass jeder mündig und vernünftig agiert. Wenn ich aber nur sehe, dass es erschreckend viele Deutsche gibt die sich von der IS-Propaganda überzeugen lassen und mit lachendem Gesicht an die Front reisen um dort als Kanonenfutter zu enden, muss ich das schöne Utopie zu den Akten legen, genau wie Anarchie bzw. Anomie.

  2. #32
    Avatar von Max899
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    Standard AW: Facebook-Chef Mark Zuckerberg wegen Beihilfe zur Volksverhetzung angezeigt

    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Nutzer von Facebook oder eines anderen Host-Providers die Möglichkeit haben werden, die Entfernung von Inhalten zu beantragen, wenn sie als rechtswidrig angesehen werden. Die Auswirkungen dieser Blockaden werden nicht nur im Wohnsitzland des Einzelnen durchgesetzt, sondern weltweit angewendet.

    Das Gericht sagte am Donnerstag, dass Gastgeber gezwungen werden können, einen Inhalt weltweit zu blockieren, wenn eines der nationalen Gerichte der Europäischen Union zu der Entscheidung kommt, dass der fragliche Inhalt diffamierend oder rechtswidrig ist. Da die Entscheidung vor Europas höchstem Gerichtshof ergangen ist, kann sie nicht angefochten werden.

    Das Urteil entstand zunächst aus einem Streit zwischen Facebook und der österreichischen Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek über Inhalte, die über das soziale Netzwerk verbreitet wurden. Glawischnig-Piesczek hatte Facebook gebeten, einen Teil der Inhalte, von denen sie glaubte, dass sie ihrem Ruf schaden, zu entfernen, aber das soziale Netzwerk hat dies nicht getan. Anschließend verklagte sie Facebook vor einem österreichischen Gericht, was dazu führte, dass die Inhalte in Österreich gesperrt wurden, da sie sich als diffamierend erwiesen.

    Damit ist gerichtlich klar entschieden, dass @feulein seine Sichtweise des Quellandes falsch ist. Stattdessen ist das Land des jeweils Betroffenen maßgeblich. Ich gebe ihm aber Recht, dass Inhaltsanbieter wie Facebook da in keiner schönen Lage sind. Immerhin geht es hier nur im gesetzlich Illegale Inhalte und keinen moralischen Empfindungen.

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