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  1. #11
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Nachdem Mitte 2012 der Gründer und Chef von kino.to, dem Vorgänger von kino.to, zu 4,5 Jahren Haft sowie der Rückzahlung von 3,7 Millionen erwirtschafteten Euro an den Staat verurteilt wurde, hat es nun auch zwei engere Helfer getroffen: Die 29 und 32 Jahre alten angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide hatten gestanden, Schwarzkopien für Kino.to hochgeladen zu haben. Später gründeten sie außerdem eigene Sharehoster, auf die sie Inhalte hochgeladen und auf Kino.to verbreitet hatten. [Quelle]


  2. #12

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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Und wem haben wir diese ganzen Kino Rlses zu verdanken bevor Sie als DVD / BR erhältlich sind .... TGSC.
    Die sind an allem schuld :-)

    War doch klar, das sobald die Wirtschaft starke Einbussen hat, man radikal und vehement dagegen vorgehen wird.
    Das leider viel dringendere Angelgenheiten nicth bearbeitet werden, bzw. adacta gelegt werden ist eine Unverschämtheit.
    Da kannst Du einen Menschen totschlagen und wirst weniger belangt als ein oben genannter.

  3. #13
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Zitat Zitat von fatzke Beitrag anzeigen
    War doch klar, das sobald die Wirtschaft starke Einbussen hat, man radikal und vehement dagegen vorgehen wird.
    Das will uns die Content-Industrie mit komischen, und an den Haaren herbei gezogenen, Statistiken weis machen!
    Andere kommen da auf ganz andere Ergebnisse.

    Abgesehen davon das die "Abmahn-Wirtschaft", und deren Rechtsanwalt-Schergen, reichlich an diesem Geschäftsmodell verdienen,
    wäre es an der Zeit das Urheberrecht mal an die "Neuzeit" an zu passen.

    Für mich waren Plattformen, wie Kino.blabla nie wirkliche in einer engeren Wahl,
    viel zu oft fand man da nur miserable Formte und Qualitäten - und von Werbeverseuchten Seiten halte ich eh weit abstand.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
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    CDLF (17.10.2015), TheRaven (15.10.2015)

  5. #14

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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Die Frage, die ich mir immer wieder stelle ist: Ist ein Freiheitsentzug für Leute, die materiellen Schaden angerichtet haben überhaupt angemessen? Schließlich sind sie subjektiv ungefährlich gerade erst recht, wenn sie schon einmal erwischt wurden.
    Sollte man da nicht lieber viel höhere Geldstrafen verhängen für die Täter um zusätzliche Einnahmen zu generieren? Gerade bei Steuersündern stellt sich mir die Frage, warum man nicht einfach den Spieß umdreht und die negative Tat zur Wohltat umkehrt, indem die Allgemeinheit sich auf Kosten von Straftätern bereichert. Zum Beispiel Fahrraddiebstahl im Wert von 500€ -> 10.000€ Strafe an den Staat -> keine Privatinsolvenz-Möglichkeit und Hartz IV Kürzung, wenn nicht abbezahlt werden kann.
    Ich bin mir sicher, was bei Gewaltverbrechen nicht geht, nämlich mit dem Hammer auf den Kopf, geht sehr wohl, wenn sich der gierige Langfinger im Durchschnitt selbst ins Fleisch schneidet und so das klauen zum russischen Roulette wird.
    Free your mind and your ass will follow...

  6. The Following User Says Thank You to Chillpanse For This Useful Post:

    xondra (15.10.2015)

  7. #15

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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Eigentlich schade! Soweit ich weiß, hat sich kino doch eher in der Grauzone bewegt und nichts aktiv getan, oder irre ich mich da?
    Dem Verbraucher sollte auch nichts geschehen können hieß es damals. Ich denke das ist immer noch der Fall?
    Geändert von SaFe (17.10.2015 um 14:39 Uhr)

  8. #16
    Avatar von ano23
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    @Chillpanse ich finde deine Meinung interessant, dazu mein Statemant:
    man sollte zwischen Virtuell und Realen Verbrechen unterscheiden und auch anderst Bestrafen. Wobei ich Steuersünder etc unter Virtuell stecke, da sie nicht Aktiv etwas stehlen. Virtuelle Verbrechen müssen nicht wirklich Gefährlich sein (z.b. Raubkopien), im Gegensatz zu einem "Gewalt-Täter" oder Bankräuber die ihre umwelt aktiv gefährden. Letztere sollten auf jedenfall weggesperrt werden, wobei Virtuelle Straftäter anderst bestraft werden könnten. Gefährden ja niemanden direkt! (auser eben Verkaufs einbusen).

    @SaFe
    Wenn du auf kinox.to Filme schaust ist es eine Grauzone JA!. (Wobei ich der meinung bin es gibt keine Grauzonen, da alles genau definiert und geregelt ist durch gesetzte in deutschland und wir sie nur nicht genau kennen. Ich nenne es trotzdem grauzone da es eralubt ist und manchmal sogar auslegungssache ist bzw. sich ändern könnte.)
    Aber wenn man aktiv z.b. Raubkopierte filme hochlädt und somit verbreitet ist es sofort illegal. Dies ist definitiv keine Grauzone. und das ist auch das was den betreibern vorgeworfen wurde, nicht das sie die Links zu den Filmen bereitstellen auf kino.to, sondern das sie selbst Filme hochgeladen haben.

  9. #17
    Avatar von CDLF
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Zitat Zitat von ano23 Beitrag anzeigen
    Wobei ich der meinung bin es gibt keine Grauzonen, da alles genau definiert und geregelt ist durch gesetzte in deutschland und wir sie nur nicht genau kennen.
    Es ist im Gesetz eben nicht "genau" definiert.

  10. The Following User Says Thank You to CDLF For This Useful Post:

    DMW007 (21.10.2015)

  11. #18
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Um zu verstehen wie deutsche Gesetze, und Juristen, ticken, empfehle ich den Besuch
    des Seminars "Deutsch für Juristen"
    Kursinhalte

    Ein Gesetz taug ohne
    - Auslegungstexte
    - Gesetzeskommentare
    - Fachartikel
    - Entscheidungstexte
    - Urteile
    nicht mal zum Abwischen der vier Buchstaben!

    Und selbst dann ist nicht mal gewiss ob dies alles vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin bestand hat!
    (siehe die unsägliche Geschichte mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung)
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
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    CDLF (24.10.2015), DMW007 (21.10.2015)

  13. #19
    Avatar von ewasp
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Na ja, der Betreiber der Seite hat das ja nicht zum Spaß gemacht sondern er hat eine Menge Geld mit der Seite verdient. Das die Veröffentlichung der Filme nicht rechtmäßig war ist wohl jedem klar. Jetzt wurde er im Rahmen des gesetzlich möglichen verurteilt. Ich glaube die Richter wollten mit diesem Urteil ein Exempel statuieren um Nachahmer abzuschrecken. Eine solche Seite hat aber meiner Meinung nach nur so viel Erfolg weil eine kostengünstige legale Alternative fehlt.
    Auch in einem Berg voller Scherben, kann man ein Muster erkennen.

  14. The Following User Says Thank You to ewasp For This Useful Post:

    Darkfield (21.10.2015)

  15. #20
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Rechtlich gesehen ist die wichtigste Frage, ob Seiten wie kino(x).to und Konsorten eine offensichtlich rechtswidrige Quelle darstellen. Alleine damit existiert schon einen gewaltigen Spielraum für Interpretationen: Ab wann ist eine Quelle offensichtlich rechtswidrig? Und in wie weit ist es Nutzern, die bestenfalls über durchschnittliche Kenntnisse verfügen, überhaupt zuzumuten dies zu erkennen? Apps wie Popcorn Time belegen schließlich dass die meisten Nutzer sich nicht mal im klaren darüber sind, welche Technologie im Hintergrund ihnen die Filme liefert - und dass sie bei P2P wie im Falle von Popcorn Time die Inhalte zusätzlich weiterverbreiten, wodurch das Strafmaß im Gegensatz zum privaten Konsum der Filme deutlich verschärft wird.

    Zum Strafbestand von kino.to:
    Die Sichtweise von "SaFe" wäre korrekt, wenn kino.to nichts weiter getan hätte außer die Plattform zu betreiben und somit als Vermittler zu fungieren. Das war ihnen aber nicht genug: Sie haben selbst Leute beschäftigt, die nicht nur zehntausende Filme auf kino.to bereitstellten, sondern die dazu nötigen Streamhoster auch noch selbst betrieben. Damit funktioniert die Argumentation, dass kino.to ja lediglich Vermittler sei und die eigentlichen Urheberrechtsverletzungen auf den Streaminghostern wie StreamCloud, MovShare und Konsorten stattfinden, nicht mehr. Siehe dazu auch dieser Beitrag, in dem jene Mittäter verurteilt wurden.

    Das Strafmaß:
    Über den Sinn und die Verhältnismäßigkeit von Strafen kann man sich generell streiten. Ich sehe das tendenziell auch eher so, dass Gefängnisstrafen für die "wirklich schweren" Straftaten vorbehalten bleiben sollen. Wobei ich "wirklich schwer" als massive, unumkehrbare Folge der Handlung ansehe, wie beispielsweise einen Mord. Hier erfüllt das Wegsperren des Täters den Sinn, die Bevölkerung vor weiteren Schäden in diesem Ausmaße zu bewahren.

    In der Realität ist es aber nun mal so, dass es kein kommerzielles Interesse an solchen Straftaten gibt. Dafür aber um so mehr an jenen, die finanzielle Verluste hervorrufen wie etwa solche Seiten zur Verbreitung von Schwarzkopien (Raubkopien wie sie hier schon genannt wurden gibt es nicht, nur mal nebenbei gesagt). Da steckt eine riesige Lobby mit entsprechenden Umsätzen dahinter, die so etwas gerne verhindern möchte. Auch wenn der Bevölkerung selbst hier eigentlich gar kein Schaden sondern eher ein Nutzen entstanden ist.

    Der Ansatz mit hohen Geldstrafen klingt da auf den ersten Blick ganz sinnvoll. Wobei ich da nicht so ganz überzeugt bin, ob das in der Praxis flächendeckend funktioniert. Gerade bei Kleinkriminellen die wie im angesprochenen Beispiel ein Fahrrad für 500 Euro klauen dürfte fraglich sein, woher die das Geld für eine derart hohe Strafe nehmen sollen. Am Ende sammeln die einfach nur hohe Schuldenberge an, die auf legalem Wege gar nicht mehr realistisch abbezahlt werden können. Ist ein schwieriges Thema, für das es wohl keine Patentlösung gibt.


  16. The Following 3 Users Say Thank You to DMW007 For This Useful Post:

    CDLF (24.10.2015), Darkfield (22.10.2015), milchbubix (21.10.2015)

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