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  1. #1
    Avatar von rVs14
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    Standard Kino.to-Gründer verurteilt

    Kino.to-Gründer verurteilt

    Ein Jahr nach der großangelegten Razzia gegen Kino.to ist der Gründer und Chef des Streaming-Portals wie erwartet zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig befand den 39-Jährigen am Donnerstag der massenhaften Urheberrechtsverletzung für schuldig. Über das Portal waren tausende illegal kopierte Filme erhältlich. "Es ist offenkundig, dass es die schwerste bisher bekannt gewordene gewerbsmäßige Urheberechtsverletzung war", sagte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel.

    Der Kopf des Kino.to-Teams hatte zuvor ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Das war Bedingung für eine Absprache über das Strafmaß, die das Gericht angeregt hatte, um das Verfahren zügig zu Ende bringen zu können. Ohne Geständnis und die Absprache hätte sich der Prozess über viele Monate oder gar Jahre hingezogen, meinte Nickel, der auch befürwortet, dass Dirk B. seine Strafe im offenen Vollzug abbüßen kann. Ins Gefängnis muss der 39-Jährige erst einmal nicht. Nach einem Jahr in Untersuchungshaft setzte das Gericht den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug.

    Der Kino.to-Chef wurde zudem dazu verurteilt, sein beträchtliches Millionen-Vermögen abzugeben. Rund 3,7 Millionen Euro sollen "abgeschöpft" werden. Von allen Kino.to-Machern – fünf weitere wurden bisher ebenfalls verurteilt – hatte der Gründer am meisten verdient. Er gönnte sich ein luxuriöses Leben in Spanien. Chefankläger Dietmar Bluhm hatte in allen Kino.to-Prozessen immer wieder betont: "Den Mitwirkenden ging es einzig und allein um den Profit."

    Der Kino.to-Gründer ist nach Aussage seines Anwalts Wolfgang Müller nun entschlossen, "unter diesen Abschnitt seines Lebens einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen". Dieser "Lebensabschnitt" hatte nicht erst 2008 mit der Gründung von Kino.to begonnen. Dirk B. war als Betreiber der eDonkey-Site "Saugstube" 2004 bereits einmal zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

    Quelle: heise.de
    Geändert von aquastar (04.07.2012 um 18:22 Uhr)

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  3. #2
    Avatar von MMA
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Lächerlich! Wenn man das im Vergleich mit Kinderschändern und Sexualtätern im Vergleich darstellt. Klar ist es viel Geld, aber dann sollen die Kinderschänder und Co viel härtere Strafen bekommen. Erst gestern im TV gesehen, dass ein Kinderschäder zu 2 Jahren auf BEWÄHRUNG verurteilt wurde im sogar noch im selben Ort des Opfers wohnt. Dieser kann ihn dann fast täglich über den Weg laufen. Sowas ist viel schlimmer als diese scheiß Urheberechtsverletzung. Einfach nur lachhaft!

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  5. #3
    Avatar von Comu
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Dann überlege mal aus Sicht des Staates - da ist der Urheberrechtsverletzer um einiges schlimmer gewichtet.

  6. #4

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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Zitat Zitat von Comu Beitrag anzeigen
    Dann überlege mal aus Sicht des Staates - da ist der Urheberrechtsverletzer um einiges schlimmer gewichtet.
    Ist ja klar, geht ja schließlich um Geld.

  7. #5
    Avatar von Prinzessin Paat
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Bei Kapitalverbrechen, greift der Staat so oder so hart durch, weil Deutschland ein "Geiz Hals" ist.

  8. #6

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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Zitat Zitat von rVs14 Beitrag anzeigen
    Er gönnte sich ein luxuriöses Leben in Spanien.
    .

    MfG.

  9. #7
    Avatar von Waterpolo
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Zitat Zitat von Comu Beitrag anzeigen
    Dann überlege mal aus Sicht des Staates - da ist der Urheberrechtsverletzer um einiges schlimmer gewichtet.
    Würdest du also behaupten, dass die Rechte eines Films höher gestellt sind, als die Würde eines Menschen?

    Zitat Zitat von GerMaN-DeLuXe
    Vorurteile ohne Ende und macht Einzelfälle zur pauschalen Allgemeingültigkeit

  10. #8
    Avatar von Diebspiel
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Ging hier glaube ich um bis zu 1 Million (!) Urheberrechtsverletzungen, können natürlich nicht alle geprüft werden, jedoch werden trotzdem noch sehr hohe Zahlen sein.

    Im Bezug darauf ist das Urteil natürlich lächerlich. Aber gut für ihn.

  11. #9
    Avatar von Comu
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Zitat Zitat von Waterpolo Beitrag anzeigen
    Würdest du also behaupten, dass die Rechte eines Films höher gestellt sind, als die Würde eines Menschen?
    Wenn ich ehrlich bin, jo. Alle anderen heulen hier auch rum wenn man einen auf 'Mitleid' für kinder in Afrika tut, ich mein, was juckt mich dann irgendein Mädchen das vergewaltigt wurde welches ich nie in meinem Leben sehe? Richtig, garnichts.

    Im Gegensatz interessiere ich mich dann doch wohl eher für mein eigenes wohlempfinden, was nunmal durch den Staat garantiert wird.

  12. #10
    Avatar von Waterpolo
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    Standard AW: Kino.to-Gründer verurteilt

    Hier geht es aber nicht darum, ob man für die Vergewaltigung oder Tod eines Menschen Verständnis zeigen soll.
    Durch den Staat wird auch die Sicherheit der Menschen garantiert und somit auch dein Wohlempfinden, vollkommen richtig. Mich wundert es nur, dass du deine gesundheitliche Sicherheit mit Urheberrechten vergleicht.

    Wenn ich ehrlich sein muss verstehe ich auch nicht den von dir genannten Vergleich, welcher nicht so ganz zu meiner gestellten Frage passt. Hier geht es nicht um Mitleid oder Interesse um Menschen, die man nicht kennt.
    Vielmehr geht es um die Frage, ob man Urheberregeln mehr Ehre gebührt als einem Menschen? Einige Seiten Papier sollen mehr wert sein, als ein Mensch?
    Ein Mensch soll, nach dem Grundgesetz, unantastbar sein.
    Warum wird die Regel öfter verletzt und somit eine mildere Strafe eingesetzt, als wenn man Filme hochlädt, somit Regeln verletzt werden, damit sich User diese anschauen?

    Dies war der tiefere Sinn meiner Frage.

    P.S: Vielen Dank, dass ich endlich eine vernünftige Diskussion mit einer Person führen kann. Ein Mensch der reden kann - erreicht viel im Leben! Weiter so, Comu!

    Zitat Zitat von GerMaN-DeLuXe
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