Du hast es schon richtig gesagt, seiten die auf die Hoster verlinken (Kino.to, movie4 etc.), zu betreiben ist eine Sache. Die Hoster allerdings selbst zu betreiben bewegt sich schon in einer ganz anderen Rechtslage. Was ich generell interessant finde ist inwieweit die Betreiber von Kino.to noch weiter in die OCH / Warez Szene involviert sind. Ich meine unter anderen gelesen zu haben das einer der Betreiber unter anderem für ein großes Deutsches Warez-Board verantwortlich sein gewesen soll.

Die Diskussion über den Sinn von hohen Geldstrafen könnte man wahrscheinlich noch ewig weiterführen, wobei ich da auch mehr die Geldstrafe vorziehen würde. In welcher Verhältnismäßigkeit zum Einkommen und Vermögen muss dann abgeschätzt werden.