Oliver Malchow, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, weist auf die steigende Kriminalität im Internet hin, die mehr und mehr zum Alltag werde. Um diese zu bekämpfen, sind mehr Auswertekapazitäten und IT-Experten jedoch nicht ausreichend: Seiner Ansicht nach müsse darüber hinaus dringend die Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden! Gründe, warum genau das die Lösung sein soll, wurden allerdings nicht genannt.

Im Gegenteil: Auf die Frage, wie viele Fälle zurzeit durch fehlende Verbindungsdaten nicht geklärt werden können, reagierte der Vorsitzende mit einer Antwort, die seine Forderung zweifelhaft erscheinen lässt: Dazu könne er keine Angaben machen, da keine Statistik darüber geführt wird.
Quelle: heise.de

Ich finds ziemlich dreist, mit welcher Offensichtlichkeit die Leute mittlerweile verarscht werden. Da schreit einer groß 'wir brauchen unbedingt wieder die Vorratsdatenspeicherung', und anstatt sinnvolle Argumente dafür zu nennen, gibt er auf Nachfrage sogar zu, dass es keine gibt. Da frage ich mich, wie der also dazu kommt den Leuten einzureden, das wäre nötig? Vermutlich irgendwo in der Bild-Zeitung das Wort 'Vorratsdatenspeicherung' gelesen, gedacht 'Vorratsdatenspeicherung - das klingt gut, machen wir doch glatt mal!' und dann gings ab zum Interview...

Was Vorratsdatenspeicherung bedeutet:
Hierbei geht es wie der Name schon sagt um das Speichern personenbezogener Daten auf Vorrat. Es werden also Daten gespeichert, ohne dass diese benötigt werden (etwa zu Abrechnungszwecken) oder der hinreichende Verdacht auf eine Straftat besteht. Sie werden also nur für den eventuellen Fall, dass sie irgendwann mal benötigt werden, gespeichert. Dadurch soll die Aufklärung von Straftaten verbessert werden. Das deutsche Bundesverfassungsgerichte erklärte die Vorratsdatenspeicherung im März 2010 als verfassungswidrig, nachdem 2007 ein Gesetz zur Speicherung diverser persönlicher Daten für die Dauer von sechs Monaten verabschiedet wurde. Sie verstößt gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes, nach dem das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich ist.