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15.03.2012, 23:40 #1
Rapidshare darf Gema-Musik nicht verbreiten
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Dem Sharehoster Rapidshare bleibt es untersagt, seinen Nutzern bestimmte Musikwerke aus dem Repertoire der Gema über seinen Online-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen.
Zu diesem Urteil ist das Hanseatische Oberlandesgericht gekommen. Es hat damit ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 zu Gunsten der Gema bestätigt.
Rapidshare ist in der Pflicht
Das Urteil unterstreicht, dass Rapidshare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen muss. Die von Rapidshare bislang getroffenen Maßnahmen wurden für nicht ausreichend gehalten. Insbesondere reicht es nicht aus, Inhalte lediglich nach Hinweis der Rechteinhaber zu löschen. Vielmehr ist Rapidshare verpflichtet, darüber hinaus Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung der Rechtsverletzung verhindern.
Konsequenzen für alle Online-Speicherdienste
Das Verfahren sollte klären, welche Verpflichtungen ein Online-Speicherdienst gegenüber Rechteinhabern hat, deren Werke massenhaft illegal zur Verfügung gestellt werden. Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils ist daher ein wegweisender Schritt bezüglich der Haftung von Internetplattformen wie Rapidshare. Solche Plattformen speichern Inhalte anonymer Nutzer kostenlos und ermöglichen Dritten den Zugriff auf sie über Links, die sich massenhaft verbreiten lassen. Mit diesen Inhalten erzielen die Plattformbetreiber finanziellen Profit.
Mit der Entscheidung im Verfahren der Gema erging gleichzeitig ein entsprechendes Urteil in zwei parallelen Verfahren. Rapidshare wird untersagt, Buchverlags-Repertoire der Buchverlage Campus und Walter de Gruyter (unterstützt durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels) zur Verfügung zu stellen.
Rapidshare ist mit mehr als 160 Millionen gespeicherten Dateien, 500 000 neuen Uploads pro Tag und mehr als 42 Millionen Besuchern täglich einer der weltweit größten Sharehoster. Über den Dienst wird Nutzern der Bezug illegaler Inhalte in großem Umfang ermöglicht. Der den Rechteinhabern dadurch entstehende Schaden ist immens.
Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64 000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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15.03.2012, 23:41 #2
AW: Rapidshare darf Gema-Musik nicht verbreiten
Fick dich Gema, fick dich einfach! Man kommt so oder so an die Musikdateien die durch die Gema "geschützt" sind. Ein Gesetz mehr oder weniger schadet da auch nicht, es gibt immer 'ne Lösung.
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