1. #1

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    Standard Darf man Online Grundbuch Auskünfte geben und auch einholen?

    Hallo erstmal, mein Name ist Gerhard und ich bin 45 Jahre alt, ich bin durch die Google Suche hier auf das Forum aufmerksam geworden,

    und auf diesem Wege möchte ich erst einmal "Hallo" an alle sagen.

    Beruflich bin ich im Baugewerbe als Dachdecker Tätig!

    Ich brauche eine Grundbuch Auskunft, hat schon mal jemand Erfahrung mit Grundbuch Auskünften gemacht? Hatte mal im Netz geschaut und bin auf diese seiten gestoßen https://www.grundbuch24.de/ und https://www.deingrundbuch.de/ z.B

    1. Dürfen die das so einfach verkaufen?
    2. Darf oder kann man das wirklich Online machen?
    3. Macht das Sinn oder sollte man sich doch die Mühe machen und zum Amt gehen? Oder kann man das auch schriftlich machen und gibt es da vordrucke?

  2. #2
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Darf man Online Grundbuch Auskünfte geben und auch einholen?

    In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen. Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zulassungskriterien geknüpft. grundbuch-portal.de/

    Eine Internet Auskunft kann als Information genutzt werden. Will man allerdings eine sichere Auskunft haben, muss man zum Notar am Ort wo das Haus steht gehen. Das was im Grundbuch beim notar steht ist das Original und alle anderen Urkunden oder online Auskünfte sind Abschriften vom Original und können Fehler enthalten oder veraltet sein.

    Wird beispielsweise ein Haus verkauft dauert es ca. 3 Wochen bis der Notar den neuen Eigentümer in das Grundbuch eingetragen hat. Bezieht man in dieser Zeit beispielsweise eine online Auskunft, wird der alte Eigentümer angezeigt. Einige Hauskäufer lassen gegen Gebühr vom Notar einen Vorverkaufsvermerk in das Grundbuch einlegen. So kann man lediglich im Grundbuch erkennen, dass ein Eigentümerwechsel stattfinden wird.

    Wer eine sichere Information über die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie haben möchte kommt nicht herum Auskunft beim zuständigen Notar zu verlangen.

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