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    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Bedroht Corona den Rechtsstaat und die Freiheit?

    Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. GG Art. 14, 3

    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, sieht in der Corona-Pandemie eine Belastungsprobe für den Rechtsstaat. "Diese Pandemie ist in allen freiheitlichen Ordnungen ein Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, auch in Deutschland"....Das Thema werde die Gerichte vermutlich noch Jahre beschäftigen. Die Bekämpfung des Coronavirus verlaufe aber "in den Bahnen des Rechts. ... Auf die Frage nach einer zeitlichen Obergrenze für den Lockdown antwortete er: "Je länger solche Maßnahmen andauern, desto strenger sind die Anforderungen an ihre Rechtfertigung." Tagesschau.de

    Die persönliche Freiheit kann nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden. In der Corona Pandemie ist es das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    "Wenn der Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt wird oder sich aus dem Nachweis ergibt, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann, kann das Gesundheitsamt die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person zu einer Beratung laden und hat diese zu einer Vervollständigung des Impfschutzes gegen Masern aufzufordern. Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 8 Satz 1 genannten Einrichtung dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung tätig wird. Einer Person, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegt, kann in Abweichung von Satz 3 nicht untersagt werden, die dem Betrieb einer Einrichtung nach § 33 Nummer 3 dienenden Räume zu betreten. Einer Person, die einer Unterbringungspflicht unterliegt, kann in Abweichung von Satz 3 nicht untersagt werden, die dem Betrieb einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nummer 4 oder einer Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 dienenden Räume zu betreten. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen ein vom Gesundheitsamt nach Satz 3 erteiltes Verbot haben keine aufschiebende Wirkung." Infektionsschutzgesetz - IfSG § 20 Abs.12

    Persönliche Freiheiten können zum Wohle der Gemeinschaft mit dem Impfschutzgesetz (IfSG) beschnitten oder eingeschränkt werden. Das IfSG geht von einer Masern Erkrankung aus und beschreibt wie eine Impfpflicht durchgesetzt oder erkrankte Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden können.

    Freiheit ist nicht grenzenlos!

  2. #12
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: Bedroht Corona den Rechtsstaat und die Freiheit?

    Geimpfte sollen eine Sonderbehandlung erhalten: Dies hat die Bundesregierung heute mit einer Verordnung entschieden. Wer geimpft oder genesen ist, wird von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen ausgenommen und zudem wie ein negativ getesteter behandelt. Die Testpflicht vor dem betreten entsprechender Geschäfte (z.B. Friseure) entfällt für diese Personengruppen ebenfalls. Lediglich Maskenpflicht und Abstand sollen für die gesamte Bevölkerung gelten - unabhängig ob geimpft, genesen, getestet oder jeweils nicht. Schon ab Samstag könnte die entsprechende Regelung gelten, wenn Bundestag und Bundesrat der Verordnung zustimmen.

    Der Ethikrat hat erst vor wenigen Monaten empfohlen, die Bevölkerung nicht durch solche Kriterien in zwei Klassen aufzuteilen. Dies sei bedenklich und wäre höchstens dann überhaupt vorstellbar, wenn jeder Bürger die Chance hatte, sich zu impfen. Davon ist Deutschland nach wie vor weit entfernt. Dennoch teilte selbst Gesundheitsminister Spahn noch vor wenigen Monaten eine ähnliche Meinung und versicherte: Vorteile für geimpfte werde es nicht geben, bis zumindest jeder ein Impfangebot bekommen hat.

    Es gibt bereits jetzt Impfdrängler und einen Schwarzmarkt für gefälschte Impfpässe. Beides wird zukünftig wohl zunehmen, wenn eine (angebliche) Corona-Impfung sogar im Alltag entsprechende Vorteile und Freiheiten verspricht.


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