1. #1
    Avatar von Fritz
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    Ab dem 01.01.2021 können alle gesetzlich Kranken Versicherten von ihrer Krankenkasse ihre Krankendaten als App verlangen. Die App soll alle persönlichen Daten enthalten. Beispielsweise Medikation, Vorerkrankungen oder Blutwerte.

    Viele dieser Informationen über unsere Gesundheit stehen verteilt in den Aktenordnern unserer Arztpraxen und Krankenhäuser. Gehen wir dann zum nächsten Arzt, liegen diese Informationen über uns oftmals nicht oder nicht rechtzeitig vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden. Damit machen wir Schluss. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können... Bundesgesundheitsministerium

    Für den Erkrankten ist es vorteilhaft, wenn er zu einem Arzt geht und seine Krankendaten in einer App dem Behandelndend Arzt vorzeigen kann. So kann sich der Arzt leicht und schnell ein Bild von dem zu behandelnden Patienten machen.

    Andererseits wird der Patient für die Verwaltung seiner Krankendaten verantwortlich gemacht. Der Patient muss immer ein geladenes und vor Viren geschütztes Smartphone haben. Wenn der Patient eine App herunterlädt, die auf andere Apps zugriff hat kann es passieren dass seine Krankendaten von unberechtigten ausgewertet werden. Eine weitere Frage, ob Arbeitgeber auf die App zugriff haben ist ebenfalls noch nicht geklärt.

    Beginnen wir das Zeitalter der völligen Überwachung oder werden wir gläsern?
    Hast du die elektronische Patientenakte?
    Welche Erfahrungen hast du schon gemacht?

  2. #2
    Avatar von iToxic
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    Standard AW: Die Elektronische Patientenakte (ePA) ab 01.01.2021

    Zitat Zitat von Fritz Beitrag anzeigen
    Ab dem 01.01.2021 können alle gesetzlich Kranken Versicherten von ihrer Krankenkasse ihre Krankendaten als App verlangen. Die App soll alle persönlichen Daten enthalten. Beispielsweise Medikation, Vorerkrankungen oder Blutwerte.
    Nein, die ePA umfasst nicht alle persönlichen Daten eines Patienten. Es werden lediglich die Daten in der ePA abgelegt, die der Patient für die digitale Akte freigibt bzw. zustimmt. Außerdem beginnt die Einführung seit dem 01.01.2021 und ist in mehrere Phasen unterteilt.



    Zitat Zitat von Fritz Beitrag anzeigen
    Andererseits wird der Patient für die Verwaltung seiner Krankendaten verantwortlich gemacht. Der Patient muss immer ein geladenes und vor Viren geschütztes Smartphone haben. Wenn der Patient eine App herunterlädt, die auf andere Apps zugriff hat kann es passieren dass seine Krankendaten von unberechtigten ausgewertet werden. Eine weitere Frage, ob Arbeitgeber auf die App zugriff haben ist ebenfalls noch nicht geklärt.
    Die ePA wird aber nicht nur per App bereitgestellt sondern kann auch zentral abgelegt werden, hierfür wird von der Versicherung ein PIN festgelegt welcher dann zur Freischaltung in der Praxis genutzt werden kann. Die Daten werden dann direkt aus der Praxis abgefragt und die Verantwortung liegt somit nicht bei dem Patienten. Die Freigabe für den Arbeitgeber ist nach DSGVO völliger Graus und wird daher nicht kommen.

    Zitat Zitat von Fritz Beitrag anzeigen
    Beginnen wir das Zeitalter der völligen Überwachung oder werden wir gläsern?
    Sowas sollte man an sich erstmal strikt trennen, Komfort hat immer eine Einbuße der Sicherheit. Aber das man durch die ePA "gläsern" wird ist vom Grundprinzip her quatsch.
    Was hat das mit der völligen Überwachung zu tun? Die Daten sind bereits vorhanden und sind sowohl bei der behandelnden Institution bekannt als auch der KV, da diese das abrechnen. Die Daten werden also nur zusätzlich noch digital bereitgestellt, falls gewünscht.

    Es ist für Patienten nicht verpflichtend die Daten in der ePA zu haben, das Gesundheitswesen muss aber auch Wunsch des Patienten die Daten in die ePA übermittelt können.

    Zitat Zitat von Fritz Beitrag anzeigen
    Hast du die elektronische Patientenakte?
    Die Akte kann so gut wie jeder haben, ohne es genau zu wissen. Die Versicherungen haben das Modell freigeschaltet, nutzbar ist es in der aktuellen Zeit aber noch nicht:
    In Phase 2 werden im 2. Quartal alle Ärztinnen und Ärzte mit der ePA verbunden. In Phase 3 zum 1.7.2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1.1.2022 laufen.
    Hinzu kommen noch die Unsicherheiten vom Gesetzgeber selbst, hier wird gerne mal was vorgegeben was technisch nicht machbar ist. Nach Ablauf der Frist wird dann zurückgerudert und es werden neue Überlegungen gemacht...

    Grundsätzliche soll der Ablauf einfacher und schneller gemacht werden, das Grundkonzept ist nicht verkehrt. Was der Gesetzgeber daraus machen wird, ist abzuwarten.
    Geändert von iToxic (25.05.2021 um 12:30 Uhr)


  3. #3
    Avatar von Hase
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    Standard

    Ich finde es nicht gut. Denn jeder der was mit der Patientenakten zutun hat zugriff auf die ganze Krankengeschichte und das ist eigentlich Schweigepflicht. Das sollte nicht so offen sein. Denn durch die Patientenakte gibt es wieder Sicherheitslücken die ausgenutzt werden und das kann ganz böse enden. Ich finde es als angehender Krankenpfleger von dem Komfort her ist das richtig angehnehm. Aber mal schauen was die Gesundheits Abgeordnerten daraus machen.

  4. The Following User Says Thank You to Hase For This Useful Post:

    Fritz (28.05.2021)

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