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15.03.2021, 21:38 #1
Was sagt die Politik zu den Fatalen folgen und dem falsch verhängten Dieselfahrverbot in Stuttgart? Der absolut Umweltschädlich ist ? Neue Fahrzeuge müssen gebaut werden, längere Strecken bewusst gefahren werden.. Messstationen sind falsch aufgestellt uvm.
Ich Frage Grüne Stuttgart Grüne im Stuttgarter Rathaus Winfried Hermann und Winfried Kretschmann und bitte um eine Stellungnahme, mehrfach öffentlich.
Keine Reaktion.
Sind Fahrverbote mit unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinbaren.
Art. 2 GG Persönliche Freiheitsrechte "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
In Stuttgart gibt es das einzige europaweite flächendecke Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis Euro 4 und in der kleinen Umweltzone bis Euro 5.
Zwischenzeitlich werden die von der EU festgelegten (nicht wissenschaftlich bewiesenen Grenzwerte für NO2 in Stuttgart eingehalten). Dennoch hält Herr Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) an diesen Fahrverboten fest.
Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärt durch die Gerichte wird das Land Baden-Württemberg gezwungen Fahrverbote zu verhängen.
Was sagen die Gerichte zu den Fahrverboten und Einschränkung der Autofahrer.
Dem widerspricht der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Stuttgart im beantragten Eilverfahren wegen der Fahrverbote für Euro 5 Diesel. Er erklärt Fahrverbote wurden zu keinem Zeitpunkt durch Gerichte gefordert.
Wir haben in Deutschland eine Gewaltenteilung.
Gesetzgebung, Regierung und Justiz. Die Justiz kann die von der Regierung getroffenen Maßnahmen auf die Rechtmäßigkeit prüfen. Welche Maßnahmen getroffen werden zur Reduzierung der NO2 Werte entscheidet die Regierung.
Bei den Fahrverboten geht es nicht wie von dem Main Stream vermutet um den Klimaschutz, sondern um die Frage der gesundheitlichen Beeinträchtigung von Menschen durch NO2.
Bezüglich dieser Frage gibt es ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27.02.2020 AZ BVerwG 7 C3.19 im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Stadt Reutlingen
Deutsche Umwelthilfe klagte auf Aufnahme von Fahrverboten in den Luftreinhalteplan der Stadt Reutlingen wegen Überschreitung des NO2-Grenzwertes von 40 µg/m³.
Der an der Messstation Reutlingen Lederstraße-Ost gemessene Jahresgrenzwert betrug 2018 53 µg/m³ und 2019 46 µg/m³.
(Durch den kostenintensiven Umbau der Messstelle beträgt der Jahresmittelwert für die Zeit vom Februar 2020 einschließlich Januar 2021 33 µg/m³.)
Außerdem bezweifelt die DUH, die vom Bundesgesetzgeber getroffene und mit der EU abgestimmte Regelung gem. § 47 Abs. 4a BImSchG. Aufgrund dieser Vorschrift sind Fahrverbote nicht verhältnismäßig, bei einem Grenzwert von bis zu 50 µg/m³
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts RdNr.34 sind Fahrverbote nur zulässig, wenn ein ganzjähriges Verkehrsverbot die einzige geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte ist.
Die Einbußen an grundrechtlich geschützter Freiheit dürfen nicht unangemessen sein.
So stellt sich die Frage, weshalb hat sich die LUBW und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg für die Fahrverbote entschieden und sind diese mit Artikel 2 des Grundgesetzes und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert zu vereinbaren, nachdem Fahrverbote die grundrechtlich geschützte Freiheit unangemessen beeinträchtigen.
Unter RdNr.37 verneint das Bundesverwaltungsgericht die Verhältnismäßigkeit der Fahrverbote, wenn bei einer geringen Grenzwertüberschreitung bis zu 50 µ/m³ in kurzer Zeit der Grenzwert von 40 µ/m³ eingehalten wird.
Das Bundesverwaltungsgericht fordert eine Interessenabwägung zwischen von der EU vermuteter (nicht wissenschaftlich bewiesener gesundheitlicher Beeinträchtigung) bei einer Grenzwertüberschreitung von 40 µg/m³ gegenüber den Belastungen, die mit Verkehrsverboten insbesondere für die Fahrzeugeigentümer, Fahrzeughalter und Fahrer von Dieselfahrzeugen verbunden sind.
Wegen dieser freiheitlichen Einschränkungen müssen die Grenzwert-Überschreitungen nachgewiesen werden.
So ergibt sich folgendes Prüfungsschema für die Prüfung welchen NO2 Schadstoffen die Menschen über einen längeren Zeitraum ausgesetzt sind.
Messung der NO2 Schadstoffe:
1) Für das in Baden-Württemberg verwendete Gerät: Horiba 3570 gibt es keine Zertifizierung für Messungen als Verkehrsmessstelle, dadurch ist die Eignung dieser Geräte nicht nachgewiesen
Damit gilt der von der LUBW den Gerichten (Verwaltungsgericht, VGH Mannheim und Bundesverwaltungsgericht Leipzig gemeldete Jahresmittelwert als nicht nachgewiesen).
2) Messtoleranzen lt. Anlage 1 zu § 13, 14, u. 18 der 39. BImSchV bei Messgeräten bis zu 15% und bis zu 25% bei Passivsammler werden durch LUBW nicht berücksichtigt.
3) Lt. Verursacheranalyse in der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen von 2020 beträgt der Anteil des Verkehrs in 2018 62%.
Nach § 47 Abs. 4 BImSchG sind die Maßnahmen bei jedem Verursacher zu treffen. Dennoch wird der gesamte gemessene NO2 Wert dem Verkehr zugerechnet.
Auswertung: obgleich nicht nachgewiesene NO2 Wert
2018 53,00 µg/m³
./. 10% für Messtoleranzen -5,30 µg/m³
47,70 µg/m³
Verkehrsanteil lt. Avisio 62% 29,57 µg/m³
Dem Gericht wurde ein Verkehrsanteil von 53µg/m³ durch LUBW und Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg gemeldet.
Man stelle sich vor in einem Rechtsstaat werden Schadstoffe, die durch Heizungen, Industrieanlagen, Baufahrzeuge u.a. verursacht werden alle dem Verkehr zugerechnet.
Interessant ist welche Schadstoffe die LUBW und das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg so alles an Schadstoffen misst und dem Verkehr zurechnet.
z.B. in Reutlingen
Sehr hohe NO2-Werte durch die Baustelleneinschalung der Messstelle im Zeitraum Januar/Februar 2020!
Abgasmessstelle für Baustellenfahrzeuge
Gasheizung in Stuttgart die Abgase der Gasheizung in der Pragstraße
4) Für die Frage, ob ein Luftreinhalteplan aufzustellen ist, sind Messungen im verkehrsnahen Bereich vorzunehmen. Es muss ein Bereich sein, der repräsentativ ist für einen 100 m Straßenabschnitt. Die gemessenen NO2 Werte müssen über einen 100 m Straßenbereich ähnlich sein, deshalb wird die Messung an einer Probenahmestelle um Messungen durch Passivsammler ergänzt.
Es darf gem. Anlage 3C der 39. BImSchV keine kleinräumige mit erhöhten Schadstoffen belastete Bereich für das Aufstellen der Messstelle gewählt werden. So fordert die BImSchV u.a.
Die Messstelle muss gut belüftet sein.
Entfernung von Ampelanlagen von der Messstelle mindestens 25m, da durch den "Stop and go Verkehr" erhöhte nicht repräsentative NO2 Werte gemessen werden.
Auf nachfolgendem Bild können Sie ersehen was die LUBW und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unter gut belüfteter Messstelle verstanden haben.
Die Stadtverwaltung Reutlingen.de musste für mehrere hunderttausend Euro das Umfeld der Messstelle in Reutlingen anpassen.
. Versetzung (Abbruch und Neubau) des Lärmschutzbauwerks
. Schilder wegen Sperrung der Fahrspur vor der Messstelle
. Sperrung des Fußgängerüberwegs
. Photokatalytisch wirksame Fassadenanstriche an mehreren Häuser
Maßnahmen die dem Steuerzahler sehr viel Kosten verursacht haben, bei einer Versetzung des Messstelle und bei ehrlicher Beurteilung der Luftqualität wären diese Kosten nicht erforderlich gewesen.
Die Stadtverwaltung Reutlingen hatte keine andere Möglichkeit Fahrverbote in einem Bereich von 110 km² zu vermeiden.
Wie ehrlich ist Herr Verkehrsminister Winfried Hermann und Frau Svenja Schulze, Bundesumweltministerin.
Ersichtlich aus dem Bericht des TÜV Rheinland Energy
Wenn wegen Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes von 40 µg/m³ ein Luftreinhalteplan zu erstellen ist, muss die Luftqualität in der Fläche beurteilt, werden in welcher die Bevölkerung sich für einen längeren Zeitraum aufhält.
So schreibt der TÜV Rheinland Energy Nr. 936/21246077/A v. 27.06.2019 in seinem Gutachten in welchem er im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt und Umweltbundesamtes die Standorte der Messstellen prüfen sollte.
"Bezüglich der Repräsentativität der Messstellen existieren keine Festlegungen mit welchen Methoden die Stationsauswahl zu erfolgen hat, bzw. wie der Nachweis der jeweiligen Anforderungen zu erbringen ist".
D.h. die Luftqualität in der Umweltzone sollte als Grundlage für die Gerichtsverfahren bestimmt werden, es gibt keine gesetzliche Regelung wie die Messungen vorzunehmen sind und die Auswertungen zu erfolgen haben.
So steht auf Seite 23 des TÜV Berichts "die von der LUBW (Landesumweltamt Baden-Württemberg) angewandte Definition von Repräsentativität wird vorliegend nicht übernommen, da sie sich lediglich am Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ orientiert und die relativen Konzentrationsunterschiede zwischen den Messpunkten, die aus gutachterlicher Sicht als entscheidend zur Beurteilung der Repräsentativität betrachtet werden, unberücksichtigt lässt.
Es wurde bei keinem Klageverfahren den Verwaltungsgerichten und VGH mitgeteilten Jahresgrenzwerten der Nachweis für die Luftqualität in der Fläche erbracht.
Die Gerichte haben den Angaben der LUBW und des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vertraut, durch die Gerichte wurde weder der Standort der Messstellen noch die Grundlage für die mitgeteilten Jahresgrenzwerte geprüft.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts haben den Mangel erkannt, durften als Revisionsgericht die mitgeteilten Jahresgrenzwerte und Standorte der Messstellen nicht prüfen, sondern sich nur mit den mitgeteilten Jahresmittelwerten auseinandersetzen.
Messung in Reutlingen an der Lederstraße an einer kleinräumigen nicht gesetzeskonform aufgestellten Messstelle, mit einem gemessenen Jahresgrenzwert, der nicht als nachgewiesen gilt und nicht als Nachweis der Luftqualität in der Fläche. Dieser gemessene Wert wurde als Grundlage für die Klage der DUH vor den Gerichten verwendet, obgleich dieser Wert keine Aussage gibt über die Luftqualität in der Umweltzone von 110 km². Die DUH wollte in Reutlingen ein flächendeckendes Fahrverbot in einer Fläche von 110 km² durchsetzen.
Obgleich durch den TÜV darauf hingewiesen wurde, dass Festlegungen für Anforderungen an den Nachweis der Luftqualität zu treffen gewesen wären, wurde durch das Bundesministerium für Umwelt für diese wichtige Beurteilung kein Prüfungsauftrag erteilt und das Bundesministerium für Umwelt sieht es bis heute nicht als erforderlich an, bezüglich dieser entscheidenden Frage eine gesetzliche Regelung zu treffen.
Dennoch sind Frau Svenja Schulze (SPD) und Herr Verkehrsminister des Landes Baden-Württ. Winfried Hermann (Grüne) vor die Presse getreten und haben erklärt, der TÜV Rheinland habe die Messtellen geprüft und alles in Ordnung befunden.
So muss man sich schon wundern, weshalb ein Verkehrsminister, dessen Vergütung vom Steuerzahler finanziert wird, sowohl die Gerichte als auch die Bevölkerung in die Irre führt, unnötige Kosten in Zusammenhang mit Prozessen der DUH verursacht, wegen angeblicher Überschreitung des NO2-Jahresgrenzwertes, der jeglicher Grundlage entbehrt.
Die Kosten der Stadt Reutlingen für Personal-, Rechtsanwaltskosten, Anpassung der Messstelle usw. sind im 2stelligen Millionenbereich.
Weshalb beachtet er weder die in Artikel 2 GG verbrieften Freiheitsrechte der Bürger, trotz Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig auf die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit bei Einschränkungen wie Fahrverboten.
Weshalb werden die Interessen der Fahrzeughalter, Fahrzeugführer, der Wirtschaft, der Versorgung der Bevölkerung wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert nicht berücksichtigt.
Immer wird nur auf die von der EU vermutete gesundheitliche Schädigung bei Überschreitung des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m³ hingewiesen.
Als Lösung für diese Frage besteht die Vermutung aufgrund der weiteren Tätigkeit unseres Verkehrsministers von Baden-Württ. Herrn Winfried Hermann und Herrn Anton Hofreiter (beide Grüne) als Räte der Agora Verkehrswende GmbH
Gesellschafter der Agora Verkehrswende GmbH sind:
Mercator Stiftung und European Climate Works Foundation
Die European Climate Works Foundation wird finanziert durch die amerikanische Klimastiftung Climate Works Foundation.
Bei Gründung in 2016 wurde die Agora Verkehrswende GmbH von Ihren Gesellschaftern mit 5 Mio. Euro ausgestattet.
Aufgrund einer externen Evaluation durch das Schweizer Forschungsunternehmen INFRAS AG erhält die Agora Verkehrswende GmbH von den beiden Gesellschaftern ab 2021 weitere 9 Mio. Euro. Lt. Direktor der Agora Verkehrswende sind die Weichen für die Verkehrswende noch in dieser Legislaturperiode zu stellen.
Da die Landtagswahlen am 14.03.2021 sind, muss sich im Interesse der Agora Verkehrswende GmbH unser Verkehrsminister Winfried Hermann und Herr Hofreiter (beide Grüne) beeilen die Verkehrswende wie von den Gesellschaftern der Agora Verkehrswende GmbH gefordert, medienwirksam mit Steuerung der öffentlichen Meinung davor noch durchzusetzen.
Weshalb sind die Interessen der Bevölkerung und der Steuerzahler nicht relevant, sondern nur der Auftrag der Stiftungen. Diesen ist nur die Macht der SPD und Grünen wichtig um deren Interessen durchzusetzen, wenn auch zu Lasten der Bevölkerung.
So stellt sich die Frage welches Interesse haben Klimastiftungen wie die Mercator Stiftung, die amerikanische Climate Works Foundation an der Mobilität der Deutschen Bevölkerung, die Städteplanung und ob wir mit Autos mit Verbrennungsmotor oder E-Autos fahren.
Hierüber gibt der Gesellschaftszweck der Mercator Stiftung weitere Auskunft. Gesellschaftszweck ist Förderung von Forschungsprojekten, Stipendienprogrammen, wissenschaftlichen Studien, diese Stiftungen möchten über unsere Gesellschaftsstrukturen, Schulbildung unserer Kinder, unsere Mobilität, Gestaltung unserer Städte entscheiden.
Die Climate Works Foundation wird finanziert von amerikanischen Milliardären.
z.B. Jeff Bezos (Amazon und Rivian) Spende 42,1 Mio. Euro an Climate Works Foundation zur Durchsetzung der E-Mobilität.
Es sind Milliardäre, die mit Millionen diese Klimastiftungen unterstützen z.B. auch die Ford Stiftung, damit diese Stiftungen deren Interessen im Ausland z.B. EU und damit auch Deutschland forcieren.
Gleichzeitig werden Produkte im Main Stream angepriesen um gleichzeitig entsprechende Aktienkäufe durch eine große Anzahl unter anderem auch von Kleinanleger zu erreichen, um den Marktwert der eigenen Firma an der Börse zu erhöhen.
Das beste Beispiel ist Tesla.
Tesla hatte bis 2019 nur Verluste erzielt. Durch die Lobby Arbeit der Stiftungen wurde in der EU und auch in Deutschland Prämien für E-Autos durchgesetzt. Zusätzlich ist der Börsenwert durch die Aktienverkäufe derart in die Höhe gestiegen, dass Tesla die wertvollste Firma der Welt ist.
Hier muss man sich die Frage erlauben, welche Interessen verfolgen diese Stiftungen, geht es hier nur um das Klima oder auch um die Veränderung der Gesellschaft und welche wirtschaftlichen Interessen werden durch diese Stiftungen und die Agora Verkehrswende GmbH bezweckt.
Weshalb entscheiden die Räte der Agora Verkehrswende GmbH im Interesse der Gesellschafter der Agora Verkehrswende GmbH über die Stadtentwicklung in Deutschland als auch über die Mobilität. Werden hier nur von den Grünen und SPD ideologische und vom Ausland gesteuerte Interessen verfolgt. Deshalb werden von diesen Stiftungen Millionen Euro aufgewendet um die Öffentliche Meinung in deren Sinne zum Schaden des Wirtschaftsstandorts Deutschland, Vernichtung von tausenden von Arbeitsplätzen in Deutschland und zum Nachteil des deutschen Steuerzahlers zu beeinflussen.
Ein Ministerium sollte die Interessen der Bevölkerung und nicht die Interessen von Stiftungen vertreten.
Durch die Medien wird unser Ministerpräsident Winfried Kretschmann als gläubiger und vertrauenswürdiger Politiker dargestellt, was aufgrund seines Auftretens in der Öffentlichkeit den Anschein hat.
Die Frage ist jedoch deckt Herr Winfried Kretschmann das Weltbild seiner Partei der Grünen ab. Dies muss zumindest im Bereich des Verkehrswesens verneint werden.
Bei der Frage der Prämien für Verbrenner konnte er sich bei seiner Partei nicht durchsetzen. Auch bei den Fahrverboten sind ihm die Mängel und die fehlende rechtliche Grundlage für die Fahrverbote bekannt, dennoch hat er sich bei seinem Verkehrsminister nicht durchgesetzt.
Weshalb kann er bei seinem Verkehrsminister nicht einmal die Einhaltung des in Artikel 2 Grundgesetz verbrieften Rechts auf persönliche Freiheit und Aufhebung der Fahrverbote durchsetzen, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren.
Herr Kretschmann wird von den Grünen als Vorzeigepolitiker medienwirksam dargestellt, obgleich seine politische Einstellung, die er zumindest gegenüber der Öffentlichkeit darlegt von großen Teilen seiner Partei nicht getragen wird.
Daher ist es auch nicht verständlich, dass er bereit ist auf dieser Basis die Kandidatur für das Amt des Ministerpräsidenten mit 72 Jahren noch auf sich zu nehmen und es auch fraglich ist, ob er aufgrund seines Alters im Falle einer Wiederwahl das Amt die gesamte Legislaturperiode begleiten, sondern von einem anderen Politiker abgelöst wird, dessen politische Einstellung sich nicht mit seiner deckt.
Sicherlich geht es bei seiner Kandidatur nur darum aufgrund seiner vertrauenswürdigen Art Wählerstimmen zu gewinnen ohne Rücksicht welche Folgen dies für die Bevölkerung hat.
Diese Einstellung kann seitens der Wähler kein Vertrauen erwecken.
Bei einer Wahl der Grünen muss auch damit gerechnet werden, dass die bisherigen Grünen von der "Grüne Jugend" getrieben werden, damit politische Maßnahmen im Sinne der Stiftungen durchgesetzt werden können.
Die Beliebtheit der Grünen ist nicht auf deren Leistung zum Wohle der Bevölkerung begründet, sondern durch die medienwirksame Darstellung, von den Stiftungen finanziert und auch durch deren Öffentlichkeitsarbeit.
Welchen Problemen die Landbevölkerung z.B. auf der Alb ausgesetzt ist mit unzureichendem ÖPNV, die Menschen müssen auch in die Stadt gelangen um zur Arbeit zu fahren, Einkäufe zu erledigen, Arztbesuche abzustatten.
Diese Menschen sind auf das Auto angewiesen, sie können nicht weite Entfernungen mit dem Fahrrad zurücklegen. Sozial Schwache ist es nicht möglich wegen der stetig verschärfenden Bestimmungen an Fahrzeuge wegen des Klimas häufig das Fahrzeug auszutauschen.
Zweck der Fahrverbote ist nicht der Austausch von Fahrzeugen wegen des Klimas und auch nicht wie vorgegeben wegen der Gesundheit der Bevölkerung, sondern die Reduzierung des Individualverkehrs und dies wird dadurch erreicht, dass sich sozial Schwache wegen der vorgegebenen Klimaauflagen mit häufigem Fahrzeugwechsel (bei Verbrenner) oder fehlender Nachhaltigkeit von kleinen E-Fahrzeugen aufgrund der kurzen Haltbarkeit der Batterie kein Fahrzeug mehr leisten können.
Durch ein Verbot des Verbrenners gehen hunderttausende von Arbeitsplätzen verloren. Nicht jeder kann zum IT- Fachmann umgeschult werden. Die wirklichen Probleme der Menschen, insbesondere durch Corona mit Existenzängsten und dem Risiko des Verlusts der Existenzgrundlage sind den Grünen und auch den Milliardären fremd.
Deshalb fordern wir als Freie Wähler eine Politik im Interesse der gesamten Bevölkerung, ob arm oder reich, Stadt- oder Landbevölkerung, Jung oder Alt, Handwerker, Arbeiter, Freiberufler und Unternehmer.
Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für alle. Dieser nicht einfachen Aufgabe möchten wir gerecht werden. Mit diesen Problemen der Bevölkerung scheinen sich die Grünen nicht auseinander zu setzen.
Man kann nicht einfach die Fläche einer Stadt gleichmäßig für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger zur Verfügung stellen. Nicht jede Stadt ist gleich. Es gibt Städte mit einer jungen Bevölkerung, hier sind Radwege sicherlich angebracht.
Städte mit Einzugsbereich für den ländlichen Raum mit weiten Anfahrtsstrecken, jungen Familien oder einer älteren Bevölkerung benötigen größere Flächen für Autos. Auf diese unterschiedlichen Anforderungen hat das Bundesverwaltungsgericht hingewiesen.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg scheinen die Grenzen für Fahrverbote, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.02.2020 setzt als auch die Sorgen und Nöte, die Menschen wegen der Fahrverbote oder drohenden Fahrverbote haben, nicht zu interessieren.
Die Macht der Deutschen Umwelthilfe (DUH), mit Sitz in Radolfzell (Baden-Württemberg):
Der Deutschen Umwelthilfe wurde wegen Ihr lt. Satzung angegebenem Einsatz für die Umwelt und den Verbraucherschutz durch das Finanzamt Singen die Gemeinnützigkeit anerkannt. Außerdem verfügt sie über das Verbandsklagerecht aufgrund dessen Sie gegen zahlreiche Kommunen wegen Überschreitung des NO2 Jahresmittelgrenzwertes von 40 µg/m³ klagt.
Wie fragwürdig diese Klagen sind, wurde bereits beschrieben. So stellt sich die Frage, weshalb lässt Herr Ministerpräsident Kretschmann als Vorgesetzter des Finanzministeriums Baden-Württ. nicht durch das Finanzministerium Baden-Württ. und das Finanzamt Singen prüfen, ob aufgrund der fragwürdigen Prozesse gegen die Kommunen und Bevölkerung, überhaupt die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliegen.
Hier ist offensichtlich dass der in der Satzung angegebene Zweck nicht mit den tatsächlichen Aktivitäten und Interessen der DUH übereinstimmen.
Insbesondere ist auf die personelle Verbindung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und unterschiedlichen Ministerien oder Behörden hinzuweisen.
Herr Axel Friedrich, wissenschaftlicher Kopf der Deutschen Umwelthilfe war 27 Jahre Abteilungsleiter im Umweltbundesamt. Einer seiner ehemaligen Kollegen ist Herr Jochen Flasbarth, (Staatsekretär im Bundesministerium für Umwelt).
So ist erlaubt darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt mit Millionen im 2stelligen Millionenbereich die DUH unterstützt, es wird angegeben für Projekte. Bundesministerin für Umwelt ist Frau Svenja Schulze (SPD).
Nach Baden-Württ. gibt es auch personelle Verflechtungen mit Axel Friedrich (DUH) und zwar Herr Prof. Dr Uwe Lahl, Ministerialdirektor des Ministeriums für Verkehr und Vertreter des Verkehrsministers Winfried Hermann, als auch Herr Christoph Erdmenger, Abteilungsleiter für nachhaltige Mobilität des Verkehrsministeriums Baden-Württ., zuständig für die Probenahmestellen aufgrund derer Messergebnisse Fahrverbote durch die DUH durchgesetzt werden, sind Herrn Axel Friedrich (DUH) als ehemalige Kollegen nicht fremd.
Interessant ist die Finanzierung der DUH als Abmahnverein, Gemeinnützige Organisation, die aufgrund ihrer Satzung für Ihren Einsatz für die Umwelt zahlreiche Klagen gegen Kommunen und in Deutschland lebende Bevölkerung als auch gegen die Automobilindustrie führt, wird zusätzlich finanziert durch die amerikanische Klimastiftung Climate Works Foundation, die wie bereits berichtet auch die European Climate Works Foundation und damit die Agora Verkehrswende GmbH finanziert.
Die DUH zweifelt selbst Gesetze des Bundesgesetzgebers § 47 Abs. 4a BImSchG an und klagt dagegen. Herr Axel Friedrich, der in den rechtlichen Bestimmungen des BImSchV aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit beim Umweltbundesamt bestens vertraut ist, klagt aufgrund Messergebnisse und Messstellen bei denen er selbst weiß, dass diese den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Das BMU ist nicht daran interessiert Regelungen zu treffen wie der Nachweis für die Luftqualität in der Fläche zu führen ist.
Zusätzlich wird bei Prozessen gegen das Land Baden Württ wegen unterschiedlicher Kommunen, wie Reutlingen die DUH nicht nur durch Herrn Prof Dr Klinger, Rechtsanwalt der DUH vertreten, sondern auch durch einen Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Client Earth, Ugo Taddei. Diese Anwaltskanzlei hat ihren Sitz in London, Niederlassung in Berlin, Brüssel u.a. Gründer dieser Anwaltskanzlei ist James Thornton (amerikanischer Rechtsanwalt)
So muss man sich die Frage erlauben, um welche Interessen geht es hier. Es ist kaum zu glauben, dass Herr Ugo Taddei extra nach Leipzig anreist zur Verhandlung der DUH gegen das Land Baden-Württ wegen den Städten Stuttgart 2018 und Reutlingen 2020 aus Sorge um die Gesundheit der Bürger, die an der Messstelle die Straße überqueren.
DUH und Prüfung der Voraussetzungen für eine Anerkennung als gemeinnützigen Verein gem. § 52 AO und zusätzlichem Umweltverbandsklagerecht.
Regierungsmitglieder schwören einen Eid.
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
In dieser Verpflichtung wurde beim Parteitag der CDU 2018 beschlossen wegen der drohenden Diesel-Fahrverbote der DUH dem Verein die Finanzierung zu erschweren, Prüfung der Gemeinnützigkeit als auch des Verbandsklagerechts, da berechtigte Zweifel bestehen, dass der Verein, die Tätigkeit nicht im Sinne seiner Satzung zum Wohle der Umwelt und Schutz der Verbraucher ausübt, sondern viel mehr aus wirtschaftlichen Gründen.
Demgegenüber finanziert das von Frau Svenja Schulze geführte BMU entgegen dem Beschluss der CDU und der FDP die Deutsche Umwelthilfe mit Millionen. Auch in Baden-Württ. sieht der Ministerpräsident Winfried Kretschmann keine Notwendigkeit die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzministerium Baden-Württ und das Finanzamt Singen prüfen zu lassen.
Die CDU und FDP hatten keine Möglichkeit diese Prüfung zu veranlassen, da die für die Entscheidung zuständigen Ministerien nicht mit Vertreter Ihrer Partei besetzt sind.
Wäre es nicht die gemeinsame Aufgabe gewesen aller Parteien zum Wohle des Volkes die wirklichen Interessen der DUH zu prüfen und eine entsprechende Entscheidung bezüglich der Gemeinnützigkeit zu treffen.
Ein Verein der deutschlandweit, Prozesse gegen Kommunen und Bevölkerung führt. Als Begründung wird angegeben aus Sorge um die gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung bei einer Überschreitung des NO2 Jahresmittelgrenzwertes von 40µg/m³ (von EU festgelegte Wert. Es erfolgte zu keinem Zeitpunkt ein Nachweis für die gesundheitliche Beeinträchtigung).
Welche Interessen verfolgt das BMU. Geht es um die personelle Verbindung zu Axel Friedrich als ehemaligen Mitarbeiter des Umweltbundesamtes mit Kontakten zum BMU und derzeitige wissenschaftliche Kopf der DUH, obgleich dem BMU die Finanzierung der DUH auch mit Mittel der Climate Works Foundation bekannt ist.
Weshalb ist das BMU nicht interessiert eine gesetzliche Regelung für die Messung der Schadstoffe in der Fläche gemeinsam mit der EU und im Interesse der von den Fahrverboten betroffenen Bürger zu treffen.
Weshalb hebt das Verkehrsministerium Baden-Württ die Fahrverbote in Stuttgart nicht auf, obgleich in 2020 die Grenzwerte für NO2 nicht überschritten wurden.
Herr Hermann kämpft für die Erhaltung der Fahrverbote.
Welche Interessen verfolgt er. Sicherlich nicht die vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte der Fahrzeugeigentümer, Fahrzeughalter, Interessen der Wirtschaft.
Weshalb beachtet er nicht die Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig in seinen Urteilen v. 27.02.2018 u. 27.02.2020 wonach Fahrverbote verhältnismäßig sein müssen. Lt. Bundesverwaltungsgericht dürfen die Einbußen an grundrechtlich geschützter Freiheit nicht in unangemessenem Verhältnis zu den Gemeinwohlzwecken, denen die Grundrechtsbeeinträchtigungen dienen, stehen".
Aufgrund der Aussage des Bundesverwaltungsgerichts sind sogar Fahrverbote unverhältnismäßig bei einer Überschreitung des Grenzwertes von 40 µg/m³, wenn in kurzer Zeit mit einer Unterschreitung des Grenzwertes zu rechnen ist.
Weshalb kann sich das Verkehrsministerium Baden-Württ. nicht an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts halten und die in Art. 2 GG verbrieften Freiheitsrechte beachten.
Welche Interessen verfolgt Herr Winfried Hermann als Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg (Grüne), wenn er sich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts widersetzt und ohne Rechtsgrundlage Fahrverbote in Stuttgart beibehält.
Sind es die Interessen der Agora Verkehrswende GmbH, seiner Tätigkeit als einer der Räte der Agora Verkehrswende GmbH mit dem Auftrag der Gesellschafter der Agora Verkehrswende GmbH, Merkator Stiftung und European Climate Foundation mit deren Finanzierung durch die Climate Works Foundation und deren Wunsch die Verkehrswende in dieser Legislaturperiode durchzusetzen.
Diese Gesellschaften möchten E-Mobilität durchsetzen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die Grünen und auch das Verkehrsministerium Baden-Württ erklären die Verbrenner müsste ab 2030 verboten werden. Die E-Mobilität wäre lt. Grüne die einzige Möglichkeit das Pariser Klimaabkommen einzuhalten.
Durch die medienwirksamen Auftritte der Grünen, die durch diese Klimastiftungen finanziert werden, wurde auf öffentlichen Druck Prämien für E-Autos durch die Bundesregierung bewilligt.
Man muss sich nur fragen ist die E-Mobilität wirklich die einzige Möglichkeit die CO2 und NO2 Werte zu senken oder handelt es sich um wirtschaftliche Interessen aus dem Ausland.
Der neue amerikanische Präsident Joe Biden will 1 Mio. Arbeitsplätze in den USA schaffen im Bereich der E-Mobilität. Tesla, General Motors, Ford und Rivian sind in den Startlöchern während in Deutschland Arbeitsplätze in Zusammenhang mit dem Verbrenner nach China und andere europäische Länder verlagert werden.
Mit diesem Handeln der Grünen, finanziert von unter anderem auch ausländischen Klimastiftungen werden Regierungsmitglieder sowohl auf Bundes- und Landesebene dem gegenüber der in Deutschland lebenden Bevölkerung abgegebenen Amtseid nicht gerecht.
Diesen Vorwurf muss sich auch das BMU gefallen lassen, nachdem es für den Bereich der PKW anders als in den übrigen EU-Länder den Einsatz von Synthetischen Kraftstoffen und Care Diesel nicht genehmigt.
Mit diesen Kraftstoffen, die auch heute ohne technische Änderung der Verbrennungsmotoren beigemischt werden könnten, würde dies zu einer schnellen Klimaverbesserung beitragen!
Es liegt lediglich am fehlenden Willen des Bundesministeriums für Umwelt den rechtlichen Rahmen zu schaffen.
Es wird sowohl von Vertreter der SPD als auch Grünen der Verlust von Hunderttausenden von Arbeitsplätzen in Kauf genommen. In Amerika, China und den übrigen EU-Ländern freut man sich über die neuen Arbeitsplätze, die in Deutschland abgebaut werden.
Nun habe ich noch eine Bitte an meine Follower, wir haben unstreitig eine Klimaveränderung. Es müssen auch Veränderungen vorgenommen werden. Wir müssen uns aber auch im Klaren sein, nicht jeder der medienwirksam im Internet verkündet er setzt sich ein für das Klima, meint dies auch. Hier gibt es häufig Machtinteressen, wirtschaftliche Interessen. Durch die vielen Informationen im Internet ist dies nicht einfach ehrliche Informationen von den aus Eigennutz vorgegebenen Informationen zu unterscheiden.
Die Bevölkerung in Deutschland hat in den letzten 70 Jahren sehr viel geleistet.
Die Entwicklung des Verbrenners erfolgte über viele Jahrzehnte, es sind ausgereifte Motoren. In den letzten Jahren wurde im Bereich der Abgasreinigung sehr viel getan.
Unsere Firmen haben für diese Entwicklungen sehr viel Geld ausgegeben.
Unser Wohlstand haben wir diesen Leistungen zu verdanken. Nur so können wir auch ärmere Länder unterstützen. Die Basis unseres Landes war immer der gesellschaftliche Zusammenhalt. Jeder hat seinen Platz, ob alt oder jung, arm oder reich. Jeder wurde von der Gesellschaft mitgetragen.
Was in den letzten Jahren jedoch sehr besorgniserregend ist, wie unsere gemeinsamen Leistungen in den Medien schlecht gemacht werden. Der Verbrenner hat eine Zukunft in China, Afrika, Amerika und anderen europäischen Ländern nur in Deutschland wird er durch die Grünen schlecht gemacht. Der Verbrenner kann mit Synthetischen Kraftstoffen und Care Diesel klimafreundlicher sein.
Wir fordern eine ehrliche Politik im Interesse unserer Bevölkerung, technologieoffen und eine Beurteilung der Schadstoffe der Fahrzeuge von der Herstellung bis zum Recycling.
Es ist nicht ehrlich, wenn durch die EU aufgrund der Lobbyarbeit insbesondere auch aus den Reihen der Klimastiftungen die Emissionen der E-Fahrzeuge mit Null bewertet werden ohne Berücksichtigung der Lebensbilanz, sondern nur für die Zeit des Fahrbetriebs.
Der Feinstaub der bei den E-Autos wegen des Gewichts durch den Reifenabrieb wesentlich höher ist als bei einem Verbrenner wird bei der Klimabilanz nicht berücksichtigt.
Am 14.03.2021 sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Ich kann Euch nur bitten an der Wahl teilzunehmen, euch zu überlegen für welche Partei ihr Euch entscheidet.
Für eine ehrliche Partei zum Wohle der gesamten Bevölkerung, zum Erhalt unserer Arbeitsplätze, Wertschätzung der Leistung unserer Bevölkerung, technologieoffen zum Klimaschutz ohne Verschwendung von Steuergeldern für fragliche Prozesse gegen die eigene Bevölkerung und für eine Partei die die Gesellschaft nicht spaltet.
Gemeinsam können wir die schwierigen Herausforderungen der Pandemie, Klima- und Strukturwandels lösen. Dafür benötigen wir keine Klimastiftungen insbesondere nicht aus dem Ausland die vorgeben wie wir zu leben, mit welchen Fahrzeugen wir fahren, Vorgabe der Struktur unserer Städte und Erziehung unserer Kinder.
Wir lassen uns unsere gemeinsame Lebensleistung nicht im Interesse anderer zerstören.
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