Thema: HÖCHSTE ZEIT, für die Kinder und die körperliche Unversehrtheit der Kinder AUFZUSTEHEN und dafür zu
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07.02.2021, 19:14 #1
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Thanked 1.398 Times in 884 PostsIn der BetriebsanweisungGemäßDGUV Regel 112-190Stand 08/2020 für FFP 2 Masken ist beschrieben, dass sie maximal 75 Minuten getragen werden darf. Vermutlich treten Gesundheitliche probleme auf, wenn die FFP2 Maske länger getragen wird.
Besorgte Eltern können sich nun die Frage stellen ob sie ihr Kind der Ansteckungsgefahr durch das Virus aussetzen oder ihrem Kind mit dem Tragen einer Maske die Erkrankung durch Covid19 ersparen.
Eine Situation wie sie augenblicklich herrscht, hat bisher noch kein lebender Mensch erfahren. Folglich gibt es keine Erfahrungswerte.
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge).* BGB §1626,1
Eltern müssen alles unternehmen um ihre Kinder vor Krankheiten zu schützen. Deshalb ist es besser, Kinder tragen für ein paar Minuten eine Atemschutzmaske als dass sie sich mit Corona anstecken.
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