1. #1
    Avatar von Gameboy9
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    Standard Informationsfreiheitsgesetz wird wegen "Gefahr für die innere Sicherheit" umgangen?

    Hallo,

    mir drängt sich zunehmend der Verdacht auf, dass vermeindliche "Gefahren für die innere Sicherehit" öfter als vorgeschobenen Grund genutzt werden, um keine Auskunft gemäß des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erteilen zu müssen. Auch im Ausland ist mir das bereits aufgefallen, aber mir geht es im erster Linie um Deutschland.

    Ein Beispiel: Jemand möchte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes eine Liste aller Domains, die vom BMF (Bundesministerium der Finanzen) registriert wurden. Der Antrag wurde aber abgelehnt, weil eine Herausgabe dieser Informationen negative Auswirkungen auf die innere Sicherheit haben soll. Siehe dazu das Originaldokument zur Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/regi...sbarer-form-3/

    Mein Blick ähnelte der eines Autos und ich dachte das gleiche wie der Fragende in der Antwort auf die Ablehnung schrieb: Es ist keinerlei Grund ersichtlich, warum diese Information die innere Sicherheit gefährden soll. Internetdomains sind öffentlich. Was sagt ihr zu diesem Vorfall?

  2. #2

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    Standard AW: Informationsfreiheitsgesetz wird wegen "Gefahr für die innere Sicherheit" umgangen?

    Zunächst einmal ist die Begründung: "nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit"

    Wieso hast Du "äußere Sicherheit" in Deinem Post weggelassen?

    Zweitens wird es mit großer Sicherheit so sein, daß das BMF nicht nur öffentlich zugängliche Server hat, deren Ausfall belanglos für die Erledigung seiner Aufgaben ist, wie etwa irgendwelche Informationsseiten, bei denen man sagen könnte: OK, wenn die jetzt ausfallen, dann kann sich der Bürger mal ein paar Tage nicht mehr informieren, aber das ist nicht so schlimm (ob es schlimm ist, kann auch nur der Bürger sagen). Sondern es wird auch Server geben, über die ganz vitale Aufgaben abgewickelt werden, etwa Server, die im Zusammenhang mit Elster oder anderen Steuererhebungen (etwa automatisierte Übermittlungen von Mehrwehrtsteuern, Unternehmenssteuern o.ä.) relevant sind. Fallen diese Server aus, etwa aufgrund von DOS-Attacken aus China, um nur einmal eine Möglichkeit zu nennen, dann entsteht der Bundesrepublik Deutschland ein erheblicher Schaden, weil die Finanzierung der öffentlichen Hand beeinträchtigt wird. Werden die Übermittlungen von Steuerinformationen behindert, fehlt benötigtes Geld, und muß an den Finanzmärkten kurzfristig gegen Zinszahlungen geborgt werden. Das ist ein finanzieller Schaden, wenn Zinsen gezahlt werden müssen, die man ohne die Ausfälle der Steuererhebungsinfrastruktur nicht bezahlen müsste. Es ist klar, daß andere Länder wie Rußland oder China diese Informationen, wie man Deutschland einen Schaden zufügen kann, natürlich gerne sammeln. Nicht für den sofortigen Einsatz, aber man weiß ja nie, wann man es mal verwenden kann. Warum soll man also diese Daten auf dem Silbertablett servieren? Ob es sich beim Fragesteller um einen Strohmann fremder Mächte handelt, oder nur um einen Kiddienerd, der das IFG dazu mißbraucht, um den Staat zu schikanieren, können die auskunftgebenden Behörden nicht wissen. Rätselhaft aber bleibt, was der Grund für ein solches Auskunftbegehren sein könnte... außer daß jemand offensichtlich der Meinung ist, nur weil er denkt, er hätte ein Recht auf Informationen, müsse er diese Informationen auch bekommen. Was aber will er mit diesen Informationen anfangen? Das bleibt mir wiederum rätselhaft, bei dieser Frage allerdings ähnelt mein persönlicher Blick dem eines Autos.

    Hmmm, eine maschinenlesbare Liste von Servern, wozu soll das wohl gut sein... hmmm... mal nachdenken...
    Geändert von freulein (28.08.2015 um 10:01 Uhr)

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