DMW007 (11.02.2026)
Thema: Korruption in Deutschland
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09.02.2026, 11:37 #51
AW: Korruption in Deutschland
Und machst Dich damit zum Staatsfeind Nr. 1!
Sowie, Du hast das dt. Steuerrecht nicht verstanden!
Steuerschulden sind BRING-Schulden, nicht der Staat Holt sich was - sondern Du must es BRINGEN,
und wenn Du einen Fehler machst, dann ist das gleich eine Straftat (Steuerhinterziehung).
ABER, berechnet ein Finanzbeamter wissentlich FALSCH, dann ist das nur ein bedauerliches Versehen!
(Sind ja auch NUR BEAMTE)Geändert von Darkfield (12.02.2026 um 07:04 Uhr)
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
Der Glaube ist die Wissenschaft, die mit Wissen Leiden schafft!
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AW: Korruption in Deutschland
Die Politiker haben sich selbst bereichert und den Steuerzahler betrogen.Ein Trick beim Sitzungsgeld. Der Friesoyther CDU wundersame Brotvermehrung. 50 Euro pro Fraktionssitzung sieht die Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Friesoythe im Oldenburger Münsterland in Niedersachsen vor. Wenn man zwei Ratsausschüsse an einem Abend vorbereitet, kann man doch einfach nach dem ersten Thema einen Cut machen, die Sitzung beenden und eine neue eröffnen. Schon sind es zweimal 50 Euro. Aufgeflogen war das kreative Abrechnungsmodell der Bürgerlichen einer neuen Mitarbeiterin im Rathaus, als die CDU-/FDP-Fraktion den Bogen überspannte: Sogar drei Sitzungen an einem Abend wollte sie abgehalten haben, macht also 150 Euro pro Nase. Taz.de
Was sagen die Politiker zu den Vorwürfen?(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. STGB, § 263 1+2
Es liegt keine Betrügerische Absicht vor. Die Unterschiedlieche Auszahlung zwischen den Parteien liege an der Unterschiedlichen Auslegung der Satzung. Für SPD und die Grünen war es ein Sitzungsabend, während CDU/FDP den Abend als zwei Sitzungen bewerteten und entsprechend ihrer Bewertung das Sitzungsgeld ausbezahlten. Da die Unterschiedliche Auszahlung in der Auslegung der Fraktion liegt, gibt es keinen Grund dagegen rechtlich vorzugehen.Während die CDU/FDP-Fraktion in einzelnen Fällen auch zwei Fraktionssitzungen an einem Abend geltend gemacht habe, wenn unterschiedliche Inhalte vorbereitet worden seien, habe die Fraktion aus SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen pro Abend jeweils nur eine Sitzung abgerechnet, jedoch ebenfalls mehrere Treffen angemeldet, etwa im Anschluss an Ausschusssitzungen.
Unterschiedliche Auslegung der Satzung: Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese unterschiedliche Handhabung im Rahmen der bestehenden Regelungen erfolgt sei. Grundlage ist die Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigungen, die unter anderem vorsieht, dass Sitzungsgelder für Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen gezahlt werden. Zwar sei darin festgelegt, dass bei mehreren Sitzungen an einem Tag maximal zwei Sitzungsgelder gewährt werden dürfen, die konkrete Auslegung dieser Regelung sei jedoch offenbar unterschiedlich erfolgt. fritz-online.com
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