1. #1
    Avatar von Fritz
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    Standard Unterschrift im Personalausweis: Geltende Anforderungen

    Unterschrift im Personalausweis: Geltende Anforderungen. … wenn die Unterschrift vollständig ist. Aus § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises, der nur mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Familiennamens unterschrieben ist. Der Begriff der Unterschrift in § 5 Abs. 2 Nr. 6 PAuswG ist so auszulegen, dass die Wiedergabe des Familiennamens notwendiger Bestandteil der Unterschrift ist. www.weka.de

    Nach dem neuen Gesetz muss jeder mit allen Vornamen und ausgeschriebenem Familiennamen unterschreiben. Vorbei ist die Zeit da man mit einem kreativen Zeichen unterschreiben konnte. Genauso ist es nicht mehr möglich einen ungeliebten Vornamen wegzulassen. Jeder der eine Reise macht nimmt gültige Ausweisdokumente mit um im Fall einer Kontrolle sich auszuweisen. Probleme werden entstehen, wenn der reisende im Ausland ist und sich mit zwei verschiedenen Unterschriften ausweist. In so einen Fall kann leicht der verdacht entstehen, dass mindestens einer der Ausweise nicht original ist, da die Unterschriften unterschiedlich sind. Sicher kennen Ausländische Polizisten das geänderte deutsche Passausweisgesetz nicht. Bleibt nur abzuwarten bis der erste Deutsche aus einem Ausländischen Gefängniss die deutsche Botschaft anruft und um Hilfe bittet.

    Das Problem deutscher Behörden hatten wir allerdings schon einmal!:
    Fahrzeugschein mit oder ohne Bindestrich gültig. Ausländische Kontrollbehörden dürfen die unterschiedliche Schreibweise auf deutschen Nummerschildern und Zulassungsbescheinigungen nicht beanstanden. Verkehrsrundschau.de

    Bis sich die Probleme geklärt habe, wird der Reisende in der Kontrolle verbleiben und wird den Ärger und die Kosten selbst tragen den deutsche Behörden verursacht haben.

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    DMW007 (31.07.2024)

  3. #2
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Unterschrift im Personalausweis: Geltende Anforderungen

    Zitat Zitat von Fritz Beitrag anzeigen
    und die Kosten selbst tragen den deutsche Behörden verursacht haben.
    ALTER, das ist doch gelebte Praxis, und das nicht erst seid es sture Beamten-Esel gibt!
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
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    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

  4. #3
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Unterschrift im Personalausweis: Geltende Anforderungen

    Unterschrift der antragstellenden Person. Die Unterschrift der antragstellenden Person erfüllt die Funktion eines Identitätsmerkmals. Sie soll so geleistet werden, wie die Person dies im täglichen Leben zu tun pflegt. Eine formgültige Unterschrift liegt nur vor, wenn der Schriftzug individuell ist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt. Der Schriftzug muss nicht alle Buchstaben oder Wortbestandteile erkennbar wiedergeben, wenn die Person dies im täglichen Leben bei der Unterschriftsleistung stets so zu tun pflegt. Auch ist die vollständige Lesbarkeit nicht erforderlich. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV) 6.2.1.2

    "Die Unterschrift der antragstellenden Person erfüllt die Funktion eines Identitätsmerkmals." steht im Passausweisgesetz. Da nun die Unterschrift im Personalausweis eine andere ist, wie kann die Unterschrift zur Identifizierung dienen zumal im Führerschein und der Krankenversicherungskarte eine andere Unterschrift steht.

    Wie soll man mit dem Personalausweis nachweisen dass man die Person vom Ausweis ist, wenn die Unterschriften unterschiedlich sind? Beispielsweise bei dem Autokauf wo der Autohändler nicht Biometrische Daten sondern lediglich die Unterschriften vergleichen kann. Oder muss zukünftig wie im Personalausweis unterschrieben werden? Damit hat der Staat deine Unterschrift verändert.

  5. #4
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Unterschrift im Personalausweis: Geltende Anforderungen

    Sicherstellen?
    Als nächstes muss du eine Blut und Urinprobe abgeben!
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  6. The Following User Says Thank You to Darkfield For This Useful Post:

    Fritz (28.07.2024)

  7. #5
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: Unterschrift im Personalausweis: Geltende Anforderungen

    Das Problem mit den Kosten ist: Die Zahlen wir am Ende in jedem Falle, nur anders. Wir reden ja vom Staat, wenn der was bezahlt, dann mit unseren Steuern. Kein privates Unternehmen, bei dem die Kosten lediglich auf die Kunden umgelegt werden. Man kann also schlecht verlangen, dass "der Staat" das bezahlt. Wenn der das von unseren Steuern zahlt, haben wir am Ende entweder Steuererhöhungen. Oder andere Ausgaben werden gekürzt. Subventionen für SUVs oder Konzerne trifft das selten. Dafür um so öfter Dinge wie Bildung oder Infrastruktur, die für uns als Gesellschaft wichtig sein sollten.

    Ich befürworte bei so was Kostentransparenz für den Verursacher. Wenn Ausweisdokumente aus Sicht des Einzelnen "nichts" kosten, gibt man darauf weniger acht. Sie werden früher verlängert als nötig, manche machen sich über Verluste weniger Gedanken usw. Solche Mehrkosten würden wir bei staatlicher Finanzierung alle tragen. Mit der momentanen Regelung merkt der Verantwortliche das und hat ein Interesse, keine unnötigen Ausgaben zu produzieren.


  8. #6
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Unterschrift im Personalausweis: Geltende Anforderungen

    Wir kriegen demnächst alle einen Chip eingesetzt, dann ist der Perso eh nicht mehr nötig!

    Ab der Geburt hast Du eine Sozialversicherungsnummer, einen Chip unter der Haut,
    und man gibt, ebenfalls ab der Geburt, den Staat eine Generalvollmacht für alles.

    Dann brauchen wir uns um irgend welche Gängeleien eh keine Gedanken mehr machen -> Orwells 1984
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