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09.10.2015, 12:33 #1
Vorsicht vor Himmelslaternen!
Himmelslaternen sind kleine Ballons aus Papier, die etwa 50-80cm groß sind. Sie funktionieren wie ein Heißluftballon: Am unteren Ende ist eine Öffnung für einen Brennkörper. Durch seine heiße Luft steigt die Laterne nach oben. Besonders beliebt sind sie bei Hochzeiten: Die Himmelslaternen steigen bis zu 500 Meter hoch und transportieren z.B. Glückwünsche. Zeitgleich sind sie ein ansehnliches Spektakel für eine solche Veranstaltung. Doch obwohl die Ballons mit dem Zusatz "schwer entflammbar" bezeichnet werden, sind sie sehr gefährlich: Sie können auf brennbares Material nieder gehen wie z.B. einer Scheune, und dort einen Brand verursachen. Manche fangen sogar schon in der Luft Feuer und verursachen dann beim abstürzen ein Inferno. Aus diesem Grund sind sie in allen Bundesländern von Deutschland verboten.
Ein Ehepaar aus Hessen hielt sich nicht daran und wurde zu rund 300.000 Euro Schadensersatz verurteilt: Durch eine von ihren Hochzeitsgästen entzündete Himmelslaterne brannte ein Gehöf ab. Das Oberlandesgericht in Frankfurt sah den Bräutigam in der Verantwortung: Als Mitorganisator des Festes wäre es seine Pflicht gewesen, die Entzündung der Laternen mit Hinweis auf die geltende Rechtslage zu verhindern. Man sollte daher besser Abstand davon nehmen, eigenmächtig Himmtelslaternen zu entzünden. In manchen Ländern ist dies zwar mit Ausnahmegenehmigungen erlaubt. Doch die werden in der Regel für einfache Feste nicht erteilt, da die Gefahr groß ist, dass durch sie unbeabsichtigt ein Brand entsteht.
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09.10.2015, 16:43 #2
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Die Dinger gibt's aber auch mit band zum festbinden, bzw sicherheitsLeine
„Verbot zum Aufsteigenlassen" nach der Fluglaternenverordnung NRW fallen. Dort heißt es: „Es ist in Nordrhein-Westfalen verboten, unbemannte Flugobjekte aufsteigen zu lassen, bei denen der Auftrieb durch die von einer eigenen Feuerquelle erwärmte Luft erzeugt wird und die insbesondere unter den Bezeichnungen ‚Himmelslaterne‘ oder ‚Kong-Ming-Laterne‘ bekannt sind (Fluglaternen)." Begründet wird das Verbot mit „einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer Brandgefahr."
Eventuell sind die ja in einem anderen Bundesland erlaubtGeändert von Chrissy (09.10.2015 um 16:46 Uhr)
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Darkfield (10.10.2015)
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