DMW007 (26.02.2014)
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26.02.2014, 18:14 #1
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Thanked 9.136 Times in 3.010 PostsDrei-Prozent Hürde ist verfassungswidrig: Bis zu Acht neue Parteien
Nachdem mehrere kleine Parteien wie "Die Partei", die NPD oder die Piraten sowie einige Bürger geklagt hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht die Drei-Prozent Hürde für verfassungswidrig. Nach der Auffassung des Gerichts verstößt diese gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit sowie die Chancengleichheit der Parteien. 2009 fielen 2,8 Millionen Stimmen der Drei-Prozent Hürde zum Opfer. Laut Gericht muss die Stimme jedes Wählers grundsätzlich den selben Zähöwert haben. Das Argument, der Einzug kleinerer Parteien hätte negative Auswirkungen auf die Arbeit des EU-Parlements, sei laut den aktuellen Verhältnissen nicht zu erwarten. Sollte sich dies in der Zukunft jedoch ändern, könne seitens des Gesetzgebers jederzeit reagiert werden. Für die Europawahl im kommenden Mai wird die Klausel also keine Anwendung finden. Dadurch können bis zu Acht neue Parteien ins EU-Parlament gelangen, die dies bisher durch die Drei-Prozent Hürde nicht geschafft hätten. Ein Prozent der Stimmen entspricht dann in etwa einen Platz in Straßburg für die Parteien.
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26.02.2014, 20:05 #2
AW: Drei-Prozent Hürde ist verfassungswidrig: Bis zu Acht neue Parteien
Finde ich extrem gefährlich mit den kleinen Splitterparteien. Wenn man da an früher denkt ist das schon einmal schief gegangen.
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26.02.2014, 22:44 #3
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Thanked 264 Times in 168 PostsAW: Drei-Prozent Hürde ist verfassungswidrig: Bis zu Acht neue Parteien
Kurze Frage: Am Anfang wird immer von einer Drei-Prozent-Hürde gesprochen, dann von der Fünf-Prozent-Hürde. Was ist denn jetzt gemeint?
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26.02.2014, 22:59 #4
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Thanked 9.136 Times in 3.010 PostsAW: Drei-Prozent Hürde ist verfassungswidrig: Bis zu Acht neue Parteien
Ups Schreibfehler, gemeint ist natürlich die Drei-Prozent Hürde. Die Fünf-Prozent-Klausel gilt bei der Bundestagswahl weiterhin, was aufgrund der dortigen Verhältnisse ja auch Sinn macht.
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