Bartek (28.12.2012)
Thema: 475 € Überwiesen bekommen
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27.12.2012, 23:38 #1
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Thanked 1 Time in 1 Post475 € Überwiesen bekommen
Hallo Leute...
Ich habe gestern eines meiner vielen Facebook-Pages verkauft ein Mann hat sich als Interessent gezeigt und ohne weiteres zögern 475 € überwiesen. Ich solle Ihn nun direkt Admin machen. Gibt es eine möglichkeit das Geld noch zurückzuziehen, weil er sagte er biete maximal 475 und so... Ging eigentlich recht Schnell und er vertraute direkt was mich misstrauig machte..
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27.12.2012, 23:41 #2
AW: 475 € Überwiesen bekommen
Nein, das geht nicht.
Hab grad gegoogled. : D
http://www.helpster.de/ueberweisung-...-sie-tun_97417Geändert von rVs14 (27.12.2012 um 23:44 Uhr)
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27.12.2012, 23:42 #3
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Thanked 1 Time in 1 PostAW: 475 € Überwiesen bekommen
Kann der das auch nicht über ne Anzeige oder so kriegen wenn er sagen würde er hat mich verarscht und so weil die Seite ist das Geld nicht Wert deshalb :S
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27.12.2012, 23:59 #4
AW: 475 € Überwiesen bekommen
Wenn ihr keinen Kaufvertrag habt, kann er Anzeige wegen "Ungerechtfertigte Bereicherung" erstatten.
Dann kriegt er sein Geld wieder. Also nur per Rechtsweg ist eine Überweisung rückgängig zu machen.
Dann sagt er einfach, er hat auf ein falsches Konto überwiesen.
Im Vertrag, der von beiden unterzeichnet sein muss, muss nämlich die Übertragung der Seite X mit einer anschließenden Überweisung auf Konto X angegeben sein.
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28.12.2012, 02:12 #5
AW: 475 € Überwiesen bekommen
Also anscheinend kennen sich hier einige nicht mit dem Bankwesen aus...
Dann werde ich es mal erklären (auch wenn ich nicht bei einer Bank arbeite)
Wird eine Überweisung getätigt (egal ob Online oder per Überweisungsträger) kann das Geld immer noch solange zurückgezogen bzw auf ein anderes Konto verbucht werden, solange die Überweisung noch nicht durchgeführt wurde...
Heißt, wenn man jetzt zum Beispiel auf dem Träger folgende KtNr einträgt: 1234578, jedoch aber die richtige 12345678 lautet, muss man seine Bank und die Bank wo das Geld hingeht umgehend informieren, damit eine Umbuchung stattfinden kann. Genauso ist es, wenn man jetzt eine falsche Summe eingegeben hat. Schnell wird aus 10,00€, 1000€. Somit handelt es sich um einen Tippfehler, den die Bank natürlich korrigieren muss.
Da in deinem Fall, jedoch schon eine Buchung stattgefunden hat, kann der Betroffene das Geld nicht zurückziehen. Also bleibt ihm nur der Weg zur PolizeiWas unsere Moderatoren tun
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28.12.2012, 03:00 #6
AW: 475 € Überwiesen bekommen
Oh man, was liest man den hier für eine Scheiße von euch...
Er soll das Geld auf ein anderes Konto umbuchen, und dann auszahlen lassen, denkt ihr das ist wie in Knuddels???
Man kann kein Geld, das per Überweisung gutgeschrieben wurde zurückbuchen.
Aber es gibt Ebay Betrüger, die machen das so.
Mal angenommen du verkaufst eine Briefmarke die einen Wert von 95,50€ hat.
Nun kauft der Betrüger diese Briefmarke, und stellt ein Angebot(z. bsp 100 Euro PSC oder so) in Ebay rein, was 95,50€ kostet.
So, und nun kommt das "Opfer" ins Spiel, das "Opfer" kauft die vom Betrüger eingestellte Auktion.
Und nun gibt der Betrüger ihm nicht seine Kontodaten, sondern deine(!!!), und sagt ihm, dass er den Ebay Namen des Betrügers in den Verwendungszweck schreiben soll, und gegebenfalls noch deine Artikelnummer.
So, und nun bekommst du das Geld, denkst dir nichts dabei, und gibst ihm den Artikel. Aber in Wahrheit ist das Geld nichtmal an dich gedacht, sondern an den Betrüger, der ihm dann verständlicher Weise den Artikel, den er reingestellt hat, nicht zukommen lässt.
Falls es das sein sollte, kann ich dir leider nicht sagen, was mit dir ist.
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St0nY (28.12.2012)
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28.12.2012, 03:13 #7
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Thanked 146 Times in 97 PostsAW: 475 € Überwiesen bekommen
Fakt ist, dass er von seiner Seite her das Geld definitiv nicht zurück buchen lassen kann. Auch wenn er angibt, dass er ausversehen die falsche Kontodaten angegeben hat.
Wenn du jedoch diese Facebook-Seite zum Verkauf angeboten hast und er sich als Interessenten zeigt (gezeigt hat) und du die Summe zugestimmt hast, solltest du ihm auch die Facebook-Seite überlassen. Es muss ausdrücklich irgendwo niedergeschrieben sein, dass du die Summe akzeptierst. Und das denke ich, dass dies auch der Fall ist, denn schließlich hat er immerhin deine Kontodaten und ich denke nicht, dass er sie einfach so per Zufall bekommen hat.
Sofern du ihm die Seite nicht überlässt, könnte er das gerichtlich zurückfordern lassen. Wenn du dies nicht freiwillig machst (Schreiben vom Anwalt), wird es halt über das Gericht abgewickelt.
Einen kompletten "Kaufvertrag" als Dokument oder sonst irgendwas ist in diesem Fall zwar empfehlenswert, wenn man diese hätte, jedoch ist das bei diesem Fall auch ohne einen Kaufvertrag möglich, seine Rechte geltend zu machen.
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28.12.2012, 11:30 #8
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Thanked 17 Times in 10 PostsAW: 475 € Überwiesen bekommen
Oh gott... hier stehen ja nur halbwahrheiten und absoluter bockmist.
1.) Natürlich kann mit ewas Aufwand eine Überweisung zurück gebucht werden. Dazu muss die Person sich an die Bank wenden. Von selbst kann er das so ohne weiteres nicht. (Wer was anderes behauptet der lügt, habe selbst schon etwas zurückbuchen lassen!)
2.) Natürlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Er sagt er will die Seite haben, du sagst du willst das Geld haben = Kaufvertrag. Solche Verträge haben auch Mündlich ihren Wert jedoch ist da die Beweislage schwammig. Am Kiosk etc passiert sowas doch auch Mündlich oder unterschreibt ihr jedes mal euren ach so toll erwähnten Kaufvertrag?
3.) Wenn er das Geld zurück bucht, sollte es für dich kein Problem sein rechtliche Schritte einzuleiten. Durch seine Bankdaten kommst du locker an die Person ran. Ob das dann allerdings erfolg hat da 475€ für Virtuellen "Müll" schon seltsam ist, ist klar. Von daher kann ich zu diesem Schritt keine Auskunft geben da ich ja auch kein Anwalt bin.
mfg
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JumP-StyLe (28.12.2012)
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28.12.2012, 11:50 #9
AW: 475 € Überwiesen bekommen
Deine Bank müsster auch Telefonbanking haben, dort rufst Du an mit deinem TelefonPin, und schilderst kurz die Sache, sagst dass Du das Geld nicht erwartet hast - und die es bitte schnellstens zurück überweisen sollen.
Das geht auch innerhalb einer Woche, und dann kann er Dich anzeigen wie er will, schließlich ging das Geld schon zurück.
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28.12.2012, 15:26 #10
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Thanked 288 Times in 165 PostsAW: 475 € Überwiesen bekommen
Eine Überweisung kannst du nicht mit einer Lastschrift gleichstellen (wo man 6 Wochen rückbuchen lassen kann), eine Überweisung ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr Rückbuchbar wenn es das Empfänger-Kreditinstitut erreicht. Der einzige Weg daraus ist mit dem Empfänger irgendwie Kontakt aufzunehmen und ihn den Fall zu schildern - anders geht es nicht. Eine Überweisung ist also nur Rückbuchbar wenn das Geld noch nicht von dem eigenen Kreditinstitut an das Empfänger-Kreditinstitut geschickt wurde.
Wie Diebspiel sagte wäre es über den Rechtsweg noch möglich.
@ElkosMED: Er redet hier nicht davon, dass er eine unbekannte Zahlung erhielt - er hat diese Zahlung erwartet, weiß aber nicht ob er befürchten muss, dass diese zurückgebucht wird.
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