1. #1
    Avatar von ThunderStorm
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    Standard Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankenkasse abgeben?

    Hallo! Ich war 3 Tage krank und habe dafür drei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erhalten: Für Versicherte, Arbeitgeber und Krankenkasse steht jeweils darauf. Die für den Arbeitgeber habe ich meinem Chef geschickt und die für den Versicherten scheint wohl für mich persönlich zu sein. Aber wie ist mit der AU für die Krankenkasse zu verfahren? So wie ich es laut den FAQs der Krankenkasse verstanden habe, scheint diese nur zur Zahlung von Krankengeld bei Langzeiterkrankungen (über 6 Wochen) relevant zu sein. Muss ich also auch für kürzere Erkrankungen wie bei mir mit 3 Tagen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse senden? Wenn ja warum?


    Zitat Zitat von helpster.de
    Festplatten von 2 Gigabyte RAM sind mittlerweile günstig zu haben.

  2. #2

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    Standard AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankenkasse abgeben?

    Theoretisch kann Dich niemand zwingen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse zu schicken, wenn Du jetzt schon sicher weißt, dass Du nicht langzeitkrank sein wirst. Faktisch wäre es aber dumm, denn man kann es nicht wissen, ob nicht doch eine längere Erkrankung daraus wird. Nach dem 5. Sozialgesetzbuch (Entgeltfortzahlungsgesetz) bist Du mitteilungspflichtig und wirst kein Krankengeld erhalten, wenn Du die Bescheinigung nicht binnen einer Woche nach Ausstellung einreichst.

    Muss nicht mal per Post sein, das geht auch online.

  3. The Following User Says Thank You to cassiopeia For This Useful Post:

    Darkfield (29.11.2017)

  4. #3

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    Standard AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankenkasse abgeben?

    Ich würde jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Krankenkasse schicken, da das für Deine Historie und evtl. Ansprüche wichtig ist. Bei meiner Krankenkasse, und sicher auch bei Deiner, kann man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber auch scannen oder fotografieren und online an die Krankenkasse übermitteln.

  5. The Following User Says Thank You to GodfatherX For This Useful Post:

    Darkfield (30.11.2017)

  6. #4
    Avatar von GERDexter
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    Standard AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankenkasse abgeben?

    Damit hab ich mich vor einiger Zeit auch beschäftigt. Es ist wichtig wenn man länger AU ist und evtl. dann krankengeld bezieht, bei mir persönlich! macht die Zusendung an die KK keinen Sinn, wenn man Arbeitet würde ich es allerdings ebenfalls an die KK zusenden, und wenn es nur 1 Tag ist.

  7. #5
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankenkasse abgeben?

    Es ist nicht mehr die Frage ob man die AU der Krankenkasse zustellen muss,
    es ist ganz klar geregelt DASS man die AU der KK zustellen MUSS!

    https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/...kasse-vorlegen

    Hier das wichtigste Zitat aus dem Pamphlet eines Rechtsanwalt:
    Auch Ihre Krankenkasse muss über eine Erkrankung, die zur vorübergehenden ▶Arbeitsunfähigkeit führt, rechtzeitig informiert werden, wenn im Verlauf der Krankheit möglicherweise ein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld gegen sie geltend gemacht werden soll. Die Vorlagefrist wird in § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V auf eine Woche nach Beginn der Erkrankung festgelegt.
    Was kann passieren wenn man die AU nicht der KK zukommen läßt?
    Kommen Sie dieser Obliegenheit nicht nach, droht Ihnen nicht nur das Ruhen Ihres Krankengeldanspruches, sondern auch ein völliger Ausschluss Ihres Anspruches. Als Voraussetzung für derartig einschneidende Sanktionen wäre schon ausreichend, dass Sie sich nicht ausreichend darum bemüht haben, der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fristgemäß zukommen zu lassen.
    Geändert von Darkfield (30.11.2017 um 18:35 Uhr) Grund: Hinzu gefügt was wäre wenn man es NCIHT macht!
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

  8. #6

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    Standard AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankenkasse abgeben?

    Ein interessantes Phänomen gibt es allerdings. Die rechtliche Regelung verlangt ein Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse binnen sieben Tagen. Sehr häufig ist die eigentliche Krankschreibung aber kürzer. Somit kommen manche Leute in die Situation, dass sie bereits wieder arbeiten, und erst danach den Bescheid bei der Kasse einreichen. Man ist ja nicht verpflichtet, das am ersten Tag zu machen, sondern eben innerhalb von einer Woche. In dem Fall entstehen keine Nachteile, wenn jemand entscheidet, nach beispielsweise vier Tagen Krankschreibung keine Briefmarke zu investierten. Relevant ist das Einreichen immer dann, wenn eventuell spätere Krankengeldansprüche geltend gemacht werden könnten. Wenn das aber definitiv nicht zur Debatte steht, entstehen auch keine persönlichen Nachteile. Das sollte aber nicht ausgereizt werden, sondern nur bei Dingen angwendet, die definitiv zu keiner Folgeerkrankung führen.
    Wenn man bereits wieder arbeitet und dann erneut krank wird mit einer anderen Erkrankung, so gilt die Berechnung, also die sechs Wochen bis zum Ende der Lohnfortzahlung, wieder von vorne. In dem Fall müsste erst die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. Die vorangegangene ist für eventuelle Ansprüche irrelevant.

  9. #7
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankenkasse abgeben?

    Sollte man aber innerhalb von (glaube ich) 72 Wochen erneut an der voran gegangenen Erkrankung AU geschrieben werden, und dann länger als nur 7 Tage,
    dann addiert das die KK zusammen.
    Hat man dann die erste AU, zu der betreffenden Erkrankung, nicht eingereicht - dann kann man Pech haben und kein Krankengeld nach der Lohnfortzahlung bekommen.
    Schlimm genug das es nur gerade mal 60% von Nettolohn ist, man bekommt dann erst gar keins.

    Ich würde es mir also reiflich überlegen den gelben Zettel NICHT zur KK ein zu schicken.
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