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05.03.2015, 21:42 #1
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Thanked 16 Times in 10 PostsAutomatische Anzeige bei Körperverletzung?
Hallo,
Ich würde gern mal was wissen:
1. Person A ist Opfer einer Körperverletzung, er muss ins Krankenhaus wird dort Automatisch die Polizei eingeschaltet?
2. Person A muss nun die Kosten tragen aber Person A sagt seiner Versicherung das Person B (obwohl diese nichts damit zutun hat) der täter sei,
Person B bekommt nun die ganzen Arzt Rechnungen von der Krankenkasse zugeschickt, ohne jeglichen einsatz der Polizei, funktioniert sowas bzw. ist das Rechtskräftig?Geändert von Zauberer (05.03.2015 um 21:43 Uhr)
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06.03.2015, 00:16 #2
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Thanked 15 Times in 13 PostsAW: Automatische Anzeige bei Körperverletzung?
zu 1: natürlich nicht.
wieso sollte das krankenhaus eine anzeige für dich machen und dann auch noch automatisch? dafür sind sie nicht zuständig, und haben noch weniger interesse sich in angelegenheiten der patienten einzumischen. zumal sich folgende frage als erstes aufdrängt: woran soll das krankenhaus eine körperverletzung eigentlich erkennen? an blauen flecken oder gebrochenen knochen? die können von überall her stammen, sei es ein unfall oder sonstwas. und die frage, ob du opfer oder täter bist, ist ja ebenso völlig ungeklärt. ich kann auch grundlos eine schlägerei anzetteln und hinterher ordentlich einen auf die mütze bekommen, schliesslich darf man sich selbst verteidigen, im rahmen von gewissen regeln natürlich.
melden muss das krankenhaus nur misshandlungen bei minderjährigen und pflegebedürftigen, ansonsten gilt die ärztliche schweigepflicht.
zu 2: siehe antwort 1.
das wäre ja noch schöner, wenn man einfach so irgendjemanden beschuldigen könnte und der müsste sofort die zeche bezahlen. was ist das denn für ein merkwürdiges rechtsempfinden?
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06.03.2015, 07:45 #3
AW: Automatische Anzeige bei Körperverletzung?
Ähm, hier, denke ich mal, sollte man gleich mal Eines richtig stellen:
Unsere Polizei ist NICHT Judge Dredd, sie fällt KEINE Urteile - sie gehört der Exekutive an!
Polizei – Wikipedia
Es gibt nicht mal eine "Meldepflicht" für Schuss- oder Stichverletzungen, das würde gegen die
ärztliche Schweigepflicht verstoßen, mit der Ausnahme das der Patient dem Arzt wie Weitergabe dieser Information erlaubt.
(und das auch nur dann wenn es in Schriftform erfolgt)
Ausnahme: Es handelt sich um Schutzbefohlene/Minderjährige, da wird dann "meist" das Jugendamt hinzu gezogen (und das informiert dann ggf. die Polizei).
Und was Punkt 2 angeht:
JEDER ist erst mal über seine Krankenversicherung abgesichert!
Sollte da, bez. einer Straftat, ein Urteil rechtskräftig werden,
so kann sich die Krankenversicherung das Geld beim (rechtskräftig verurteilten) Täter versuchen zu holen.
Alles weiteren Erklärungen würden eine Rechtsberatung dar stellen, und ich werde das auch nicht weiter ausführen.Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
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