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04.01.2025, 13:55 #1
Bis zu 500.000 Euro Bußgeld: Garage darf nicht als Lager dienen
Die falsche Nutzung eines als Garage eingetragenen Gebäudes kann teuer werden. Denn eine Garage darf nur für die Unterbringung von Autos genutzt werden. Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf das Gebäude nicht als Abstellraum, Werkstatt oder Lager nutzen. Streng genommen gehören nicht einmal Fahrräder in die Garage. Je nach Bundesland fallen die Bußgelder für die falsche Nutzung eines als Garage eingetragenen Gebäudes sehr unterschiedlich aus. In Niedersachsen beispielsweise kann eine mit Kartons und Fitnessgeräten vollgestellte Garage bis zu 500 Euro kosten. In Bayern können die Behörden laut Bußgeldkatalog bis zu 500.000 Euro geltend machen. www.agrarheute.com
Garagenordnung §1, 5: Garagenstellplätze sind Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen in Garagen. dejure.org
Nutzungsänderung. Wenn sich die Nutzung eines Gebäudes ändert, muss eine neue Baugenehmigung beantragt werden (Nutzungsänderungsgenehmigung). www.deutscher-bauzeiger.de
In Deutschland muss mit jeder Baugenehmigung ein Nutzungsantrag gestellt werden. Entsprechend der Nutzung muss das Gebäude gebaut werden. Entsprchend der Nutzung kann es notwendig sein Fluchtwege, Feuerlöscher oder Sprinkleranlagen einzubauen. Die Nutzung einer Garage ist es ein Kraftfahrzeug abzustellen. Wer seine Garage anders nutzen möchte muss beim zuständigen Bauamt einen Nutzungsänderungsantrag stellen. Interessant wird es, wenn die Garage als Getränkelager, Partyraum oder als Flohmarkt genutzt wird.
Hast du eine Garage und wie nutzt du deine Garage?
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05.01.2025, 08:01 #2
AW: Bis zu 500.000 Euro Bußgeld: Garage darf nicht als Lager dienen
Nicht in jedem Bundesland ist eine Baugenehmigung für eine Garage notwendig,
mit Ausnahme von grenznaher Bebauung, oder anderen Sonderfällen (z.B. der umbaute Raum).
Bei uns in RLP darf man sogar eine Carport in (fast) jeder beliebigen Größe aufstellen,
solange dieses nicht geschlossen umbaut ist.
Und bei uns auf dem Land kontrolliert NIEMAND wie Garagen genutzt werden!
In der Stadt sieht die Welt etwas anderes aus!
Alleine schon wegen der Brandgefahr muss es Regeln geben das niemand gefährliche Stoffen
in gefährlichen Konzentrationen lagert (Benzinkannister oder anderen brennbare Flüssigkeiten).
Schon alleine die Tatsache das Kunststoff-Benzinkannister ein Verfallsdatum haben wissen die Wenigsten!
Die teuren Blech-Kannister (auch gerne Jerrycans genannt, bitte nach dem Begriff selber suchen!),
unterliegen nicht diesen Einschränkungen.
Und schlussendlich gilt immer die Landesbauordnung, da hat der Bund nur bedingt mitspracherecht.
Da kocht JEDES Bundesland ihr eigenes Süppchen.Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
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