1. #1
    Avatar von Olaf
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    Standard Digitaler Fahrtenschreiber (Siemens VDO)

    Hi,
    ich bezweifle sehr stark das hier Leute sind die sich mit dem Digitalen Fahrtenschreiber auskennen, allerdings hoffe ich doch, das mir jemand ein wenig helfen kann.

    Und zwar habe ich ein großes Problem. Ich soll am Montag eine Gewerbliche Tour mit 3,5T KFZ sowie Anhänger fahren. Dazu benötige ich einen Fahrtenschreiber. Dieser ist im Auto auch verbaut. Allerdings kenne ich mich mit dem Gerät so gut wie gar nicht aus, das ist mein hauptproblem. Fahrerkarte etc habe ich alles, nur die Bedienung des Siemens VDO Fahrtenschreiber macht mir ein wenig Sorgen, da ich das Gerät erst 1x kurz benutzt habe. Ich habe auch schon ein wenig Gegooglet und mir paar sachen wie Bedienungsanleitung etc rausgesucht, allerdings hoffe ich, dass ihr mir vielleicht noch ein wenig Helfen könntet, sollte sich jemand damit auskennen. Am genialsten wären natürlich Videos wo das Gerät erklärt wird.

    Diese Videos haben mir schon ein wenig geholfen, aber um nichts falsch zu machen (da die Strafen verdammt teuer sind, wenn ich was falsch mache..) wäre es halt Cool wenn jemand noch was wüsste.







    Liebe Grüße,
    Olaf!

  2. #2
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Digitaler Fahrtenschreiber (Siemens VDO)

    Hallo Olaf, für eine Gewerbliche Fahrt musst du die Daten der letzten 28 Tage mitfüren. Das Bedeutet, daß dein Chef dir eine "Urlaubsbescheinigung" vom 28.07.2014 00:00 Uhr UTC bis 04.08.20014 (Uhrzeit in UTC zu der du die Fahrerkarte in das Gerät eingeschoben hast)
    So hast du nachgewiesen, daß du keine weitweren Lenkzeiten hast)
    Diesen Tätigkeitsnachweis musst du im Original und von dir und deinem Chef Original Unterschrieben mitführen.
    Wichtig ist, daß du alle Zeiten dokumentiert has und keine Zeitlücken hast.
    Also Uhrzeiten in UTC Zeit nicht vergessen.

    Lückenschluss in den Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten - IHK Region Stuttgart
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

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    Jokuu (06.11.2014), Olaf (02.08.2014), Sido (02.08.2014)

  4. #3
    Avatar von Olaf
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    Standard AW: Digitaler Fahrtenschreiber (Siemens VDO)

    Hi Fritz,
    ich habe die Karte erst ein mal im Jahr 2012 / 2013 benutzt. Es ist also schon mind. 1 Jahr her, benötige ich dann auch irgendwas in der Art? Da ich sie wie gesagt seitdem nicht mehr benutzt habe. Und im Jahr 2012 / 2013 habe ich sie auch nur für eine Fahrt für Testzwecke im Sinne von ca. 10 Kilometer benutzt. Und bei der Firma wo ich die Fahrerkarte verwenden muss bin ich auch erst seit Freitag (01.08)

    Liebe Grüße,
    Olaf!

  5. #4
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Digitaler Fahrtenschreiber (Siemens VDO)

    Bitte prüfen ob die Fahrerkarte noch gültig ist. Deine Fahrerkarte muss spätestens nach 28 Tagen ausgelesen werden. Da du die Fahrerkarte länger als 28 Tage nicht mehr ausgelesen hast, am Montag vor Fahrtbeginn die Fahrerkarte bei deinem Chef auslesen. Dann Karte bei eingeschalteter Zündung in den Fahrtenschreiber des Fahrzeugs einschieben. Uhrzeit in UTC merken. "Nachtrag" "Nein" drücken, da du bis zu der Uhrzeit des einschiebens der Fahrerkarte die Bescheinigung hast. Deshalb auch darauf achten, dass auf der "Urlaubsbescheinigung" nicht nur Datum sondern auch Uhrzeiten in UTC eingetragen sind.
    So hast du alle Zeitlücken geschlossen.
    Fahrerkarte immer gesteckt lassen, so werden alle Zeiten nun auf der Fahrerkarte registriert.
    Geändert von Fritz (02.08.2014 um 16:17 Uhr)

  6. The Following User Says Thank You to Fritz For This Useful Post:

    Jokuu (06.11.2014)

  7. #5
    Avatar von Olaf
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    Standard AW: Digitaler Fahrtenschreiber (Siemens VDO)

    Kann es den sein, dass wenn ich sie nicht auslesen lasse, dass sie dann "Gesperrt / gelöscht" wird? Da ich Montag morgen recht früh los muss und noch niemand im Büro ist, wird das mit dem Auslesen lassen vor Fahrtantritt recht schwierig werden.

  8. #6
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Digitaler Fahrtenschreiber (Siemens VDO)

    Wenn du nicht ausliest, werden die alten Daten überschrieben. Bei einer kontrolle wird dir bemängelt, daß du die Fahrerkarte nach mehr als 28 Tagen nicht ausgelesen hast.

  9. The Following User Says Thank You to Fritz For This Useful Post:

    Benzol (02.08.2014)

  10. #7
    Avatar von Olaf
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    Standard AW: Digitaler Fahrtenschreiber (Siemens VDO)

    Okay, werde das dann wohl am Montag bei Schichtende dem Chef sagen müssen, da ich ihn wie gesagt Morgens vor Schichtbeginn nicht sehen werde. Mal schauen wie das dann mit dem Fahrtenschreiber klappt, ich hoffe das es nicht all zu schwer ist. oo

  11. #8
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Digitaler Fahrtenschreiber (Siemens VDO)

    Wenn du Morgens keine Urlaubbescheinigung bekommst, würde ich auf jeden fall Nachtrag machen.
    Karte einschieben. Nachtrag-Ja. Wippe nach unten gedrückt halten bis er aufhört. Bestätigen. Zeitgruppe Pause wählen.

  12. #9
    Avatar von Olaf
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    Standard AW: Digitaler Fahrtenschreiber (Siemens VDO)

    Ich kann ja keine Urlaubsbescheinigung bekommen wenn ich selber erst seit 1 Tag dort arbeite, er kann mir ja keine 2 Jahre Urlaub bescheinigen oder die 28 Tage die ich Nachweisen muss, oder sehe ich das wort "Urlaubsbescheinigung" nun falsch?

  13. #10
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Digitaler Fahrtenschreiber (Siemens VDO)

    "Urlaubsbescheinigung" ist eine Bescheinigung die Zeiten Dokumentiert, die nicht auf der Fahrerkarte sind.

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