Mickeyy (27.01.2012)
Thema: Schmerzens Geld Frage
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27.01.2012, 13:17 #1
Schmerzens Geld Frage
Hallo, ich musste vor ca. 2 Jahren vor Gericht, wegen Körperverletzung, Misshandlung u.s.w.
Ich war unschuldig ich war zwar dabei, habe aber nichts gemacht.
Und so wurde der Falle eingestellt bei mir und bei einem guten Kollegen von mir, dagegen wurden zwei verurteilt.
Nun habe ich heute Post von der AOK bekommen wo drin stand das ich 850.- € bezahlen soll.
Muss ich das bezahlen ?
Der Fall wurde doch eingestellt ?
Warum soll ich was zahlen, andere haben es doch zu gegeben ?
Was soll ich machen ? Einen Anwalt auf suchen ?
Bitte nur ernste Antworten.
GrußDu hast Sachen die du nicht los wirst ?
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27.01.2012, 13:19 #2
AW: Schmerzens Geld Frage
Wenn du nicht genau weißt, was du mit der Geldforderung anfangen sollst, wäre es auf jeden Fall ratsam eine Person aufzusuchen, die es kann. Wie du bereits sagtest, wäre ein Anwalt eine gute Wahl.
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27.01.2012, 13:20 #3
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27.01.2012, 13:20 #4
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Thanked 9 Times in 6 PostsAW: Schmerzens Geld Frage
Ich denke da wird dir hier nicht so wirklich jemand helfen können, es sei denn hier ist jemand Jurist.
Ich würde dir empfelen, einen Anwalt aufzusuchen. Bezahl erst mal gar nichts, und reagiere auch nicht auf das schreiben. Das könnte alles gegen dich verwendet werden. Lass das alles einen Anwalt klären.
Gruß
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Mickeyy (27.01.2012)
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27.01.2012, 13:22 #5
AW: Schmerzens Geld Frage
Ein Anwalt wird ihm nicht viel helfen, da muss er nur mehr zahlen.
Meld dich einfach mal beim AOK und frag nach was das soll, der Fall wurde ja eingestellt und done.
Gruß.
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Mickeyy (27.01.2012)
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27.01.2012, 13:38 #6
AW: Schmerzens Geld Frage
Das stimmt nicht ganz. Die Gebühren für eine Erstberatung beim Anwalt berechnen sich in Relation zu dem Streitwert. Da dieser in diesem Fall unter 1000 Euro liegt, darf der Anwalt nicht mehr als ~35 Euro berechnen. Aber selbst so viel wird der Anwalt vermutlich nicht nehmen, sofern dann alles geklaert wurde.
Aber der einfachste Weg wäre wohl tatsächlich, einfach mal bei der AOk anzurufen.
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Mickeyy (27.01.2012)
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27.01.2012, 16:33 #7
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Thanked 17 Times in 10 PostsAW: Schmerzens Geld Frage
Das ist vollkommen richtig das du die Rechnung von der AOK bekommst.
Zivilrechtliche Verfahren (Schmerzensgeld, Schadensersatz, usw.) laufen getrennt vom strafrechtlichen Verfahren.
Wenn das Strafrechtliche eingestellt ist und du niemanden Schaden etc. zugefügt hast kannst du den Brief an die verurteilten weiter geben
Du wirst dann natürlich nichts zahlen müssen.
Ansonsten wird der Betrag natürlich geteilt außer die 850€ sind schon anteilig.
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Mickeyy (27.01.2012)
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27.01.2012, 16:57 #8
AW: Schmerzens Geld Frage
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27.01.2012, 17:14 #9
AW: Schmerzens Geld Frage
Ich habe es nur in einem Beitrag von der Seite "recht-gehabt.de" gelesen und ging daher von der Richtigkeit aus. Gerade wenn man den Seitennamen betrachtet.
Wichtig ist allerdings, dass nicht bei jeder ersten Beratung 230 Euro anfallen. Liegt lediglich ein geringer Streitwert vor, so dürfen nur die niedrigeren Gebühren berechnet werden. Der Anwalt muss in jedem Fall darlegen, welche Gebühren er berechnet hat und darf nicht nur die Erstberatungsgebühr ansetzen. Häufig werden also für eine erste Beratung weit weniger Gebühren anfallen. Kaufen Sie beispielsweise einen defekten Fernseher im Wert von 900€, so liegt der Streitwert bei 900€. Für eine erste Beratung fallen dann maximal 36 Euro zzgl. Mehrwertsteuer an.
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Comu (27.01.2012)
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27.01.2012, 17:16 #10
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Thanked 164 Times in 101 PostsAW: Schmerzens Geld Frage
Sollte das Strafrechtliche eingestellt worden sein auf Grund von Mangel an Beweisen oder weil du Unschuldig warst, so hast du zivilrechtlich nichts zu befürchten. DIes Gilt nicht bei einer Diversion!
Schicke das Schreiben deiner Freisprechung an die AOK. Mehr brauchst du da nicht zu machen.
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Mickeyy (28.01.2012)
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