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  1. #1
    Avatar von Mickeyy
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    Standard Schmerzens Geld Frage

    Hallo, ich musste vor ca. 2 Jahren vor Gericht, wegen Körperverletzung, Misshandlung u.s.w.
    Ich war unschuldig ich war zwar dabei, habe aber nichts gemacht.
    Und so wurde der Falle eingestellt bei mir und bei einem guten Kollegen von mir, dagegen wurden zwei verurteilt.
    Nun habe ich heute Post von der AOK bekommen wo drin stand das ich 850.- € bezahlen soll.
    Muss ich das bezahlen ?
    Der Fall wurde doch eingestellt ?
    Warum soll ich was zahlen, andere haben es doch zu gegeben ?
    Was soll ich machen ? Einen Anwalt auf suchen ?

    Bitte nur ernste Antworten.

    Gruß
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  2. #2
    Avatar von Quarktasche
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    Standard AW: Schmerzens Geld Frage

    Wenn du nicht genau weißt, was du mit der Geldforderung anfangen sollst, wäre es auf jeden Fall ratsam eine Person aufzusuchen, die es kann. Wie du bereits sagtest, wäre ein Anwalt eine gute Wahl.

  3. #3

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    Standard AW: Schmerzens Geld Frage

    Zitat Zitat von Mickeyy Beitrag anzeigen
    Hallo, ich musste vor ca. 2 Jahren vor Gericht, wegen Körperverletzung, Misshandlung u.s.w.
    Ich war unschuldig ich war zwar dabei, habe aber nichts gemacht.
    Und so wurde der Falle eingestellt bei mir und bei einem guten Kollegen von mir, dagegen wurden zwei verurteilt.
    Nun habe ich heute Post von der AOK bekommen wo drin stand das ich 850.- € bezahlen soll.
    Muss ich das bezahlen ?
    Der Fall wurde doch eingestellt ?
    Warum soll ich was zahlen, andere haben es doch zu gegeben ?
    Was soll ich machen ? Einen Anwalt auf suchen ?

    Bitte nur ernste Antworten.

    Gruß
    Einem Freund von mir ist das auch passiert, du musst das natürlich nicht bezahlen wenn der Fall schon eingestellt wurde, nur du musst dich irgendwo melden ich glaube bei der AOK.

    Gruß.

  4. The Following User Says Thank You to Invicible For This Useful Post:

    Mickeyy (27.01.2012)

  5. #4

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    Standard AW: Schmerzens Geld Frage

    Ich denke da wird dir hier nicht so wirklich jemand helfen können, es sei denn hier ist jemand Jurist.
    Ich würde dir empfelen, einen Anwalt aufzusuchen. Bezahl erst mal gar nichts, und reagiere auch nicht auf das schreiben. Das könnte alles gegen dich verwendet werden. Lass das alles einen Anwalt klären.

    Gruß

  6. The Following User Says Thank You to Astra F For This Useful Post:

    Mickeyy (27.01.2012)

  7. #5

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    Standard AW: Schmerzens Geld Frage

    Ein Anwalt wird ihm nicht viel helfen, da muss er nur mehr zahlen.
    Meld dich einfach mal beim AOK und frag nach was das soll, der Fall wurde ja eingestellt und done.

    Gruß.

  8. The Following User Says Thank You to Invicible For This Useful Post:

    Mickeyy (27.01.2012)

  9. #6
    Avatar von Quarktasche
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    Standard AW: Schmerzens Geld Frage

    Zitat Zitat von Invicible Beitrag anzeigen
    Ein Anwalt wird ihm nicht viel helfen, da muss er nur mehr zahlen.
    Meld dich einfach mal beim AOK und frag nach was das soll, der Fall wurde ja eingestellt und done.

    Gruß.
    Das stimmt nicht ganz. Die Gebühren für eine Erstberatung beim Anwalt berechnen sich in Relation zu dem Streitwert. Da dieser in diesem Fall unter 1000 Euro liegt, darf der Anwalt nicht mehr als ~35 Euro berechnen. Aber selbst so viel wird der Anwalt vermutlich nicht nehmen, sofern dann alles geklaert wurde.
    Aber der einfachste Weg wäre wohl tatsächlich, einfach mal bei der AOk anzurufen.

  10. The Following User Says Thank You to Quarktasche For This Useful Post:

    Mickeyy (27.01.2012)

  11. #7

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    Standard AW: Schmerzens Geld Frage

    Das ist vollkommen richtig das du die Rechnung von der AOK bekommst.

    Zivilrechtliche Verfahren (Schmerzensgeld, Schadensersatz, usw.) laufen getrennt vom strafrechtlichen Verfahren.

    Wenn das Strafrechtliche eingestellt ist und du niemanden Schaden etc. zugefügt hast kannst du den Brief an die verurteilten weiter geben

    Du wirst dann natürlich nichts zahlen müssen.
    Ansonsten wird der Betrag natürlich geteilt außer die 850€ sind schon anteilig.

  12. The Following User Says Thank You to 7even For This Useful Post:

    Mickeyy (27.01.2012)

  13. #8
    Avatar von Comu
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    Standard AW: Schmerzens Geld Frage

    Zitat Zitat von Quarktasche Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht ganz. Die Gebühren für eine Erstberatung beim Anwalt berechnen sich in Relation zu dem Streitwert. Da dieser in diesem Fall unter 1000 Euro liegt, darf der Anwalt nicht mehr als ~35 Euro berechnen. Aber selbst so viel wird der Anwalt vermutlich nicht nehmen, sofern dann alles geklaert wurde.
    Aber der einfachste Weg wäre wohl tatsächlich, einfach mal bei der AOk anzurufen.
    Falsch. Seit 2007 darf der Anwalt bis zu 250€ für die Erstberatung verlangen, solange das ganze außergerichtlich (was hier der Fall ist) passiert, er wird quasi um eine "Stellungnahme" gebeten. Meistens wird jedoch eine Vergütigungsvereinbarung vorher getroffen.

  14. #9
    Avatar von Quarktasche
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    Standard AW: Schmerzens Geld Frage

    Zitat Zitat von Comu Beitrag anzeigen
    Falsch. Seit 2007 darf der Anwalt bis zu 250€ für die Erstberatung verlangen, solange das ganze außergerichtlich (was hier der Fall ist) passiert, er wird quasi um eine "Stellungnahme" gebeten. Meistens wird jedoch eine Vergütigungsvereinbarung vorher getroffen.
    Ich habe es nur in einem Beitrag von der Seite "recht-gehabt.de" gelesen und ging daher von der Richtigkeit aus. Gerade wenn man den Seitennamen betrachtet.

    Wichtig ist allerdings, dass nicht bei jeder ersten Beratung 230 Euro anfallen. Liegt lediglich ein geringer Streitwert vor, so dürfen nur die niedrigeren Gebühren berechnet werden. Der Anwalt muss in jedem Fall darlegen, welche Gebühren er berechnet hat und darf nicht nur die Erstberatungsgebühr ansetzen. Häufig werden also für eine erste Beratung weit weniger Gebühren anfallen. Kaufen Sie beispielsweise einen defekten Fernseher im Wert von 900€, so liegt der Streitwert bei 900€. Für eine erste Beratung fallen dann maximal 36 Euro zzgl. Mehrwertsteuer an.

  15. The Following User Says Thank You to Quarktasche For This Useful Post:

    Comu (27.01.2012)

  16. #10

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    Standard AW: Schmerzens Geld Frage

    Sollte das Strafrechtliche eingestellt worden sein auf Grund von Mangel an Beweisen oder weil du Unschuldig warst, so hast du zivilrechtlich nichts zu befürchten. DIes Gilt nicht bei einer Diversion!

    Schicke das Schreiben deiner Freisprechung an die AOK. Mehr brauchst du da nicht zu machen.

  17. The Following User Says Thank You to DeKaDeNz For This Useful Post:

    Mickeyy (28.01.2012)

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