1. #1

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    Standard Kleinunternehmerregelung Mehrwertsteuer auf Rechnungen

    Hey,

    als Kleinunternehmer darf man ja keine Mehrwertsteuer ausweisen und kann daher auch keine absetzen.
    Wie sieht es aber aus, wenn ich mit einem anderen gewerblichen geschäfte mache, muss ich auf diese reinen Einnahmen auch Mwst zahlen? Sagen wir als Beispiel ich erstelle ein Design für 100€. Muss ich direkt auf die 100€ Mwst zahlen? Oder nehme ich die 100€ als Einnahmen in meine Einnahmen-Überschussrechnung auf, ziehe davon meine Kosten ab und zahle nur auf meinen wirklichen Gewinn Mwst? Als Beispiel 100€ Einnahmen Minus 50€ kosten ergibt 50€ Gewinn, also 19% von 50€ wären 9,50€ Mwst die ich zahlen müsste wenn das so stimmt

  2. #2

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    Standard AW: Kleinunternehmerregelung Mehrwertsteuer auf Rechnungen

    Also wenn du Mwst auf einer Rechnung ausweist, dann musst du sie auch zahlen.
    Vom ganzen Betrag also 100 € = 19 € Steuer.

    Wenn du aber Vorsteuer bezugsberechtigt bist, dann zahlst du zwar bei deinem "Lieferanten" die MwSt, verbuchst das als VSt.
    Also du kaufst Ware im Wert von 40,50 € + 9,50 € MwSt = 50 €.
    Du Verkaufst um 100 € dann sind da 19 € MwSt.

    Dann musst du später nur 9,50 € ans Finanzamt zahlen.

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