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11.01.2012, 23:22 #11
Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?
hmm mag sein das es nun so ist
also bei mir wahr es nicht so
nun bekomme ich ja kein kindergeld mehr...
und das geld ist das selbe naja ist nun auch wurst
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11.01.2012, 23:31 #12
Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?
Du ich erhalte kein Hartz IV und auch kein Kindergeld und trotzdem kenne ich mich in diesem Punkt aus...
Was unsere Moderatoren tun
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11.01.2012, 23:39 #13
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Thanked 61 Times in 43 PostsHartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?
Seit wann kriegt man Hartz IV ohne je gearbeitet zu haben und vor allem unter 18 zu sein?
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11.01.2012, 23:42 #14
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Thanked 146 Times in 97 PostsHartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?
Wie kannst du eine eigene Wohnung zur Verfügung gestellt bekommen, wenn du mit deinen 17 Jahren eigentlich gar keinen Mietvertrag abschließen kannst? Bürgen deine Eltern für dich? Außerdem, wieso beanspruchst du eine eigene Wohnung?
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12.01.2012, 00:16 #15
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12.01.2012, 00:16 #16
Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?
@ Venom:
Für Hartz IV muss man nicht gearbeitet haben, dies verwechselst du mit ALG I
Zum Erhalt des ALG I muss man volle 360 Tage (ohne Urlaubsanrechnung) gearbeitet haben. Und selbst dann erhält man 60% des Gehaltes.
Hierfür müssen ebenfalls diese triftigen Gründe vorliegen. Da er 17 Jahre ist, also Kindeswohlgefährdung, Verwahrlosung des Kindes usw...
@Frankfurt am Main
Es kann ebenfalls sein, dass er vom Jugendamt einen sogenannten Vormund erhalten hat, der diesen ebenfalls für Ihn unterschreiben darf, somit müssten die Eltern nicht für ihn bürgen.
@iCrackz
Da er derzeit seinen Abschluss jedoch macht und hiernach seine Zukunft noch offen steht (da er ja Hartz IV wohl beantragen möchte) wird er es zurück zahlen müssen...Was unsere Moderatoren tun
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12.01.2012, 01:45 #17
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Thanked 146 Times in 97 PostsHartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?
In der Regel wird er keine finanzielle Unterstützung vom Amt bekommen. Wenn kein schwerwiegender Grund vorliegt, sodass er nicht in der Lage ist, bei den Eltern zu leben, bekommt er kein Geld vom Amt. Da er außerdem unter 18 Jahre alt ist, wird zuerst vom Jugendamt geprüft, ob er nicht bis zum Vollendung des 18. Lebensjahres nicht in einem Wohnheim oder in einer Wohngemeinschaft leben kann.
Falls er jedoch eine Ausbildung beginnen sollte, während er schon eine Wohnung zur Miete hat, steht im BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) zu. Jeder Fall ist aber individuell, wenn man BAB beantragen sollte.
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12.01.2012, 01:53 #18
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12.01.2012, 02:07 #19
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Thanked 146 Times in 97 PostsHartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?
Solange man Schüler ist, egal in welcher Form, ist es Schüler-Bafög und muss nicht zurück gezahlt werden. Es sei denn, die Eltern und eventuell einem selbst ist zu diesem Zeitpunkt Schwerverdiener. Studentenbafög muss nur anteilig zurück gezahlt werden und das in einem Zeitabstand von 20 Jahre (maximal 10.000EUR).
Und zu der Sache mit dem Arbeitslosengeld 1 (ALG I). Die Regelung mit diesem 60% gibt es nicht mehr. Man bekommt, wenn man ALG I berechtigt ist, den "Mindestlohn" von dem Beruf, den mal zuletzt ausgeübt hat. Wenn zum Beispiel ein Azubi Verkäufer nicht vom Betrieb übernommen wurde und auch keine Arbeit im Anschluss findet, bekommt er nicht 60% von dem, was er mal verdient hat, sondern mindestens das Tariflich, was ein Verkäufer in dem Bundesland verdient, wo er lebt. Das wären ca. 900EUR.
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12.01.2012, 02:16 #20
Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?
Man kriegt doch kein Harz IV wenn man noch nie gearbeitet hat vor allem wenn man Unter 18 ist. -lol-
Da wirste wohl nur Taschengeld kriegen.
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