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  1. #11

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    Standard Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?

    hmm mag sein das es nun so ist
    also bei mir wahr es nicht so
    nun bekomme ich ja kein kindergeld mehr...
    und das geld ist das selbe naja ist nun auch wurst


  2. #12
    Avatar von Boone
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    Standard Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?

    Du ich erhalte kein Hartz IV und auch kein Kindergeld und trotzdem kenne ich mich in diesem Punkt aus...
    Was unsere Moderatoren tun


  3. #13

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    Standard Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?

    Seit wann kriegt man Hartz IV ohne je gearbeitet zu haben und vor allem unter 18 zu sein?

  4. #14

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    Standard Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?

    Wie kannst du eine eigene Wohnung zur Verfügung gestellt bekommen, wenn du mit deinen 17 Jahren eigentlich gar keinen Mietvertrag abschließen kannst? Bürgen deine Eltern für dich? Außerdem, wieso beanspruchst du eine eigene Wohnung?

  5. #15

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    Standard Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?

    Zitat Zitat von Boone Beitrag anzeigen
    Aber was den Abschluss/Ausbildung angeht, gebe ich dir recht. Ebenfalls ist es unratsam hier jemanden auf BaFöG anzusprechen, da du nach der Ausbildung bzw nach Ablauf das Geld zur hälfte wieder zurück zahlen darfst. Hier wäre eher das Wort BAB richtig gewesen. BAB wird auf dem Einkommen deiner Eltern und deinem Einkommen angerechnet..
    Ist nicht ganz richtig, da es 2 verschiedene Arten von BaFöG gibt:

    Studenten - BaFöG = Muss anteilig zurück bezahlt werden.
    Schüler - BaFöG = muss nicht zurück gezahlt werden.

  6. #16
    Avatar von Boone
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    Standard Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?

    @ Venom:

    Für Hartz IV muss man nicht gearbeitet haben, dies verwechselst du mit ALG I
    Zum Erhalt des ALG I muss man volle 360 Tage (ohne Urlaubsanrechnung) gearbeitet haben. Und selbst dann erhält man 60% des Gehaltes.
    Hierfür müssen ebenfalls diese triftigen Gründe vorliegen. Da er 17 Jahre ist, also Kindeswohlgefährdung, Verwahrlosung des Kindes usw...

    @Frankfurt am Main

    Es kann ebenfalls sein, dass er vom Jugendamt einen sogenannten Vormund erhalten hat, der diesen ebenfalls für Ihn unterschreiben darf, somit müssten die Eltern nicht für ihn bürgen.

    @iCrackz

    Da er derzeit seinen Abschluss jedoch macht und hiernach seine Zukunft noch offen steht (da er ja Hartz IV wohl beantragen möchte) wird er es zurück zahlen müssen...
    Was unsere Moderatoren tun


  7. #17

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    Standard Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?

    In der Regel wird er keine finanzielle Unterstützung vom Amt bekommen. Wenn kein schwerwiegender Grund vorliegt, sodass er nicht in der Lage ist, bei den Eltern zu leben, bekommt er kein Geld vom Amt. Da er außerdem unter 18 Jahre alt ist, wird zuerst vom Jugendamt geprüft, ob er nicht bis zum Vollendung des 18. Lebensjahres nicht in einem Wohnheim oder in einer Wohngemeinschaft leben kann.

    Falls er jedoch eine Ausbildung beginnen sollte, während er schon eine Wohnung zur Miete hat, steht im BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) zu. Jeder Fall ist aber individuell, wenn man BAB beantragen sollte.

  8. #18

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    Standard Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?

    Zitat Zitat von Boone Beitrag anzeigen
    @iCrackz

    Da er derzeit seinen Abschluss jedoch macht und hiernach seine Zukunft noch offen steht (da er ja Hartz IV wohl beantragen möchte) wird er es zurück zahlen müssen...
    Flasch, Bekannte von mir haben bereits einen Schulabschluss und machen nun weiter Schule und erhalten ebenfalls Schüler - BaFöG, welches nicht zurück gezahlt werden muss.

  9. #19

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    Standard Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?

    Zitat Zitat von iCrackz Beitrag anzeigen
    Flasch, Bekannte von mir haben bereits einen Schulabschluss und machen nun weiter Schule und erhalten ebenfalls Schüler - BaFöG, welches nicht zurück gezahlt werden muss.
    Solange man Schüler ist, egal in welcher Form, ist es Schüler-Bafög und muss nicht zurück gezahlt werden. Es sei denn, die Eltern und eventuell einem selbst ist zu diesem Zeitpunkt Schwerverdiener. Studentenbafög muss nur anteilig zurück gezahlt werden und das in einem Zeitabstand von 20 Jahre (maximal 10.000EUR).

    Und zu der Sache mit dem Arbeitslosengeld 1 (ALG I). Die Regelung mit diesem 60% gibt es nicht mehr. Man bekommt, wenn man ALG I berechtigt ist, den "Mindestlohn" von dem Beruf, den mal zuletzt ausgeübt hat. Wenn zum Beispiel ein Azubi Verkäufer nicht vom Betrieb übernommen wurde und auch keine Arbeit im Anschluss findet, bekommt er nicht 60% von dem, was er mal verdient hat, sondern mindestens das Tariflich, was ein Verkäufer in dem Bundesland verdient, wo er lebt. Das wären ca. 900EUR.

  10. #20

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    Standard Hartz 4 Eigene Wohnung + Geld !?

    Man kriegt doch kein Harz IV wenn man noch nie gearbeitet hat vor allem wenn man Unter 18 ist. -lol-
    Da wirste wohl nur Taschengeld kriegen.

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