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  1. #11

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    Standard AW: Mit 20 endlich alleine leben?

    Entschuldigen ja dann reden wir aneinander vorbei.
    Ja natürlich ist es möglich unter 25 eine Wohnung zu bekommen �� allerdings wird es sicher ein Problem wenn man YouTuber als Beruf angibt.

    Ja Grundsätzlich kenne ich das auch so das man BAfög aufstocken kann . Wobei es ja glaube ich 2 verschiedene gibt eins muss man später zurück zahlen und das andere nicht . Bei Bafög hat man den Vorteil sie zahlen glaube ich im dir 620€ wenn man allein wohnt etc. Ist weniger als vom Amt aber man darf nebenbei Arbeiten ohne das etwas angerechnet wird.

    Nein zum Glück arbeite ich dort nicht, hatte es nur früher alles selber durch deswegen kann ich ihm da sehr genau Helfen was das ausziehen U25 angeht.

    Davon mal abgesehen hätte er nicht eventuell jetzt schon Anspruch auf Bafög? Das kommt ja nicht drauf an ob er Zuhause wohnt oder nicht.

  2. #12
    Avatar von TheRaven
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    Standard AW: Mit 20 endlich alleine leben?

    ... 2 verschiedene gibt eins muss man später zurück zahlen und das andere nicht .
    Und das spielt eine wesentliche Rolle. Mein Sohn muß es zurück zahlen, warscheinlich deshalb diese Unterstützung,
    aber das weiß ih nicht so ganz genau ob es wirklich der Grund dafür ist.

    Davon mal abgesehen hätte er nicht eventuell jetzt schon Anspruch auf Bafög?
    Wenn er keine sonstige Einkommen hat und ein Studium hat, ja. jedenfalls war es bei meinen Sohn der Fall.
    Den Antrag muß, soweit ich mich erinnern kann, beim Amt für Ausbildungsförderung bei der Stadt-/Ortsverwaltung gestellt werden.
    Bei einem Studium ist das BAföG-Amt am Ort der Universität zuständig . Bei Schüler/innen ist das Amt für Ausbildungsförderung
    bei der Stadt-/Ortsverwaltung zuständig. BAföG erhalten in der Regel Studierende und Praktikant/innen und unter bestimmten
    Voraussetzungen auch Schüler/innen und ausländische Auszubildende. Jedoch darf zu Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr
    noch nicht vollendet sein, aber wer vor Vollendung des 35. Lebensjahres ein Master-Studium beginnt, kann ebenfalls BAföG erhalten.
    Man muß dabei aber beachten, um weiterhin nach dem BAföG gefördert zu werden, das man nach der Zwischenprüfung oder dem
    vierten Fachsemester dem Amt für Ausbildungsförderung ein Leistungsnachweis vorgelegt.
    Wie viel BAföG allgemein möglich ist und was individuell dabei rauskommt, bestimmt zunächst das Amt den
    sogenannten Bedarf. Man hat grundsätzlich Anrecht auf BAföG. Ea spielt dabei spielt keine Rolle, ob man
    bei den Eltern wohnt oder nicht. Darüber hinaus ist die Art der Ausbildung ebenfalls entscheidend.
    Geändert von TheRaven (03.05.2016 um 22:10 Uhr)

  3. #13
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Mit 20 endlich alleine leben?

    Jeder der von zu Hause auszieht, sollte wissen dass er für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen muss.

    Verdient ein Mensch seinen Unterhalt selbst, kann er frei entscheiden, wie er sein Geld ausgeben möchte. Er kann die Wohnungsgröße selbst aussuchen. Welchen Freizeitaktivitäten dieser Mensch nachgehen möchte, kann er selbst bestimmen, da er diese auch bezahlt. Er muss niemandem Rechenschaft über sein Einkommen oder über seine Ausgaben geben.

    Verdient ein Mensch nicht genügend Geld um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann er Zuschüsse vom Staat beantragen. Beantragt er Zuschüsse, muss er bestimmte Auflagen erfüllen um Leistungen vom Staat zu erhalten. Z.B. sollte die Wohnung für eine einzelne Person nicht mehr als 45qm haben. Die örtliche Mietobergrenze muss eingehalten werden.
    Alle Einkünfte müssen angegeben werden.

    Da manche Menschen nicht über genügend Einkommen verfügen, teilen sie sich eine Wohnung. In einer Wohngemeinschaft werden die Pflichten und die Rechte unter den Bewohnern aufgeteilt.

    Unter der Voraussetzung, kein eigenes Einkommen zu haben, wird sich der Traum von der eigenen ruhigen Wohnung in der man entspannt studieren kann und Stress frei Freizeitbeschäftigung nachgeht nicht erfüllen. Vielleicht klären sich einige Probleme, wenn man mit der nervigen Mitbewohnerin (Madame Mutter) spricht. Es könnte sich herausstellen, dass sie recht haben könnte, wenn man zu der Einsicht gelangt, dass man als Mitbewohner nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat. Beschäftigt sich der junge Mensch mit der Einkommens- und Wohnungssituation in seiner Gegend, wird sich schnell klären, warum seine Mitbewohnerin (Madame Mutter) diese Wohnung gewählt hat. Wäre spannend zu erfahren, wie du dich entscheidest.

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  5. #14

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    Standard AW: Mit 20 endlich alleine leben?

    Also mit Studentenbafög und Nebenjob kann man ganz gut leben.

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