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24.04.2012, 18:11 #11
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Thanked 1 Time in 1 PostMutter zahlt kein Kindergeld & kein Unterhalt
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast geh 100%tig zum Anwalt. Weil da bezahlst du kein Geld für den Anwalt. Wenn du die nicht hast, gehst du zu deiner Mutter hin und verlangst das Geld eiskalt. Wenn sie es verneint, würde ich die Polizei einschalten, da das Verfahren, dann automatisch zum Anwalt gehen wird und die Kosten dann deine Mutter tragen muss.
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24.04.2012, 19:02 #12
Mutter zahlt kein Kindergeld & kein Unterhalt
Ei Jungs, wieso wollt ihr das nicht verstehen? Es bringt rein garnichts, seine Mutter ist Rechtlich nicht dazu verpflichtet irgendwas zu machen.
Wenn ein Vogel sein alter erreicht hat, wird er auch von der Mutter rausgeworfen, dann muss er auch auf eigenen beinen stehen. So ist die Realität.
Er kann aber beim Finanzamt(Kinderkasse) anrufen und dennen schildern das er nicht mehr daheim wohnt und das die Mutter keinen Anspruch mehr darauf hätte.
Aber das gibt auch nur noch mehr ärger...
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24.04.2012, 19:19 #13
Mutter zahlt kein Kindergeld & kein Unterhalt
Wir beachten mal alle nicht die blöden Kommentare von pukker, da er eh keine Ahnung hat und nur Müll hier schreibt.
Ta1lor hat recht. Unterhalt steht dir zu. Du kannst deine Mutter darauf verklagen. Wenn du zB. Hartz IV beziehst (was wir alle nicht hoffen), dann zahlt "normal" das Amt die Kosten. zB. bei Grundsicherung ist das so, dass das Sozi die Kosten übernimmt & das müsste auch wohl dann beim Amt so sein.
Hier kannste lesen, dass der Unterhalt dir zusteht:
Kindesunterhalt -> Wann und von wem erhalten Kinder Unterhalt?Musik ist höhere Offenbarung als alle Weisheit und Philosophie.Ludwig van Beethoven
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24.04.2012, 20:27 #14
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Thanked 0 Times in 0 PostsMutter zahlt kein Kindergeld & kein Unterhalt
Bei mir warst früher auch so der Fall...
Ich bin mit 18 ausgezogen, meine Eltern haben mir kein Geld gegeben etc.
Kindergeld steht mir/dir nicht zu sondern deine Mutter (:
(Mach dich erst mal in der Schule schlau pukker)
Ich hab mich dann mit dem Jugendamt in Verbindung gesetz (endete fast mit einem Gerichtsurteil)
Letzendlich schick Sie mir monatlich eine gewisse Summe womit ich Leben kann.
Ich hab momentan auch Wohngeld (durch die AG)
Mir wurde gesagt das man Unterhalt was du eigt. wissen wolltest wenn du z.B einen festen Job besitz oder Hartz 4 beantragst' (dafür musste ja 12 Monaten arbeiten)
Ne Freundin (22) von mir studiert momentan und bekommt auch unterhalt von ihre Mutter. (+ Kindergeld bekommt man bis zum 25'Lebensalter)
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24.04.2012, 21:29 #15
Mutter zahlt kein Kindergeld & kein Unterhalt
Kleine Aufklärung in Sachen Sozialgesetzgebung:
Hartz4 gibt es de facto nicht in dem Sinne wie es immer erwähnt wird, Hartz4 war eine Reform, und eine Reform kann man nicht bekommen/beziehen.
Das was die RTL-2 missgebildeten Menschen immer mit 'Hartz4' meinen, ist ALG2,
ALG2 ist die Grundsicherung, auf die jeder deutsche Bundesbürger ein Recht hat (Obdachlosigkeit und Hunger sind Straftaten des Staates gegenüber dem betroffenen Bürger, es sei denn er verzichtet auf sein Grundrecht).
ALG1 ist 'richtiges Arbeitslosengeld', dieses wird nur gezahlt, wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate in einem Arbeitsverhältniss gestanden hat.
Darüber hinaus ist es möglich ALG1 + ALG2 zugleich zu bekommen, besispielsweise tritt das sehr oft ein, wenn ein Auszubildender arbeitslos wird. Hier reicht ALG1 (was er durch die 3 Jahre Ausbildung bekommt) nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes aus(alles natürlich nur vorrausgesetzt dass die Person nicht mehr bei den Eltern wohnt) weil das Gehalt zu niedrig war, sodass zusätzlich ein Anspruch auf ALG2 besteht.
Ein weiterer Unterschied ist, dass die beim ALG1 nicht mehr interessiert, als die Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers, bei ALG2 jedoch die GESAMTEN Vermögenswerte des Antragstellers vor Bewilligung des Antrages geprüft werden müssen, sowie seine Lebensumstände.
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zum Thema:
Du hast ein Anrecht auf Unterhalt.
Diesen musst du jedoch im Ernstfall einklagen.
Du bekommst ein kostenloses Erstgespräch bei einem Anwalt, oder sogar kostenlose Hilfe beim zuständigen Familiengericht.
Es ist möglich eine Auszahlung des Kindergeldes an die Eltern zu sperren, wenn der begründete Verdacht des Missbrauchs besteht (Zb. Mutter geht davon saufen, statt das Kind zu unterstützen oder sonstwas).
Es ist aber auch möglich das Kindergeld direkt und in voller Summe auf das eigene Konto auszahlen zu lassen, dazu muss man bei der Familienkasse einen so genannten 'Abzweigungsantrag' stellen. Auf diesem Antrag muss allerdings auch eine Unterschrift des Kindergeldberechtigten Elternteils sein.
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@pukker:
Wenn du weiter so viel Scheiße erzählst, landest du schon bald auf Platz1 meiner Signatur. Zügel dich, dein Bildungsniveau scheint sowieso schon sehr niedrig zu sein, da musst das nich noch aller Welt zeigen.Java:
Spoiler:
Lustige Quotes:
Spoiler:
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24.04.2012, 23:45 #16
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Thanked 146 Times in 97 PostsMutter zahlt kein Kindergeld & kein Unterhalt
Wie ihr alle auf Klugscheißer tut, aber direkt dem Jungen gar nicht helfen könnt. Anwalt, ALG 2, kopierte Scheiße und vieles mehr...
Du musst (und es wird dir ein KOMPETENTER Mensch / Mitarbeiter nicht anders sagen!) einen Abzweigungsantrag stellen. Diesen bekommst du hier ( http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Auszahlung.pdf ) als Download. Diesen füllst du aus (falls du deine Kindergeldnummer brauchst, kannst du die hier erfragen: 01801-546337) und schickst es zu deiner zugehörigen Kindergeldkasse. Das hängt davon ab, wo du wohnst. Wenn du in NRW wohnst, wäre es die Kindergeldkasse Krefeld. Wenn du diesen Antrag abgeschickt hast, schreibt die Kindergeldkasse deine Mutter an und bitten um Stellungsnahme. Antwortet sie nicht dadrauf, meldet sich die Kindergeldkasse nochmal bei dir und erfragt den aktuellen Status.
Optimal wäre es, wenn du zusätzlich noch einen Zettel beilegst und die aktuelle Sachlage schilderst. Das erleichtert dir und die Kindergeldkasse den Werdegang diesbezüglich.
Wenn du über 18 Jahre alt bist, ist in der Regel das Jugendamt nicht für dich zuständig. Jedoch können sie auch Erwachsene bis 24 Jahren helfen, müssen sie aber nicht. Das ist Stadt zur Stadt sehr unterschiedlich. Ich habe auch einen Klienten hier der über 18 Jahr alt und von zu Hause rausgeflogen ist.
Falls du noch andere Probleme oder Fragen haben solltest, dann frag ruhig nach.
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24.04.2012, 23:57 #17
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Das Geld, da sie dich rausgehaun haben, gehört dir komplett.
Wenns hart auf hart kommt, lass deine mum pfänden.
Bei mir atm der fall O_o.
Mfg
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25.04.2012, 00:00 #18
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Ja undzwar zahlt mir mein Vater 425€ Unterhalt, ist das richtig so, oder zahlt er etwa zuviel?
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25.04.2012, 00:07 #19
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Ich gehe davon aus, dass die Summe so berechnet wurde, sodass du in der Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter lebst. Da du jetzt außerhalb deiner Mutter lebst, spielt das wieder eine ganz andere Rolle, weil alles neu berechnet wird. Dazu zählt das Einkommen, was du hast. Zum Beispiel Bafög, "Wohngeld", Kindergeld (Fallabhängig) und vieles mehr.
Um das etwas konkreter zu beurteilen / sagen, müssten wir (bzw. ich) mehrere Infos haben. Die wären:
Dein Alter
Liiert oder getrennt lebend
Wohnort (Bundesland reicht)
DEIN! Einkommen (zum Beispiel Bafög)
Schüler / Azubi / sonstige Teil- oder Vollzeitbeschäftigung
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25.04.2012, 00:10 #20
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Alter: 18
Status: Single
Wohnort (Schleswig-Holstein)
Einkommen = Kindergeld(ca.190€) & Unterhalt von Dad (425€)
Schüler
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