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  1. #21

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    Standard Mutter zahlt kein Kindergeld & kein Unterhalt

    Zitat Zitat von Synthesizer Beitrag anzeigen
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    Einkommen = Kindergeld(ca.190€) & Unterhalt von Dad (425€)
    Schüler
    Gehst du auf einer weiterführende Schule, Berufskolleg, Abendschule, ...?
    Schon eine Ausbildung gehabt?

  2. #22

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    Standard Mutter zahlt kein Kindergeld & kein Unterhalt

    Abendrealschule, nein noch keine Ausbildung, ich denke ich möchte nochmal Real wiederhoelen, damit mein Dürchschnitt für Abitur ausreicht, falls es dieses mal nicht ausreicht

  3. #23

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    Standard Mutter zahlt kein Kindergeld & kein Unterhalt

    Wichtig ist jetzt wegen dem Schülerbafög, was du auf der Abendschule machst. Machst du dort die 10. Klasse weiter oder machst du auf dem Niveau der 10. Klasse einen Realabschluss?

  4. #24

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    Standard Mutter zahlt kein Kindergeld & kein Unterhalt

    Bafög steht mir nicht zu, hab schon da angerufen

  5. #25

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    Standard Mutter zahlt kein Kindergeld & kein Unterhalt

    Ok. Dann nehme ich mal an, dass du dort eine berufliche Grundausbildung oder etwas ähnliches dort absolvierst. Dennoch würde ich an deiner Stelle einen Schüler-Bafög stellen. Wenn du dennoch eine Ablehnung bekommst, kannst du mit diesem Ablehnungsbescheid einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wenn du Glück hast, funktioniert es. In NRW ist das zu mindestens möglich, dies zu machen und genehmigt zu bekommen. ( Zum Schüler-Bafög weiter Infos: Schüler-BAföG - BAföG-FAQ - Studis Online ). Zudem würde ich mir den Abzweigungsantrag, den ich paar Beiträge davor verlinkt habe ausdrucken und abschicken. Somit hast du in ferner Zukunft schonmal 184€ sicher. Das mit dem Unterhalt von deinem leiblichen Vaters musst du meisten mit dem Anwalt klären. Du kannst schon mal einen Einkommensauskunft nach 1605 BGB vom Unterhaltspflichtigen anfordern. Dazu schaust du parallel in der Düsseldorfer Tabelle fürs Unterhalt nach. Gegebenenfalls baust du Kontakt mit deinem leiblichen Vaters auf und versuchst, dass du persönlich oder auf deinem Konto dein Unterhalt bekommst. Wenn das alles nichts bringen sollte, musst du zum Anwalt. Um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen, musst du dich über die Prozesskostenhilfe in deiner Stadt informieren.

    Wenn du das alles gemacht hast, hast du auf jeden Fall schon mal dein Kindergeld und der Unterhalt deines Vaters. Würde circa 600€ sein, womit du erstmal locker über die Runden kommst.

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