1. #1
    Avatar von rVs14
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    Standard Anzeige gegen Unbekannt?

    Hallo,


    Meine Eltern haben gerade bemerkt das 2 Fahrräder(von mir und meinem Bruder) geklaut wurden, das können wir 100% klar stellen.
    Das eine Fahrrad hat einen Wert von 300€ und das andere 600€ = 900€.
    Da wir 4 sone Assis hier im Dorf haben, die schon viel Scheiße hier gebaut haben, unter anderem vor 2 Jahren mein Fahrrad gestohlen haben und danach zurückgebracht haben, dort haben wir aber von einer Anzeige abgesehen.

    Da 900€ nicht wenig sind, möchte ich fragen, was kann ich machen?
    Ich weiß nicht genau wann es gestohlen wurde, ich hätte nur eben den Verdacht auf die Assis.
    Kann ich den irgendwas nachweisen?
    Kann ich überhaupt eine Anzeige stellen?


    Mfg

  2. #2

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    Standard AW: Anzeige gegen Unbekannt?

    Sofern du eine Rahmennummer oder irgendwelche Nachweise für das Fahrrad hast(Überprüfungsbericht, Reparaturbericht(mit Name des Fahrrads) , Rechnung) oder es sogar bei einer Versicherung bekannt ist dann kannst Du es bei der Polizei als gestohlen melden, ja.

    Meistens laufen diese Fälle aber ins Leere aus, weil einfach zu viele Fahrräder geklaut werden und sich die Polizei mit wesentlich schlimmeren Sachen abgeben muss.
    Klingt hart - ist auch hart.

    Am besten Du hälst selbst ausschau nach den Bikes und holst Sie dir zurück falls Du sie siehst.

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    rVs14 (12.05.2012)

  4. #3

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    Standard AW: Anzeige gegen Unbekannt?

    Natürlich kannst du eine Anzeige erstatten, nur wird dir diese nichts nützen, wenn du keine Beweise hast.. ;/

    LG

    707

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  6. #4
    Avatar von Waterpolo
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    Standard AW: Anzeige gegen Unbekannt?

    Hallo,

    erstmal wollen wir klären, was eine Anzeige ist:

    Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung ist.
    Man kann sowohl eine mündliche - als auch schriftliche Anzeige erstatten:

    Die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten erstattet werden.
    So - nun deine Frage - ob du eine Anzeige erstatten sollst - beantworte sie dir selbst, indem du dir erstmal das hier durchliest:

    Sofern auf Grund der in der Strafanzeige mitgeteilten Tatsachen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Straftatbestand verwirklicht sein könnte (sogenannter Anfangsverdacht), sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und den Sachverhalt so weit wie möglich aufzuklären. Hier gilt das Legalitätsprinzip für die Ermittlungsbehörde.
    Meiner Meinung nach: Ja! Wie du schon sagt, wenn die Fahrräder knapp einen Wert von 1000€ ergeben dann solltet ihr auf jedenfall eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten! Dennoch solltest du das mit den Assis auch erwähnen, da man dort als erstes versuchen wird - Hinweise zu finden.
    Außer, dass du nachweisen kannst, das deine Eltern die Fahrräder gekauft haben und diese gestohlen wurden, kannst du theoretisch nichts nachweisen.
    Aber - wie schon geschrieben - ist die Polizei dazu verpflichtet nach deinen Fahrrädern zu suchen.



    Gruß.


    Quelle: www.wikipedia.org

    Zitat Zitat von GerMaN-DeLuXe
    Vorurteile ohne Ende und macht Einzelfälle zur pauschalen Allgemeingültigkeit

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    rVs14 (12.05.2012)

  8. #5
    Avatar von Gnome
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    Standard AW: Anzeige gegen Unbekannt?

    ANzeige gegen Unbekannt, und der Polizei den Verdacht melden....
    Die Rahmennummer muss natürlich nicht bekannt sein, hilft aber sehr. Zeugen oder markante Merkmale am Rad (z.B. Beule an einer Stelle) helfen auch schon.

    Oft geben die Betroffenen es auch zu, wenn die Polizei vor ihnen steht...
    Kosten tut die Anzeige ja nichts, und die Polizei muss das verfolgen. Auch wenn es am Ende eingestellt wird, so ist das für die Versicherung z.B. wichtig um evtl. hier Anspruch zu haben.
    Programmier-Support nur in klar formulierten Threads.


    Ich helfe beim Programmieren nicht per PN oder Teamviewer. Sämtliche Anfragen werden ignoriert.

  9. The Following User Says Thank You to Gnome For This Useful Post:

    rVs14 (12.05.2012)

  10. #6
    Avatar von rVs14
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    Standard AW: Anzeige gegen Unbekannt?

    Zitat Zitat von NightMareG Beitrag anzeigen
    Sofern du eine Rahmennummer oder irgendwelche Nachweise für das Fahrrad hast(Überprüfungsbericht, Reparaturbericht(mit Name des Fahrrads) , Rechnung) oder es sogar bei einer Versicherung bekannt ist dann kannst Du es bei der Polizei als gestohlen melden, ja.

    Meistens laufen diese Fälle aber ins Leere aus, weil einfach zu viele Fahrräder geklaut werden und sich die Polizei mit wesentlich schlimmeren Sachen abgeben muss.
    Klingt hart - ist auch hart.

    Am besten Du hälst selbst ausschau nach den Bikes und holst Sie dir zurück falls Du sie siehst.
    Hab ich mir auch gedacht, danke trotzdem für die Antwort .
    Zitat Zitat von Waterpolo Beitrag anzeigen
    Hallo,

    erstmal wollen wir klären, was eine Anzeige ist:



    Man kann sowohl eine mündliche - als auch schriftliche Anzeige erstatten:



    So - nun deine Frage - ob du eine Anzeige erstatten sollst - beantworte sie dir selbst, indem du dir erstmal das hier durchliest:



    Meiner Meinung nach: Ja! Wie du schon sagt, wenn die Fahrräder knapp einen Wert von 1000€ ergeben dann solltet ihr auf jedenfall eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten! Dennoch solltest du das mit den Assis auch erwähnen, da man dort als erstes versuchen wird - Hinweise zu finden.
    Außer, dass du nachweisen kannst, das deine Eltern die Fahrräder gekauft haben und diese gestohlen wurden, kannst du theoretisch nichts nachweisen.
    Aber - wie schon geschrieben - ist die Polizei dazu verpflichtet nach deinen Fahrrädern zu suchen.



    Gruß.


    Quelle: Wikipedia
    Danke, werde auf jeden Fall Anzeige erstatten
    Zitat Zitat von Gnome Beitrag anzeigen
    ANzeige gegen Unbekannt, und der Polizei den Verdacht melden....
    Die Rahmennummer muss natürlich nicht bekannt sein, hilft aber sehr. Zeugen oder markante Merkmale am Rad (z.B. Beule an einer Stelle) helfen auch schon.

    Oft geben die Betroffenen es auch zu, wenn die Polizei vor ihnen steht...
    Kosten tut die Anzeige ja nichts, und die Polizei muss das verfolgen. Auch wenn es am Ende eingestellt wird, so ist das für die Versicherung z.B. wichtig um evtl. hier Anspruch zu haben.
    Habe 5 von außen sehende Merkmale ebend gerade aufgeschrieben, Rahmennummer muss ich mal auf der Rechnung gucken.

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