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  1. #1
    Avatar von Casper <3
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    Standard Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Die Deutschen Gesetze besagen, dass ein Täter geistig in der Lage sein muss, die Tat und ihre Folgen abzuschätzen, damit er verurteilt werden kann. Dazu zählt auch das Verüben einer Straftat unter Drogeneinfluss. Die Strafe kann dadurch stark gemildert oder sogar vollständig entfallen. Für Alkohol gibt es Promillegrenzen: Zwischen 2,0 und 2,9 Promille kann geminderte Schuldfähigkeit vorliegen, wodurch die Strafe gemildert wird. Ab 3,0 Promille und aufwärts besteht die Möglichkeit, den Täter als Schuldunfähig anzusehen.

    Ich halte es für schwierig zu beurteilen, ob diese Regelung sinnvoll ist oder nicht. Auf der einen Seite ist man unter Drogeneinfluss ja tatsächlich geistig beeinträchtigt. Gerade bei Alkohol werden viele Leute deutlich aggressiver als nüchtern. Es ist also durchaus vorstellbar, dass hier z.B. im Affekt ungewollt Taten entstehen. Auf der anderen Seite wäre aus Sicht der Gesellschaft aber anzustreben, dass die Menschen sich unter Kontrolle haben, wenn sie denn schon meinen Drogen konsumieren zu müssen. Aus dieser Sicht könnte man argumentieren, dass eine unter Drogeneinfluss begangene Straftat mindestens gleich, wenn nicht sogar noch härter bestraft werden müsste als nüchtern. Wenn ich mir die Praxis anschaue, tendiere ich sogar eher zu dieser Sichtweise.

    Findet ihr das zu krass, oder wie ist eure Sicht zu diesem Gesetz?

  2. #2
    Avatar von IceNet
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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Klar,

    bevor ich nun eine Straftat begehe, hau ich mir 'ne Tablette rein, in den 10? Minuten wo sie noch nicht wirkt, lauf ich Amok, und dann wenn ich vor Gericht stehe, sag ich einfach "Hab Drogen genommen, bin nicht zurechnungsfähig!" und kann wieder gehen.

    Meiner Meinung nach, sollte mindestens doppelt so hart bestraft werden. Man muss aber auch abschätzen, inwiefern die Drogen Schuld daran sind. Also jeden Fall einzeln prüfen, ob man Drogenabhängig ist, ob man es vorsätzlich genommen hat um Strafminderung zu bekommen etc etc!

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  4. #3

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Kommt immer auf die Sichtweise an. Hab mal betrunken mich gegen Polizisten gewehrt (aber richtig betrunken, konnte mich am nächsten Morgen an den ganzen Abend nicht erinnern und kann es bis heute nicht) und ich war noch nie wegen Aggressivität oder Gewalt aufgefallen und da wurde es fallen gelassen (hab einen Polizisten beleidigt und wohl auch versucht zu schlagen), im normalen Zustand macht man so etwas nicht. Wenn das aber öfters vorkommt bin ich ganz deiner Meinung man sollte da härter durchgreifen, aber ein Mal kann so etwas passieren (wörtlich vom Richter damals).

    Wie gesagt, ich finde es kommt darauf an ob so etwas öfters vorkam oder der/die jenige bereits wegen Drogen vorbestraft bzw der Polizei bekannt ist.

  5. #4

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Einmal ist also keinmal oder wie? Das wäre ja fast schon ein Freibrief für jeden, wenn er weiß ich habe ja eine saubere Akte also kann ich mir das ruhig erlauben. Wenn man trinkt oder andere Sachen konsumiert hat man sich genauso im Griff zu haben wie ein nüchterner Mensch das auch haben muss und sollte. Ob man geistig im Stande war oder nicht, die tat als solche ist passiert und nicht mehr rückgängig zu machen und sollte genauso bestraft werden, wie es das Gesetz für einen normalen Täter vor sieht ohne Strafmilderung!

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  7. #5
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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Noch problematischer wird es bei schweren Straftaten, oder wenn es zu stärkeren Verletzungen kommt. Im schlimmsten Falle mit Todesfolge. Das ist ja auch recht schnell passiert, wenn jemand aggressiv ist und wild um sich schlägt. Per Gesetz gilt dieses Recht zwar nur wenn man nicht absichtlich vorher Drogen konsumiert. Aber wie will das jemand nachweisen, wenn der Täter es nicht herum erzählt? Da kann er ja einfach behaupten, es war eine ungeplante Tat im Affekt. Ich finde daher, dass reiner Drogenkonsum nicht zur Milderung oder gar Aufhebung der Strafe führen sollte. Die einzige Ausnahme sollte für psychisch kranke Menschen gelten.

    Im Krieg gibt es keine Gewinner, nur Verlierer!

  8. #6

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Also ich find das eine Frechheit, weil Drogen zu nehmen hat mich ja keiner gezwungen. Also sollte genauso gestrafft werden wie
    ohne Drogen. Derjenige wäre dann ja wohl zurechnungsfähig gewesen bevor er die Drogen genommen hat, und jeder weiß was
    passieren kann wenn man sowas tut, also voll Straffähig mMn

  9. #7
    Avatar von Sploxfreak
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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Strafmilderung je nach Droge aufjedenfall, einen Bekanten eines Bekanten der jemand kennt wurde z.b. ne überdosis Badesalz (sowas wie cloud9) in das Getränk gehauen, er ist irgendwann nach 9 Schlaflosen Nächten total durchgedreht und hätte fast jemand den Kopf mit nem Vorschlaghammer eingehauen.
    Vom Noob zum Übergott

  10. #8

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Schließe mich an und bin ebenfalls der Meinung, dass die Strafe je nach Droge, Menge etc. Sogar höher ausfallen sollte da manche Straftaten erst aufgrund des drogeneinflusses bzw. mit höherer Wahrscheinlichkeit durch drogeneinflusses geschehen.

  11. #9
    Avatar von ewasp
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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Jeder ist für seine Taten verantwortlich, zumindest wenn man volljährig ist. Daher ist auch der Genuss von Rauschmitteln jeder Art zunächst einmal meine freie Entscheidung. Daher kann der Genuss später nicht zu einer Schuldminderung führen. Wurde ein illegales Rauschmittel genommen liegt ja wohl noch eine Straftat vor und somit muss sich die Strafe grundsätzlich erhöhen, da ja 2 Tatbestände zu bestrafen sind, 1 * die Straftat als solche und dann noch der illegale Drogenkonsum.
    Auch in einem Berg voller Scherben, kann man ein Muster erkennen.

  12. #10

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Absolut richtig, wie ich weiter oben auch schon gesagt, das ist so ähnlich wie der Spruch : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

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