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  1. #11

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Kannte die Regelung bisher nicht;
    Sah hier im ersten Moment allerdings auch recht viel Raum für Missbrauch;
    Im 2. Moment andererseits, besagt die Regel, so wie sie zu Beginn genannt wurde ja, dass man die Folgen der Tat nicht abschätzen kann, daher z.B. ein Banküberfall oder Ähnliches, was sich auszahlen würde, nicht mit solchen Ausreden rechtfertigen kann.

    Wenn man sich betrunken gegen Fremdbestimmung wehrt, wie bei Polizeilichen Platzverweisen oder freundlichem "hinaus begleiten" dann, finde ich es nicht so schlecht, wenn man nicht gleich dafür (vor-)gestraft wird.

  2. #12

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Wenn ich Alkohol und/oder bewusstseinserweiternde Drogen konsumiere, nehme ich eine vorübergehende Veränderung meiner kognitiven Fähigkeiten in Kauf, oder versuche sogar diese aktiv herbeizuführen. Diese Entscheidung treffe ich bewusst und muss daher auch mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen rechnen.
    Angenommen jemand betrinkt sich, setzt sich hinters Steuer und verursacht einen Autounfall, soll derjenige dann etwa strafgemindert oder straffrei davon kommen, weil er im Suff der Überzeugung war noch fahren zu können? NEIN! Im Verkehrsrecht kennen wir keine solchen strafmildernden Gründe und daher sollten sie auch im Strafrecht keine Anwendung finden.
    Auch das Argument eines Erstkonsumenten welcher "nicht ahnen konnte, welche Wirkung Alkohol/Drogen auf ihn haben würden" kann ich nicht gelten lassen: Jeder Mensch weiß das Alkohol und Drogen das Bewusstsein verändern. Bei einem Kosumenten mehr als bei dem Anderen, aber wirkungslos geht keine Drogen ob legal oder illegal am menschlichen Körper vorbei. Soll heißen: Mit einer Verhaltensveränderung muss jeder Konsument rechnen und dementsprechende Maßnahmen im Vorfeld ergreifen, damit andere nicht zu Schaden kommen:
    - beim Trinken in einer Kneipe, den Autoschlüssel beim Wirt abgeben, oder im Vorfeld ein Taxi organisieren
    - beim Konsum von bewusstseinserweiternden Stoffen eine Nanny bestimmen (ein Freund aus der Gruppe der - ähnlich dem Fahrer auf der Party - nicht mit konsumiert und dafür sorgt, dass die Situation nicht aus dem Ruder läuft
    u.s.w.

    Eine strafmildernde oder sogar strafbefreiende Wirkung bei Straftaten unter Drogeneinfluss, ist einem Freifahrtsschein für Kriminelle gleichzusetzen!
    Geändert von snakesplane (27.08.2016 um 22:41 Uhr)

  3. #13

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Meine Meinung ist, dass es irgendwo gerechtfertigt ist weil derjenige ja sich nicht daran erinnern kann. Wenn er ein paar Gramm Kokain oder so hinter sich gerotzt hatte und so hart verrissen ist und sich nach den 5-6 Tagen so über eine Person aufgeregt hat, die ihn via WhatsApp o.ä. aufgeregt hat, sodass er aggressiv wurde, und sich dann schlafen legt, ist das wie ein Filmriss. Was soll man denn dazu vor Gericht sagen? Wenn du von den Tagen nur noch sehr wenig bis gar nichts mehr weißt? Finde es ist irgendwo schon gerechtfertigt, weil man kann sich ja dran nicht erinnern. Und unter Drogen-/Alkoholeinfluss kann man nach ein paar Flaschen oder Nasen sein Verhalten nicht wirklich mehr unter Kontrolle halten.

    LG, Rawrri.

  4. #14

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    bevor ich nun eine Straftat begehe, hau ich mir 'ne Tablette rein, in den 10? Minuten wo sie noch nicht wirkt, lauf ich Amok, und dann wenn ich vor Gericht stehe, sag ich einfach "Hab Drogen genommen, bin nicht zurechnungsfähig!" und kann wieder gehen.
    Genau das gleiche habe ich auch gedacht. Wenn das wirklich der Fall ist, dass man unter Drogeneinfluss immer eine geringere Strafe bekomme, dann wird das auf jeden Fall missbraucht.

  5. #15

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Sollte keine Strafmilderung dafür geben und wenn dann nur marginal. Man hat für seine Taten gerade zu stehen und dass man sich vorher irgendetwas zugeführt hat ist keine Entschuldigung. Wer sagt denn einem, ob die Person sich nicht nur Mut antrinken wollte für die bereits im vorhinein geplante Tat?
    Das man berauscht war ist eigenverschulden, und wenn es illegale Substanzen waren erst recht!
    Sollte aber vielleicht abhängig von der Tat sein, wenn es etwas banales wie eine Schlägerei war ok, aber bei schweren Straftaten sollte drogeneinfluss nicht auch noch eine Freikarte darstellen.

  6. #16

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Naja aber gilt man unter Drogeneinfluss nicht als unzurechnungsfähig? deswegen sehe ich eine Strafmilderung als gerecht.

  7. #17
    Avatar von Bubble
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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    @Wolgast

    Der Kanon hier ist aber, dass das halt ggf. deutlich ausgenutzt wird. Ich möchte meinen Nachbarn umbringen und weiß das halt im Voraus. Ich schmeiße mir LSD ein und ggf. andere Drogen, bringe ihn um und plädiere dann auf "Unzurechnungsfähigkeit", wohlwissend, dass die Medikamente noch nicht ihre Wirkung entfaltet haben.
    Geändert von Darkfield (31.08.2016 um 05:58 Uhr) Grund: Zitat auf Folgebeitrag gelöscht!

  8. #18

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Ich finde eine Strafmilderung nicht gerecht. Wenn jemand Drogen nimmt, sollte er sich auch im Klaren sein, dass das auch Konsequenzen haben kann bzw. haben muss. Ich kann ja auch nicht 10 Flaschen Bier trinken, mich ins Auto setzen und sagen ich wusste ja gar nicht, dass ich im Auto saß.........................

  9. #19

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Ich selbst bin Kiffer und hab in jüngeren Jahren schon so einiges ausprobiert, aber egal wie lange ich wach war oder was ich auch konsumiert hatte, ich wusste immer wie ich mich zu verhalten habe. Klar gibt es auch welche bei denen es, aus welchen Gründen auch immer, nicht so ist. Aber ich denke das so etwas dann auch härter bestraft werden sollte. Vielleicht bringt das diejenigen dann auch dazu mal über ihr Leben nachzudenken und evtl. was zu ändern.
    Geändert von Fritz (01.09.2016 um 13:40 Uhr)

  10. #20

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    Standard AW: Strafmilderung unter Drogeneinfluss, gerecht oder ungerecht?

    Viele vergessen das es um die Zurechnungsfähigkeit geht, wenn man eine Straftat ausführt die namen im nüchternen zustand nicht gemacht hätte, kann man das doch nicht voll anrechnen.
    Es sei den es gibt eine Indiz das der Drogenkonsum genommen wurde um strafmildernd behandelt zu werden oder um die Hemmschwelle zu senken.

    Sonst würde ein Alkoholika, der sich im Suff entschließt ein auto zu fahren und jemanden töten zum morden verurteilt werden.

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