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    Standard AW: Vater verprügelt eigenhändig Kinderschänder

    Um TomatenKetchup partiell Recht zu geben muss man sagen, dass die Handlung des Vaters, mit den Worten Immanuel Kants, nicht zur allgemeinen Maxime erhoben werden sollte oder kann. Das bedeutet, dass es nicht allgemeine Gültigkeit/ Recht werden sollte so zu handeln. Doch die Tat an sich geschah aus dem Affekt und aus Schutzinstinkt bzw. wahrgenommener Vaterrolle. Der Richter würde es sicher in Anbetracht des Affekts akzeptieren, sodass eine große Strafminderung einträte. Aber selbst wenn der Vater eine (vermutlich geringe) Strafe bekäme, so wäre er ein zufriedener und ruhiger Häftling oder gar akzeptiert im Gafängnis, im Gegensatz zu Kinderschändern, denn selbst hinter schwedischen Gardinen gibt es kein Verständnis für diese Straftäter.
    Geändert von tommy callone (08.08.2014 um 00:03 Uhr) Grund: Rechtschreibkorrektur

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