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07.03.2026, 11:47 #1Moderation
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Voyeur-Aufnahmen sollen strafbar werden.
Nach dem Willen der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sollen die Rechte der Frauen gestärkt werden, indem heimliche Aufnahmen von Frauen mit sexueller Absicht ohne ihre Zustimmung strafbar werden. Der Gedanke ist ein sehr guter. Leiser werden in diesen Gesetzesentwurf lediglich ein Geschlecht eingeschlossen. Daraus lässt sich schließen, dass dieser Aktionismus von Lobbyisten der Emanzipation gestartet wurde um einmal mehr aufzufallen.Das Justizministerium will heimliches, voyeuristisches Fotografieren unter Strafe stellen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen von Frauen stärker bekämpfen. www1.wdr.de
Voyeuristische Aufnahmen: Hubig kündigt Gesetzesvorschlag bis Jahresbeginn an. Es gehe darum, "dass wir Frauen vor Gewalt schützen wollen, dass sie sich frei bewegen können". Es geht um Fälle, in denen jemand gezielt Körperteile eines anderen Menschen filmt oder fotografiert, um sich "gegebenenfalls sexuell daran zu erregen", wie Hubig sagte. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Ministerin dafür sorgen, dass solche heimlich erstellten Aufnahmen künftig strafrechtlich geahndet werden können. www.stern.de
Justizminister wollen voyeuristische Aufnahmen nicht verbieten. Frauen beim Joggen zu filmen, soll auch künftig nicht strafbar sein. Zeit.de
Kinder sind kein Content: Darum gehören Kinderfotos nicht ins Netz. Polizei-Beratung.de
Das Aktuelle Gesetz schützt bereits heute alle Geschlechter ohne ein Geschlecht hervorzuheben. Bereits heute ist es Strafbar heimliche Bildaufnahmen mit sexueller Absicht zu machen und zu verbreiten. Bereits der Besitz von Voyeur-Aufnahmen ist heute schon strafbar.§ 201a StGB stellt unter bestimmten Voraussetzungen das Erstellen, Verbreiten und Besitzen von Voyeur-Aufnahmen unter Strafe.
§ 183 StGB verbietet Exhibitionismus und kann in bestimmten Fällen auch auf voyeuristisches Verhalten angewandt werden. juraforum.de
War der Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) notwendig und sinnvoll?
Sind Frauen besonders gefährdet und müssten vom Gesetz besonders geschützt werden?
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08.03.2026, 06:27 #2
AW: Voyeur-Aufnahmen sollen strafbar werden.
Nun, wenn man sich die aktuelle Generation ansieht, deren Meinung zu Frauen und wie man die Behandeln sollte,
dann wundert mich dieser Aktionismus überhaupt nicht.
Junge Männer sind wieder auf dem Trip das die Frau nach Hause gehört, Haushalt führen und Kinder kriegen (könnte auch aus
dem Leitfaden der AfD und den Neonazis stammen - wundert mich dann auch nicht warum diese Parteien so viel Zulauf bekommen).
Aktuelle Mütter dieser heranwachsenden Teppichratten und halslosen Monstern sollten ihren Männlichen Sprösslingen mal
gehörig die Meinung eintrichtern - und nicht nur Verbal.
Aufnahmen, JEGLICHER Art, die einen Menschen bloss stellen gehören und sind verboten - damit ist alles gesagt/getan.
Man sollte nur endlich mal das Gesetz anwenden und die Strafen auch nutzen, welche dahinter stehen.
Und nicht nur immer heranziehen das der Straftäter eine schlimme Jugend hat oder einen sonstigen Dachschaden.
Aufnahmen dieser Art, auch wenn die erstmalig getätig werden geschehen IMMER Vorsätzlich!
So ist das wenn der Konsum von Onlyfans Begehrlichkeiten weckt, und die Täter der Meinung sind das die Frauen/Männer das wollen.
Ob den Tätern es gefallen würde wenn man die öffentlich nackt zur Schau stellt, so für zwei Wochen auf einem gut besuchten Platz,
und JEDER darf von diesem Arschloch Aufnahmen machen. (könnte mir durchaus vorstellen das es Idioten gibt die das auch noch gut finden).Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
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22.03.2026, 11:19 #3Moderation
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AW: Voyeur-Aufnahmen sollen strafbar werden.
Wie können Aufnahmen unterschieden werden, ob die Aufnahmen heimlich, bewusst oder von der Person selbst aufgenommen wurden?
Zitat von Darkfild
Der Aktionismus stellt einmal mehr Frauen als Opfer dar und schüchter Männer ein. In der Folge werden aus Angst vor möglichen Folgen, Männer sich von Frauen distanzieren. Frauen beschweren sich bereits heute, dass sie nicht mehr angesprochen werde.
Ein junger Mann der seine Freundin mit ihrem Einverständnis anzüglich fotografiert, muss morgen Angst haben von den Behörden verfolgt zu werden.
In der Sorge vor Konsequenzen werden die Geschlechter untereinander bleiben und nie Zusammenfinden.
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23.03.2026, 06:47 #4
AW: Voyeur-Aufnahmen sollen strafbar werden.
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
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28.03.2026, 06:47 #5
AW: Voyeur-Aufnahmen sollen strafbar werden.
[Ironie] Wie in China oder einem Islamischen Land die Scharia, wird die Sittenpolizei sicher bald das Internet durchkämmen und Fotografien beurteilen ob sie strafbar sind. Täter werden dann festgenommen werden und in ein Straflager verbannt. Im Gremium der Sittenpolizei werden Journalistinnen der Zeitschrift Emma sitzen und über die Fotografien befinden. [Ironie] Wer in der Realität lebt, wird feststellen dass es beispielsweise KI generierte Bilder gibt wo nicht feststellbar ist, werd die Bilder hergestellt hat. Folglich sind Forderungen wie im Artikel oben beschrieben Populismus von Lobbyorganisationen.
Besuch im Cyber-Bordell. Die britische Journalistin Laura Bates hat in Berlin-Friedrichshain undercover ein „Cybrothel“ besucht. Es ist das erste Cyber-Bordell in Europa. Anstelle von echten Frauen warten dort mit KI ausgestattete Sexpuppen auf Freier. Alles ist möglich. Nein sagen, das tun diese künstlichen Frauen nie. www.emma.de
Sind es nicht solche Entwicklungen in unserer Gesellschaft die kranke Fantasien erzeugen und die Menschen anschließend Fantasie und Realität durcheinander bringen?
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28.03.2026, 07:07 #6
AW: Voyeur-Aufnahmen sollen strafbar werden.
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Heute, 10:25 #7Moderation
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AW: Voyeur-Aufnahmen sollen strafbar werden.
Künstlich erstellte Videos verletzen weder Persönlichkeitsrechte noch wird eine Person verletzt. Trotzdem will die Britische Regierung KI Videos mit tatsächlich gemachten Aufnahmen gleichstellen und bestrafen. Ist es sinnvoll künstlich generierte Bider, Filme oder Videos genauso wie real erstellte zu bestrafen?Sexuelle Deepfakes. „Führungskräfte persönlich zur Verantwortung ziehen“ – Großbritannien droht Tech-Chefs mit Gefängnis. Die britische Regierung will stärker gegen KI-generierte sexuelle Darstellungen im Internet vorgehen. Aufhänger war damals vor allem der KI-Chatbot Grok, der in den Onlinedienst X integriert ist und Bilder und Videos mit sexuellem Inhalt erstellen kann. www.welt.de
Andere Inhalte mit KI zu erstellen bleibt erlaubt, auch wenn die Absicht klar erkennbar ist, Menschen in ihrer Meinung zu beeinflussen.Wie dich KI-Porno-Bots mit OnlyFans manipulieren wollen, AfD zu wählen.
KI-Frauen für die AfD. Dass diese Taktik sehr erfolgreich ist, scheint auch in AfD-nahen Kreisen angekommen zu sein: In den sozialen Medien findet sich inzwischen eine ganze Reihe AfD-naher Profile, die rechtsextreme Botschaften nutzen, um eine bestimmte Zielgruppe für ihre exklusiven Inhalte zu gewinnen. Auffällig ist: Die meisten dieser Profile sind nicht echt oder zumindest zum Großteil mit künstlicher Intelligenz erstellt. Volksverpetzer.de
Sind künstlich erstellte Filme die den anschein erwecken heimlich erstellt worden zu sein strafbar?§ 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte. Besonders schwerwiegend wird die rechtliche Bewertung, wenn KI-Technologie genutzt wird, um pornographische Inhalte mit erkennbaren minderjährigen Personen zu erstellen. Nach § 184b StGB handelt es sich bei kinderpornographischen Inhalten nicht nur um die Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens, sondern auch um eine „wirklichkeitsnahe Darstellung“ eines sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die mit moderner KI-Technologie erzeugten Bilder können durchaus als „wirklichkeitsnah“ im Sinne dieser Vorschrift eingestuft werden, insbesondere wenn sie auf realen Abbildungen von Kindern basieren oder diese erkennbar darstellen. In solchen Fällen drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Rechtsanwalt-Goldbeck.de
Ist es strafbar KI erstellte Videos anzuschauen, die den Eindruck erwecken heimlich gefilmt worden zu sein?Geändert von Fritz (Heute um 11:12 Uhr)
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