1. #1
    Avatar von StarWarsFan
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    Standard Warum ist der rote Pfeil schwarz mit rotem Hintergrund und der grüne grün mit schwarzem Hintergrund?

    Guten Abend!

    An einer Linksabbiegerampel ist mir heute aufgefallen, dass bei rot der Pfeil schwarz ist und der Hintergrund des kreises rot. Aber bei Grün ist es genau anders rum. Der Pfeil ist grün und der Hintergrund schwarz. Wieso ist das so? Das hat ja bestimmt irgendeinen Grund und ist nicht aus versehen genau umgekehrt

  2. #2
    Avatar von Nuebel
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    Standard AW: Warum ist der rote Pfeil schwarz mit rotem Hintergrund und der grüne grün mit schwarzem Hintergr

    Einen roten Pfeil auf schwarzem Hintergrund könnte man auch so deuten, dass man links nicht abbiegen darf, aber durchaus gerade aus fahren darf.
    Die Pfeile sind bei rot und gelb deshalb in schwarz, weil das allgemeine Anhaltegebot im Vordergrund steht und nicht die Richtung.

  3. The Following User Says Thank You to Nuebel For This Useful Post:

    StarWarsFan (17.03.2014)

  4. #3
    Avatar von ZarneXxX
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    Standard AW: Warum ist der rote Pfeil schwarz mit rotem Hintergrund und der grüne grün mit schwarzem Hintergr

    Ich verstehe deinen Titel nicht wirklich, verwirrend ^^
    Meinst du das so:

    Sprich das der Pfeil bei Grün leuchtet und bei den anderen andersherum?
    Geändert von ZarneXxX (17.03.2014 um 01:30 Uhr)

  5. #4
    Avatar von Varioas
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    Standard AW: Warum ist der rote Pfeil schwarz mit rotem Hintergrund und der grüne grün mit schwarzem Hintergr

    @ZarneXxX Ja ich glaub genau das soll der Titel aussagen jz weis hoffentlich auch der letzte um was es geht...

    Aber jz mal zum Thema:
    Bis zum 31.12.2005 konnten Ampelrichtungspfeile noch einheitlich ausgestaltet werden (rote, gelbe, grüne Pfeile auf schwarzem Grund). Ab 01.01.2006 ist diese Art der Gestaltung nicht mehr zugelassen, sondern es dürfen nur noch grüne Pfeile auf schwarzem Grund und schwarze und gelbe Pfeile auf rotem bzw. gelbem Grund verwendet werden. Die jeweilige Bedeutung ergibt sich aus § 37 StVO.


    § 37 StVO: Darf aus einer Kreuzungszufahrt, die durch ein Lichtzeichen geregelt ist, nicht in allen Richtungen weitergefahren werden, so ist die Fahrtrichtung durch die Zeichen 209 bis 214 vorzuschreiben. Vgl. dazu Nummer VI zu den Zeichen 209 bis 214 (Rn. 7 und 8). Dort, wo Missverständnisse sich auf andere Weise nicht beheben lassen, kann es sich empfehlen, zusätzlich durch Pfeile in den Lichtzeichen die vorgeschriebene Fahrtrichtung zum Ausdruck zu bringen; dabei sind schwarze Pfeile auf Rot und Gelb zu verwenden.

    Was jedoch der hinter der Änderung steckende Beweggrund ist, kann nur vermutet werden; wahrscheinlich sind verkehrspsychologische Gesichtspunkte dafür maßgeblich gewesen. Das gerade geltende Lichtzeichen ist einfacher und aus größerer Entfernung zu sehen, wenn ein möglichst großer Teil der Fläche beleuchtet ist. Das ist die Hintergrundfläche gegenüber den kleineren Pfeilen. Und bei Rot und Gelb ist die Beachtung der Farben im Sinne der Unfallverhütung wichtiger als das Erkennen der Richtungspfeile. Als so wie schon von @Nuebel erläutert.
    Geändert von Varioas (17.03.2014 um 13:09 Uhr)

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