1. #1
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    Standard Ärztekammer warnt vor Beschneidungen!

    Ärztekammer warnt vor Beschneidungen




    Das Landgericht Köln hat im Mai für einen Paukenschlag gesorgt und Beschneidungen als "Körperverletzung" eingestuft. Nun herrscht Unsicherheit, auch bei Medizinern. Für Kinder sei das gefährlich.

    Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, rät Medizinern, religiös begründete Beschneidungen von Jungen wegen des Kölner Urteils dazu vorerst nicht mehr vorzunehmen. Das Landgericht Köln hat die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet, weil ein medizinisch nicht notwendiger Eingriff nicht dem Kindeswohl entspreche. "Wir raten allen Ärztinnen und Ärzten, wegen der unklaren Rechtslage den Eingriff nicht durchzuführen", sagte Montgomery der Zeitung "Die Welt" (Montag).

    Nach seiner Ansicht ist das Urteil für "Ärzte unbefriedigend und für die betroffenen Kinder sogar gefährlich". Denn nun bestehe die große Gefahr, dass dieser Eingriff von Laien vorgenommen werde. "Allein schon wegen der oft unzureichenden hygienischen Umstände kann das zu erheblichen Komplikationen führen."

    "Dauerhaft und irreparabel"


    Beschneidungen aus religiösen Gründen müssen nach Ansicht des CSU-Rechtspolitikers Norbert Geis in Deutschland weiterhin möglich bleiben. Dies werde der Bundestag nötigenfalls auch durch eine Gesetzesänderung klarstellen, sagte Geis am Samstag im Deutschlandfunk. Er glaube, dass es über die Parteigrenzen hinweg Einigkeit darüber gebe, "dass die Beschneidung möglich sein muss". Geis fügte hinzu, dass seiner Ansicht nach die derzeitigen Gesetze aber ausreichten.

    Die umstrittene Entscheidung des Kölner Landgerichts bezeichnete der CSU-Politiker als "Fehlurteil" eines einzelnen Gerichts. Das Wohl des Kindes dürfe nicht auf körperliche Unversehrtheit reduziert werden, sagte der Bundestagsabgeordnete. Auch die religiöse Erziehung gehöre dazu.

    Das Kölner Landgericht hatte in seiner Entscheidung vom Mai die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen erfülle den Tatbestand der Körperverletzung. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert". Das rechtskräftige Kölner Urteil ist allerdings nicht für andere Gerichte verbindlich.



    Zitat Zitat von GerMaN-DeLuXe
    Vorurteile ohne Ende und macht Einzelfälle zur pauschalen Allgemeingültigkeit

  2. The Following User Says Thank You to Waterpolo For This Useful Post:

    Dbzfreak1337 (08.07.2012)

  3. #2

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    Standard AW: Ärztekammer warnt vor Beschneidungen!

    Körperverletzung?
    Nein, wieso? Die Eltern können doch wohl entscheiden ob sie ihren Jungen beschneiden lassen wollen, oder nicht. Außerdem ist es bei Moslems Tradition Beschnitten zu werden...

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